Marmelade zu hause einkochen u. verkaufen

…scheint kriminell zu sein:

Lt. Auskunft der für die Prüfgänge vor Ort im infragekommenden Sprengel zuständigen Dame vom Gewerbeamt (Lebensmittelhygiene?) würde ein diesbezüglicherAntrag auf Genehmigung (welche auch immer) angeblich daran scheitern, daß unangemeldete Prüfungen nicht möglich seien, weil der lebenmittelverabeitende Betrieb sich dann in Privaträumlichkeiten befände, zu denen erstens die Behörde kein Zutrittsrecht habe und zweitens innerhalb derer eine eindeutige Trennung zwischen privatem und gewerblichen Bereich nicht möglich sei.

Auf die Frage, „was machen Sie dann mit der alten Oma, die zuhause Marmelade einkocht und dann auf dem Wochenmarkt verkauft, um ihre karge Rente aufzubessern?“ kam ziemlich schnell die Antwort (wörtliches Zitat): „Die packen wir uns, sobald wir davon Kenntnis erhalten.“

Eine Gewerbezulassung für einen lebensmittelverarbeitenden Betrieb in einer Privatwohnung würde aus den genannten Gründen deshalb (im Stadtgebiet von München) regelmäßig nicht erteilt.

Hält man dies nun für eine Einzelmeinung und sucht im Net nach der Wahrheit, wird schnell klar, daß nichts klar ist: Brüssel schwafelt zweispatig mit Präambeln, die fast genausolang sind wie die angedachte Vorschrift, das Land NRW präsentiert ausführlich, was man tun muß, um Lebensmittel exportfähig für die USA zu machen und ein provisorisches Tabakgesetz ist wohl vorläufig am falschen Platz geparkt u.v.a.m, bloß nicht zweckdienliches - oder ich bin zu blöd, um die richtige Quelle zu finden…

Aber man findet auch, daß die Unverletzlichkeit der Wohnung (nicht nur bei Gefahr im Verzug) nicht gilt - ganz im Gegensatz zur Meinung der Eingangs zitierten Dame.

Nun zur Frage:
Gibt es eine konkrete Vorschrift, die die gewerbsmäßige Herstellung von Lebensmitteln (unter Beachtung der diversen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene, Abgabenordnung, berufsgenossenschafftlichen Unfalverhütung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung, IHK-Zawangsmitgliedschaft, Mietrecht u.s.w., u.s.f.) in der Privatwohnung untersagt und wie lautet diese?

Weiß vielleicht jemand, wann in welcher TV-Sendung über eine alte Dame berichtet wurde, der es nach Jahrzehnten erfolgreichster Ausübung nun verboten wurde, zuhause gewerbsmäßig Käse herzustellen bzw. wie das begründet wurde?

Vielen Dank
scope

Eine Gewerbezulassung für einen lebensmittelverarbeitenden
Betrieb in einer Privatwohnung würde aus den genannten Gründen
deshalb (im Stadtgebiet von München) regelmäßig nicht erteilt.

Aber man findet auch, daß die Unverletzlichkeit der Wohnung
(nicht nur bei Gefahr im Verzug) nicht gilt - ganz im
Gegensatz zur Meinung der Eingangs zitierten Dame.

Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Nun zur Frage:
Gibt es eine konkrete Vorschrift, die die gewerbsmäßige
Herstellung von Lebensmitteln (unter Beachtung der diversen
Vorschriften zur Lebensmittelhygiene, Abgabenordnung,
berufsgenossenschafftlichen Unfalverhütung, Arbeitsrecht,
Sozialversicherung, IHK-Zawangsmitgliedschaft, Mietrecht
u.s.w., u.s.f.) in der Privatwohnung untersagt und wie lautet
diese?

Meiner Meinung nach hat die Dame vom Amt eine korrekte Antwort gegeben.
Es muss keine explizite Vorschrift existieren, die besagt: „Die Herstellung von Lebensmitteln ist in privaten Räumlichkeiten verboten“
So dürfte in der Lebensmittelhygieneverordnung doch schon was drin stehen
http://bundesrecht.juris.de/lmhv/index.html
und solange europäisches Recht nicht in deutsches Recht überführt wird, hilft nur klagen vor dem EuGH…

und zur Hygiene ist zu sagen: die, die jetzt am lautesten schreien, wieso man keine privat hergstellte Marmelade o.ä. gewerbsmäßig verkaufen darf, würden doch am lautesten schreien, wenn regelmäßig bei Stichproben in privat hergestellten und vertriebenen Marmeladen o.ä. giftige Rückstände oder Pilze etc auftauchen.

@ENSI

Sorry, Dein Beitrag ist eine glatte Themaverfehlung.
Vielleicht klappt’s beim nächstenmal besser.

@ENSI

Sorry, Dein Beitrag ist eine glatte Themaverfehlung.
Vielleicht klappt’s beim nächstenmal besser.

ach?
vielleicht erklärst du das mal?

und am besten auch so, daß man deine frage versteht. dann klappts auch nächstes mal mit den antworten besser.

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Hallo,

auch wenn dir die Antwort nicht gefallen wird…
dagegen spricht mehreres…

1.in einer Privatwohnung ist in der Regel die Ausübung eines „Gewerbes“
verboten (Mietvertrag)

2.wer Gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt unterliegt der
„Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV“ sowie dem
"Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch "

3.der Gewerbeordnung

4.sowie lokalen Verordnungen der Gemeinde

Außerdem stelle ich mir natürlich so im Stillen die Frage,wie gut die „Oma“ eigentlich rechnen kann…*grinz*…
Wenn sie so eine „arme Rentnerin“ ist,kann sie ja wohl kaum 1 a Obst
in Kisten einkaufen und zu Marmelade (oder korrekt bezeichnet „KONFITÜRE“ ) verarbeiten…das wäre nämlich ein dickes Minusgeschäft…

1.in einer Privatwohnung ist in der Regel die Ausübung eines
„Gewerbes“ verboten (Mietvertrag)

Muß nicht sein, kommt auf den Vertrag an oder auf den Mitwirkungswillen des Vermieters

2.wer Gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt unterliegt der
„Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV“ sowie dem
"Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch "

Klar, bekannt und einzusehen. Dort steht aber von Privatwohnung überhaupt nichts drin.

3.der Gewerbeordnung

Auch klar, aber auch dort steht bzgl. Ausübungsstätte nichts drin.

4.sowie lokalen Verordnungen der Gemeinde

Richtig, da kann man was vermuten (nur da?): z.B. Gebietswidmungen oder ähnl., aber Marmelade- bzw. Konfitüre (Dein Hinweis ist präzise) einkochen oder ohne Verkaufsstelle ist weder geruchs- (denke ich mal) noch lärmstörend noch wird es einen regen Publikumsverkehr geben. Vielleicht ist das bei der Käse-Oma etwas anders, wenn sie Harzer-Roller macht… :wink:

Außerdem stelle ich mir natürlich so im Stillen die Frage,wie
gut die „Oma“ eigentlich rechnen kann…*grinz*…
Wenn sie so eine „arme Rentnerin“ ist,kann sie ja wohl kaum 1a Obst
in Kisten einkaufen und zu Marmelade (oder korrekt bezeichnet
„KONFITÜRE“ ) verarbeiten…das wäre nämlich ein dickes
Minusgeschäft…

Das ist nicht das Thema. Thema ist, woher, nachdem wir jetzt das (hoffentlich richtig) auf die Gemeindeebene runter- und eingedampft haben, die Rechtsgrundlage stammen könnte. Hast Du eine Idee?

Danke für die Mühe,
servus
scope

Hallo,

1.in einer Privatwohnung ist in der Regel die Ausübung eines
„Gewerbes“ verboten (Mietvertrag)

Muß nicht sein, kommt auf den Vertrag an oder auf den
Mitwirkungswillen des Vermieters

FALSCH…
Privatwohnungen sind NICHT zur Gewerblichen NUTZUNG freigegeben…
das ganze kannst du dir mal „Haarklein“ beim DMB oder von einem
Rechtsanwalt erklären lassen…

2.wer Gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt unterliegt der
„Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV“ sowie dem
"Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und
Futtermittelgesetzbuch "

Klar, bekannt und einzusehen. Dort steht aber von
Privatwohnung überhaupt nichts drin.

MUSS es auch nicht…
Es geht um die Produktionsstätte…

3.der Gewerbeordnung

Auch klar, aber auch dort steht bzgl. Ausübungsstätte nichts
drin.

Bist du so Naiv…oder Tust du nur so???
Die Gewerbeordnung erfasst JEDEWEDE Geschäftsmäßige Gewerbeausübung…

4.sowie lokalen Verordnungen der Gemeinde

Richtig, da kann man was vermuten (nur da?): z.B.
Gebietswidmungen oder ähnl., aber Marmelade- bzw. Konfitüre
(Dein Hinweis ist präzise) einkochen oder ohne Verkaufsstelle
ist weder geruchs- (denke ich mal) noch lärmstörend noch wird
es einen regen Publikumsverkehr geben. Vielleicht ist das bei
der Käse-Oma etwas anders, wenn sie Harzer-Roller macht… :wink:

Acuh das ist Irrelevant…Massgeblich sind die von der jeweiligen
Gemeinden ergangenen Verordnungen und Erlasse…

Außerdem stelle ich mir natürlich so im Stillen die Frage,wie
gut die „Oma“ eigentlich rechnen kann…*grinz*…
Wenn sie so eine „arme Rentnerin“ ist,kann sie ja wohl kaum 1a Obst
in Kisten einkaufen und zu Marmelade (oder korrekt bezeichnet
„KONFITÜRE“ ) verarbeiten…das wäre nämlich ein dickes
Minusgeschäft…

Das ist nicht das Thema.

DAS ist SEHR wohl das THEMA…:smile:

Für mich sieht es einfach so aus,das du hier eine „Rechtfertigung“ für einen „Illegalen Gewerbebetrieb“ suchst…

mfg

Ich hatte früher immer wieder mal Schwierigkeiten, mit Halbwissen umzugehen: Ist es eine Basis, auf der man aufbauen kann oder gleich in die Rundablage? Inzwischen habe ich gelernt, daß diese Entscheidung einfach ist: polternde Halbwissende gehören zur zweiten Gruppe, weil sie gewöhnlich nicht einmal die Hälftequote erreichen und das (leider nur das) wissen. Ich stufe sie als gefährlich ein.

Was mir bei w-w-w zunehmend auffällt:
Jemand stellt (je nach seinen Fähigkeiten und/oder Absichten mehr oder minder klar) eine Frage, die ihn quält. Und dann kriegt er Antworten, die sich überwiegend mit (teils erschreckend abwegigen) Interpretationen, Mutmaßungen, willkürlichen Ergänzungen usw. befassen. Das geht sogar soweit, daß die Verfasser von Antworten untereinader ohne jegliche Mitwirkung des Ratsuchenden sich über dessen Dinge austauschen und sich dabei mit ihrem „detektivischen Spürsinn“, was denn nun hinter der Frage steckt, gegenseitig überbieten wollen.

Ich mal das mal aus: Die Frau, die wissen will, wie man ein Kopftuch knüpft, will das wissen und keine Abhandlung über die Nachteile des Übertritts zum moslimischen Glauben haben. Der Häuslebauer, der wissen will, wie er am besten ein Loch in seinen Kellerboden schlägt, will das wissen und nicht, wie tief ein Polizeihund in den Boden hineinriechen kann. Und so weiter.

Es geht hier in w-w-w aber leider noch viel weiter, etwa in dem Sinn:
„Gute Christinnen treten nicht zum Islam über“ bzw. „Ich werd’ Dir nicht raten, wie man eine Leiche verbuddelt“.

Es grüßt
mit den Wünschen für gute Besserung
scope

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Was mir bei w-w-w zunehmend auffällt:
Jemand stellt (je nach seinen Fähigkeiten und/oder Absichten
mehr oder minder klar) eine Frage, die ihn quält. Und dann
kriegt er Antworten, die sich überwiegend mit (teils
erschreckend abwegigen) Interpretationen, Mutmaßungen,
willkürlichen Ergänzungen usw. befassen. Das geht sogar
soweit, daß die Verfasser von Antworten untereinader ohne
jegliche Mitwirkung des Ratsuchenden sich über dessen Dinge
austauschen und sich dabei mit ihrem „detektivischen
Spürsinn“, was denn nun hinter der Frage steckt, gegenseitig
überbieten wollen.

Ich mal das mal aus: Die Frau, die wissen will, wie man ein
Kopftuch knüpft, will das wissen und keine Abhandlung über die
Nachteile des Übertritts zum moslimischen Glauben haben. Der
Häuslebauer, der wissen will, wie er am besten ein Loch in
seinen Kellerboden schlägt, will das wissen und nicht, wie
tief ein Polizeihund in den Boden hineinriechen kann. Und so
weiter.

Es geht hier in w-w-w aber leider noch viel weiter, etwa in
dem Sinn:
„Gute Christinnen treten nicht zum Islam über“ bzw. „Ich werd’
Dir nicht raten, wie man eine Leiche verbuddelt“.

Also weder habe ich jetzt Eure Diskussion gelesen oder verstanden, noch teile ich in allen Punkten Deine Meinung, aber für diese drei Absätze würde ich Dir gerne meinen Sternchenvorrat geben!

Hallo scope,

manchmal, nein, eigentlich sogar meistens, muss man keine Umwege nehmen…
Viele „private Menschen“ bieten ihre selbstgemachte Marmelade oder mit Serviettentechnick verarbeiteten Artikel auf dem Flohmarkt, nebst ihrem Plunder, an. Erst vor einigen Tagen habe ich meine Vorratskammer mit leckerer Kiwi Konfitüre erweitert, welche von einer Frau vom Flohmarkt gekocht wurde.
Und auch ich biete einmal im Jahr selbstgemachte Marmelade, Likör und Limonadensirup an.
Soviel ich weiss ist es in RLP erlaubt selbstgemachte Konfitüre sogar auf dem Wochenmarkt anzubieten. Auf dem Mayener Wochenmarkt habe ich schon von so manchem Mütterchen die selbstgekochte Marmelade gekauft.
Aber in anderen Bundesländern bedarf es da irgendwelcher Erlaubnisse. Meine gekaufte Kiwi Marmelade habe ich übrigens aus NRW.

Lt. Auskunft der für die Prüfgänge vor Ort im infragekommenden
Sprengel zuständigen Dame vom Gewerbeamt
(Lebensmittelhygiene?) würde ein diesbezüglicherAntrag auf
Genehmigung (welche auch immer) angeblich daran scheitern,
daß unangemeldete Prüfungen nicht möglich seien, weil der
lebenmittelverabeitende Betrieb sich dann in
Privaträumlichkeiten befände, zu denen erstens die Behörde
kein Zutrittsrecht habe und zweitens innerhalb derer eine
eindeutige Trennung zwischen privatem und gewerblichen Bereich
nicht möglich sei.

Wenn der private Raum als Gewerbe angemeldet als auch nach einer Prüfung der Beamten, die zuständig sind für die Lebensmittelhygiene, auch abgenommen wurde, dann darf dieser Raum jederzeit und ohne Ankündigung betreten werden. Aber in Deutschland ist es fast unmöglich eine private Küche als so etwas annerkannt zu bekommen.

Auf die Frage, „was machen Sie dann mit der alten Oma, die
zuhause Marmelade einkocht und dann auf dem Wochenmarkt
verkauft, um ihre karge Rente aufzubessern?“ kam ziemlich
schnell die Antwort (wörtliches Zitat): „Die packen wir uns,
sobald wir davon Kenntnis erhalten.“

Ja, in Städten ist man etwas grober, als auf dem Lande :frowning:
Aber zum Glück herscht Personalmangel :wink: (dieshiernuralsSchadenfreudehinzufügentu)

Eine Gewerbezulassung für einen lebensmittelverarbeitenden
Betrieb in einer Privatwohnung würde aus den genannten Gründen
deshalb (im Stadtgebiet von München) regelmäßig nicht erteilt.

Leider auch in vielen anderen Städten

Hält man dies nun für eine Einzelmeinung und sucht im Net nach
der Wahrheit, wird schnell klar, daß nichts klar ist: Brüssel
schwafelt zweispatig mit Präambeln, die fast genausolang sind
wie die angedachte Vorschrift, das Land NRW präsentiert
ausführlich, was man tun muß, um Lebensmittel exportfähig für
die USA zu machen und ein provisorisches Tabakgesetz ist wohl
vorläufig am falschen Platz geparkt u.v.a.m, bloß nicht
zweckdienliches - oder ich bin zu blöd, um die richtige Quelle
zu finden…

Nein, das bist du bestimmt nicht.

Nun zur Frage:
Gibt es eine konkrete Vorschrift, die die gewerbsmäßige
Herstellung von Lebensmitteln (unter Beachtung der diversen
Vorschriften zur Lebensmittelhygiene, Abgabenordnung,
berufsgenossenschafftlichen Unfalverhütung, Arbeitsrecht,
Sozialversicherung, IHK-Zawangsmitgliedschaft, Mietrecht
u.s.w., u.s.f.) in der Privatwohnung untersagt und wie lautet
diese?

Wenn du einen Teil der Wohnung als Gewerbe anmelden möchtest, dann bedarf dieses (aber auch je nach dem) der Zulassung deines Vermieters. „Je nach dem“ ist natürlich auch wieder schwammig da du nicht jedes Gewerbe ohne weiteres anmelden kannst.

Weiß vielleicht jemand, wann in welcher TV-Sendung über eine
alte Dame berichtet wurde, der es nach Jahrzehnten
erfolgreichster Ausübung nun verboten wurde, zuhause
gewerbsmäßig Käse herzustellen bzw. wie das begründet wurde?

Das weiss ich leider nicht, wäre aber auch an dieser Information interessiert.

Wünsche dir frohes Gelingen und ganz ganz viel Erfolg

Krümel

Hallo,

NEIN…

du spielst hier nur die „Beleidigte Leberwurst“…*Grinz*…

Du erwartest anscheinend hier wohl eine „Kostenlose“ Rechtsberatung…:smile:

Dem ist aber NICHT so…

WENN Dir die Auskünfte hier nicht passen…kannst du ja gerne jederzeit die FACHLICH KOMPETENTE Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen…-))

mfg

Du erwartest anscheinend hier wohl eine „Kostenlose“
Rechtsberatung…:smile:

Von Deinesgleichen? Mami hat mir verboten, von bösen Onkels was zu nehmen.

Lies das
http://www.hannover.ihk.de/recht/gewerbeausuebung/be…

und das
http://www.ra-kassing.de/miete/gewerbe/geweralg.htm

und das zur Kernfrage
http://www.existenzgruender.de/expertenforum/gruendu…

wenn Du kannst.

@w-w-w

Ach, herrjeh, w-w-w, was ist aus Dir geworden? Gottes Zoo kurz vor der ultimativen Generation! Hast Du noch nie was von degenerativer Selektion gehört? Tu was!

(aus Wikipedia:smile:
Degeneration als medizinischer Begriff
Im medizinischen Sprachgebrauch versteht man unter Degeneration die Rückbildung und den Verfall von Zellen, Geweben oder Organen:

  • Abbau oder Funktionsverlust aufgrund chronischer Schädigungsfaktoren („degenerative Erkrankungen“) oder unzureichendem Gebrauch
  • Rückentwicklung nicht mehr gebrauchter Körperteile im Laufe der Evolution
  • Erbgutverschlechterung durch Inzucht

Und hierzu, w-w-w:
Zitat: „In inhaltlichen und zwischenmenschlichen Zweifelsfällen halte dich bitte an unsere Netiquette“
Das mach’ ich nur bis zu einer gewissen Schmerzgrenze, danach siegt der Selbsterhaltungstrieb.

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