Hallo,
ist im Markengesetz irgendwo beschrieben, wie lange die Verfahrensdauer für eine Deutsche Marke, Gemeinschaftsmarke oder internationale Marke in der Regel ist?
Gibt es hierfür einen Paragraphen?
Vielen Dank!
VG
Hallo,
ist im Markengesetz irgendwo beschrieben, wie lange die Verfahrensdauer für eine Deutsche Marke, Gemeinschaftsmarke oder internationale Marke in der Regel ist?
Gibt es hierfür einen Paragraphen?
Vielen Dank!
VG
Hallo mariellalein
Es tut mir sehr leid aber da hab ich überhaupt keine Ahnung undkeinen Plan
Sonst helf ich gern aber hier weiß ich gar nichts.
sorry mfG sweetsour
Sehr geehrte Dame,
nein, es gibt keine Vorschrift über eine Verfahrensdauer. Überlicherweise dauert die Eintragung einer Marke 3-4 Monate. Es gibt aber auch ein beschleunigtes Verfahren in Deutschland. Dann dauert es max. 14 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachaanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hallo,
nein gibt es nicht. Die Dauer bei einem normalen Verfahren beträgt ca. 2 - 3 Jahre.
Wenn es dir zu langsam ist kannst du die Sache durch eine Extragebühr beschleunigen
Dann geht es innerhalb ein paar Monaten, für eine genaue Bearbeitungszeit wird es aber keine Zusage geben.
Verzögerungen kannst du vermeiden, in dem du die Unterlagen wirklich vollständig einreichst, also auch die gewählten Markenklassen gleich begründest. So auf ‚just for fun‘ bekommst du heutzutage nicht so einfach einen Markenschutz. Der Schutz der Marke tritt aber schon mit dem Tag der Anmeldung in Kraft, wenn keine Hinderungsgründe vorliegen.
Wie lange es auf Europäischer Ebene dauert kann ich nicht sagen.
Gruß
Familie
Was meinst Du?
Wie lange das Verfahren vom Antrag bis zur Entscheidung dauert (nicht geregelt) oder wie lange der einmal erwirkte Schutz wirksam ist (sehr unterschiedlich, abhängig davon, was Du wo unter welchen „Marken“-schutz gestellt hast)?
Letzteres ist in dem Gesetz geregelt, nach welchem die „Marke“ geschützt ist, das wiederum ist veröffentlicht bei der geschützen „Marke“ - whatever it is.
Gruß Grebnell
Kann ich leider nicht beantworten…
Viele Grüße
E.
Mit „Verfahrensdauer“ ist wahrscheinlich die Zeit zwischen Anmeldung und Eintragung gemeint.
Dann lautet die Antwort: Nein, es gibt keinen Paragraphen, wo eine bestimmte Dauer vorgegeben ist.
Das Verfahren kann je den Umständen des Falles einen Tag oder einige Jahre dauern. Das hängt unter anderem davon ab, um welche der drei genannten Verfahren es geht (DPMA, HABM oder WIPO), ob man in Papierform oder elektronisch anmeldet, wann und wie man die Amtsgebühren entrichtet, ob man ggf. Beschleunigungsgebühren zahlt, ob das Amt die Marke für problematisch erachtet usw. usf.
Im Übrigen: Nach der Verfahrensdauer wird oft gefragt, weil die Leute glauben, man müsse nur die Marke anmelden, das Verfahren abwarten und wenn alles gut geht, dann sei die Marke irgendwie sicher. Das ist nicht so. Zum Einen wird in vielen Ländern, z.B. in Deutschland vom Amt überhaupt nicht geprüft, ob es verwechselbare ältere Zeichen gibt. Deren Inhaber können sich auch lange nach der Eintragung noch melden und die Marke wieder zu Fall bringen (sowie anderen Ärger bereiten).
Viel wichtiger als die Verfahrensdauer ist deshalb, ob man vorher selbst gründlich nach ähnlichen Marken UND FIRMEN recherchiert hat. Auf die Ergebnisse dieser Recherche (wenn sie fachmännisch durchgeführt und interpretiert wird) sollte man sich verlassen, sonst auf nichts.
Die Verfahrensdauer hängt doch sehr von der Komplexität des/r angemeldeten Marke/Patent ab. Ich denke, da wird es keine normierten Verfahrensdauern geben. Auch aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz ergibt sich keine betimmte Frist, sondern nur das recht über den verfahrensstand in regelmäßigen Abstand informiert zu werden. Am besten fragen sie mal beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nach oder besuchen die sehr informative Webseite der Behörde.
Keine belastbare Regel.
Hallo,
das einfachste ist sich direkt an der Quelle zu informieren. Sprich auf der Hompage vom Patent und Markenamt in München oder Jena nachschauen, oder evtl. Tel. anfragen. Per Mail ist das auch möglich. Dann werden Ihre Anfragen präziese beantwortet werden.
Mfg
Andreas
Hallo!
Das ist im Gesetz nirgendwo festgelegt - je nach Amt und Qualität der Anmeldung kann man mit drei bis fünfzehn Wochen Bearbeitung rechnen.
Beste Grüße,
Christoph