Markenwaren in anderen Ländern verkaufen

Hi,

gegeben sei Firma A mit guten Kontakten in andere Länder ausserhalb der EU. Firma A wird nun von diesen Kontakten angesprochen ob sie Interesse hätte consumer goods bekannter deutscher Firmen in Deutschland einzukaufen, an die Firmen in Übersee zu verkaufen die sie dann vor Ort weiterverkaufen. A nimmt das Telefon in die Hand, erklärt sein Anliegen einer bekannten deutschen Firma B und bekommt als Antwort „Wir haben eine Tochterfirma in xy. An die müssen sie sich wenden. Das geht alles exklusiv über die.“.

A will aber nicht über die Tochterfirma in dem betreffenden Land gehen da ausdrücklich „Made in Germany“ Produkte gefragt sind welche auch 100% aus D kommen müssen. Mit deutscher Verpackung etc. Für diese Produkte zahlt der Konsument in dem Land auch absichtlich mehr, und deshalb wurde A ja auch angesprochen. Denn von der Tochterfirma können die Firmen in Übersee ja auch selbst bestellen. Wollen sie aber nicht.

A fragt sich nun was passiert wenn er auf anderem Wege an Produkte der Firma B kommt und diese verschifft. Kann eine Firma einen Markt „dicht“ machen und Verkäufe nur über ihre eigene Tochterfirma zulassen bzw. alles verfolgen was nicht über diese Kanäle geht? Bzw. jemanden daran hindern die gleichen Produkte von anderswo einzuführen? Oder ist das nur ein verständlicher Schutzreflex der Firmen mit nichts dahinter?

Gruss
K

Bzw. jemanden daran hindern die
gleichen Produkte von anderswo einzuführen? Oder ist das nur
ein verständlicher Schutzreflex der Firmen mit nichts
dahinter?

Hallole,

generell kann ich die Frage nicht beantworten. Aber ich kenne ein Beispiel mit Autos - ich hatte mal Grund, mich damit zu befassen.

Ein Autohersteller aus Schwaben verkauft weltweit. In China gibt es Händler, die vor Ort verkaufen sollen und dafür auch einen großen Aufwand betreiben müssen.

Chinesen möchten gerne in Deutschland kaufen - warum auch immer.

Wenn ich hier in D einen Wagen kaufe, kann ich damit machen, was ich will - auch nach China verkaufen. Ein Partner des Autoherstellers darf das nicht. Er muss den Kunden zu seiner Niederlassung in China schicken. Da soll er bestellen.

Was der Vertragspartner darf ist: Der Chinese bestellt einen Vorführwagen und stattet ihn nach seinen Wünschen aus (das ist in der Regel schwarz mit Vollausstattung, also alles was es gibt). Der Händler fährt den Wagen dann 3 Monate selbst und exportiert ihn dann nach China. Das darf er von Deutschland aus und auch von dem Autohersteller aus. Aber der Hersteller kontrolliert, ob der Wagen auch wirklich 3 Monate bei dem Vertragspartner gefahren wird.

Was ich allerdings nicht weiß ist, ob man ein 3 Monate altes Auto mit sagen wir mal 3000 km auf dem Tacho in China einführen darf.

Dahinter steckt das Bestreben, den Verkaufspartner in China zu schützen und ihm Gelegenheit zu geben, sein Geschäft zu machen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiter helfen

Schöne Grüße

vV

Hi,

Wenn ich hier in D einen Wagen kaufe, kann ich damit machen, was ich will - auch nach China verkaufen. Ein Partner des Autoherstellers darf das nicht. Er muss den Kunden zu seiner Niederlassung in China schicken. Da soll er bestellen.

Die Firmen in Übersee zu denen Firma A hier in D Kontakt hat stehen in keinster Weise in irgendeinem Verhältnis zu den Firmen von denen A die Waren kauft. Die wollen die Waren nur verkaufen. Es geht also nicht darum dass irgendwelche Partner die Verträge miteinander haben hier andere Wege gehen sollen.

„Wenn ich in D was kaufe kann ich damit machen was ich will“ trifft es da wohl schon eher. Und wenn die Firmen nicht direkt an A verkaufen wollen muss er eben über Zwischenhändler gehen.

Gruss
K

Hallo

„Wenn ich in D was kaufe kann ich damit machen was ich will“
trifft es da wohl schon eher. Und wenn die Firmen nicht direkt
an A verkaufen wollen muss er eben über Zwischenhändler gehen.

(Laienmeinung nach Fachdiskussion im Büro :smile:)
A kann es in beide Richtungen egal sein, solange der Verkauf in D/EU stattfindet und A nichts mit dem Import ins Nicht-EU Zielland zu tun hat.

Probleme im Inland:
Der Zwischenhändler könnte gegen Lieferverträge mit dem Hersteller verstossen (bei einer rigiden Markenpolitik sogar ziemlich sicher)

Probleme im Ausland:
Marken-, Patent- oder Urheberrecht. Viele Länder schützen Markeninhaber gegen Parallelimport und mit jedem Handelsabkommen wird es schlimmer.
Je nach Warentyp ist ein Import nicht ohne weiteren Papierkram (zB Zulassung, Sicherheitsvorschriften etc.) möglich, da der Importeur keinen Zugriff auf die Unterlagen des offiziellen Handelspartners hat (bei Allerweltsware wohl irrelevant)
Produkthaftung und Garantie könnte schwierig werden, ich weiss nicht ob es Länder gibt, in denen man dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss.

TL;DR
Solange A mit den kritischen Punkten nichts zu tun hat, dürfte für ihn alles ok sein.

Grüße,
.L

Hallo !

Das kann sehrwohl Ärger bedeuten: Stichwort „Markenerschöpfung“, auch Lizensrecht und Markenschutz. Da dieses Feld recht umfangreich ist, würde ich fachlichen Rat einholen.

MFG
BSK