Marktforschungsumfragen am Telefon erlaubt?

Guten Abend! Wir werden immer wieder von Marktforschungsunternehmen zu Studienzwecken angerufen,möchten das aber nicht. Es wirdimmer wieder gesagt, das sei erlaubt. Ist das so? Trotzdem muss es doch eine Möglichkeit geben, dem ein Ende zu bereiten.wirhaben mehrfach darum gebeten,unsere Nummer zu löschen, trotzdem bekommen wir immer wieder Anrufe.Was kann man da machen? Danke für Ihre Hilfe.

Hallo,

meine Kenntnis ist die, dass Marktforschung zur Informationsgewinnung zulässig ist und man sich dagegen rechtlich nur schlecht wehren kann. Sobald es um (verkappte) Werbung geht, sind die Anrufe hingegen nicht erlaubt.

Ein guter Weg könnte sein, sofort wieder aufzulegen oder sich alternativ den Vorgesetzten geben zu lassen, um sich zu Beschweren, ohne auf das eigentliche Anliegen des Anrufers einzugehen. Bei Telefonanlagen kann man bestimmte Nummern leicht selber sperren, wenn diese über das Display identifiziert sind (auch bei VoIP-Anschlüssen mit Router).

Gruß
cosis

Hallo, sorry, da kann ich Ihnen auch nicht wirklich helfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so erlaubt ist. Die Frage ist hier glaube ich, ob es sich um Werbung bzw. die Anbahnung einer Geschäftsbeziehung geht, das ist verboten, bei Mafo bin ich mir nicht sicher. Endliche Klärung dürfte aber nur ein Schreiben vom Anwalt bzw. eine neue TelNr bringen.

Es gibt die Möglichkeit sich in eine Robinsonliste eintragen zu lassen: www.robinsonliste.de/
Hier eine Erklärung was das ist: de.wikipedia.org/wiki/Robinsonliste

Zunächst mal gibt es die Möglichkeit, sich auf der „Robinsonliste“ einzutragen. Zumindest die seriösen Marktforschungsunternehmen gleichen Ihre Adressen regelmäßig mit der Liste ab um Verbrauchern unerwünschte Anrufe zu ersparen. Hilft allerdings nicht gegen die unseriösen.
Da sollte findet man auf der Webseite der Robinsonliste eine Vorgehensweise:
https://www.robinsonliste.de/fragenantworten/359/was…

Viel Erfolg!

Bitte in Wikipedia nach „Robinsonliste“ suchen. Dort steht alles weitere, u.a.
„In Deutschland sind nach den §§ 3, 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ungebetene Telefonwerbung ohne vorherigen Kundenkontakt (sog. „cold calls“) sowie das Versenden von Werbefaxen und Werbe-E-Mails ohne vorherige Zustimmung des Empfängers verboten.“

Am besten Telefonnummer und Namen des Anrufenden abfragen/notieren und hier beschweren:

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Verbraucher/Rufnu…

Ob es allerdings wirklich hilft kann niemand versprechen.