Der hat Nerven: „nur ein optischer Mangel“. Man hat Anspruch auf einen makellosen Boden, dass er das nicht ist, ist das schlampige Verschulden des Steinmetzes.
Man sollte während der Reparaturarbeiten ausziehen und die Möbel einlagern.
Sich an die betreffende Innung wenden und den Vorfall darlegen.
Einen Anwalt mit der Eintreibung der geforderten Kosten beauftragen und jede evtl. noch fällige Zahlung an das Unternehmen einstellen. MfG ramses90
Hallo,
wir haben im gesamten EGA eines EFHA Marmorboden „Jura gelb“ von einem Steinmetz verlegen lassen. Noch während der Arbeiten hatte ich die Mitarbeiter der Firma mehrmals gefragt, ob denn der Boden vor der Imprägnierung gereinigt werden würde. Es waren deutliche Schlieren vom Verfugen zu sehen.
Man sagte mir, dass nach dem Imprägnieren davon nichts mehr zu sehen sein würde. Tja, dies ist leider nicht der Fall. Die Dreck-Schlieren (es handelt sich um eine Fuge in der Farbe anthrazit) sind deutlich zu sehen, und zwar im gesamten EG.
Der Steinmetz hat zuerst seinen Fehler eingesehen und bot Nachbesserung an. Allerdings war er der Meinung, dass wir während dieser Nachbesserungsarbeiten (Entfernung der Imprägnierung, Grundreinigung, abermalige Imprägnierung) im Haus wohnen bleiben können.
Ich habe bei dem Hersteller des Mittels nachgefragt (welches der Steinmetz einsetzen möchte) und die Information bekommen, dass das Mittel lösungsmittelhaltig ist und der Einsatz nicht nur geruchsbelästigend ist, sondern die Dämpfe giftig sind. D.h. wir müssten für die Dauer der Arbeiten ausziehen (wir haben zwei Kinder, 9 Monate und 6 Jahre alt) und unsere Möbel müssten, da es sich ja um das gesamte EG handelt, eingelagert werden.
Der Steinmetz möchte diese Kosten nicht übernehmen. Er sagt, dass es sich „nur (!!!) um einen optischen Mangel“ handelt und aus seiner Sicht wäre eine Rückzahlung in Höhe von 8% der Rechnungssumme vollkommen ausreichend als Schadenersatz. Wir sind natürlich anderer Meinung.
Was sagt ein Profi dazu? Lassen sich die Ausbesserungsarbeiten durchführen, während wir uns im Haus aufhalten? Und wenn nicht, wie hoch wäre wohl eine angemessener Schadenersatz?
Zur Info: der Boden hat 10.600,- Euro gekostet.
Vielen Dank im Voraus!
Die Schlieren wurden sofort bemängelt, natürlich noch VOR dem Einzug. Der Steinmetz sagte dazu, dass der Boden hygroskopisch wäre und man mind. 6 Monate abwarten müsse, bis er vollkommen trocken ist. (Wie die Schlieren denn „wegtrocknen“ können, zumal ja eine Imprägnierung drauf ist, konnte er mir weder damals noch heute plausibel erklären.) DAS konnten wir natürlich nicht abwarten vor unserem Einzug.
Wir haben die Rechnung 2 Wochen nach Stellung beglichen, also mehr als pünktlich. Und wir haben brav die 6 Monate abgewartet, bevor wir ihn abermals zu uns baten.
Dann stand er da, mit betretenem Gesicht und entschuldigte sich für die schlampige Arbeit. Also, er sieht ein, dass es so nicht geht. Wir haben einen tadellosen Boden bezahlt und wollen einen tadellosen Boden haben.
Um einen Nachlass geht es uns nicht. Wir wollen in erster Linie den Boden, den wir bezahlt haben.
Sowohl der Steinmetz als auch wir haben bei Nachfragen beim Hersteller der Imprägnierung die selbe Aussage bekommen: Es gibt keine Garantie, dass es funktioniert; eher im Gegenteil, es könnte sogar noch schlimmer werden. Und der Hersteller stellt auch keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, wenn wir während der Nachbesserungsarbeiten im Haus verbleiben.
So, was also tun?
8% Schadenersatz ist eine Frechheit.
Hallo!
Das ist dann alles das Problem der Firma.
Wenn die Nachbesserung nicht den Erfolg bringen sollte muss sie sich etwas anderes einfallen lassen.
Etwa die ganze Fläche abschleifen und dann neu versiegeln.
Es kann sogar letztlich der komplette Ausbau und Neuaufbau verlangt werden.
Und alle Nebenkosten, die damit zusammenhängen. Hier eben das Ausräumen des EG und evtl. auch der zeitweise Umzug in Pension/Hotel, wenn man dort nicht bleiben kann.
Das hängt sehr von der Dauer und der Luft-/Lärmbelastung ab.
Auf eine Preisminderung lässt man sich bei geringfügigen Mängeln ein. Das muss man eben selbst entscheiden, ob das in Betracht käme und welche Höhe die Minderung dann haben müsste.
Klar wären 8 % für starke optische Mängel sehr wenig.
Dann sollte man eine Zahl nennen, mit der man den Boden so lässt wie er da jetzt liegt.
Anmerkung : Und sich dann täglich darüber ärgert wie der aussieht, bis man es dann einmal nicht mehr wahrnimmt.
Minderung nützt nur der Firma. Denn wenn sie nachbessern muss, dann hat sie an der Baumaßnahme nichts verdient, zahlt drauf und zwar tüchtig. Nicht nur wegen der zusätzlichen Lohnkosten und für das neue Material dazu, es werden die Nebenkosten(Ausräumen/Umräumen, möglicherweise Ersatzunterbringung) sein, die den wesentlichen Teil ausmachen.
Selbst wenn der Baufehler eingeräumt wird, sollte man doch überlegen, ob man einen Bausachverständigen hinzuzieht, der den Mangel dokumentiert und Handlungsempfehlungen ausspricht, wie man es beheben kann.
MfG
duck313
hi,
warum nochmal genau zieht man ein, wenn man mit der Arbeit nicht zufrieden ist?
mal abgesehen von den Schlieren, was durchaus mal passieren kann, ist der Eigentümer hier auch nicht ganz unschuldig an der Situation.
Vermutlich fehlen hier viele viele Details, aber herje: man will den Boden so nicht… und stellt Möbel drauf statt dem Steinmetz die Möglichkeit zu geben sein Werk nachzubessern.
Wenn es dafür keine gute Begründung gibt, wär ich als Handwerker auch sauer und würde eure Forderung recht frech finden.
Arbeitsbereiche kann man auch belüften, ein so großes Drama wie hier veranstaltet wird sehe ich darin nicht.
Aber es ist ja auch nix angegeben, das Mittel um welches es geht wurde nicht mal benannt.
lieber einen optischen Mangel, der sich beheben lässt und eine Arbeit die technisch in Ordnung ist.
Eine lösbare Problematik.
Mal nur nach dem, was mitgeteilt wurde. Ich bin sicher, da fehlt einiges:
Der Ablauf: einräumen, um dann auf offensichtlichen Mängeln rumzureiten schreit nahezu danach, nur einen Nachlass raus schlagen zu wollen. Da wundert es mich schon, dass ein Nachlass angeboten wurde.
grüße
lipi
Danke für den Tipp mit der Innung!
hi,
naja, dazu muss gesagt werden: der Boden wird imprägniert, wenn er trocken ist. Das kann mitunter mal 2 Monate dauern.
Durch die Imprägnierung trocknet da sehr viel weniger ab.
Schlieren gehen nicht weg, aber dunkle Stellen im Marmor würden vom Wasser kommen - sowas verschwindet dann mit der Zeit.
Dann nehm ich das mit dem voreiligem Einzug mal zurück
Imprägnierung entfernen ist in der Tat nicht ganz so einfach, da sie einziehen soll - und das bei Marmor auch wird.
Schlimmer wird dann noch den Schlieren zu entfernen.
Nebst einem Bausachverständigen wären auch die Hersteller von Reinigern eine Anlaufstelle, wenn man eine Musterplatte entbehren kann. Vorab zu testen was der Stein aushält wäre sicher keine schlechte Idee. Der Steinmetz könnte derartige Erfahrungen eventuell schon haben.
viel Erfolg.
grüße
lipi
Danke für die Antwort!
Abschleifen kommt nicht in Frage, da es sich nicht um einen polierten Marmor handelt, sondern um einen mit Antik-Finish. Da würde die Optik komplett verloren gehen und es wäre nicht der Stein, den wir gekauft hatten.
Der Steinmetz sieht den Mangel ein und wollte ja ursprünglich nachbessern. Allerdings geht das nicht so, wie er sich das dachte und eine Garantie gibt es auch nicht, dass es überhaupt funktioniert. Daher will er jetzt nicht mehr nachbessern, sondern uns 800,- Euro Preisnachlass nachträglich geben.
Nochmals danke für die Antwort! In diese Richtung hatten wir auch schon gedacht und ein wenig recherchiert.
Der Gang zum Anwalt ist wohl unumgänglich.
Ja, das hatte der Steinmetz wohl auch angenommen (oder zumindest gehofft), dass die Flecken, die wir bemängelt hatten, Wasserflecken sind. Daher sollten wir ja auch 6 Monate abwarten und uns dann ggf. wieder melden.
Schon klar, dass es eine Weile dauert, bis das Wasser vom Verfugen komplett weg getrocknet ist. Dafür muss man kein Profi sein, um das anzunehmen. Aber wie gesagt, es ging nicht um Wasserflecken, sondern um Fugenmaterial! Der Boden wurde überhaupt nicht gereinigt nach dem Verfugen! Und Dreck kann nicht verdunsten. Das wäre schön, dann könnten wir alle uns das sauber machen sparen.
Mit dem Hersteller des Reinigers hatten sowohl wir als auch der Steinmetz gesprochen. Eine Probe an unauffälliger Stelle war natürlich geplant.
Aber jetzt will der Steinmetz nix mehr machen. Er traut sich nicht an den Boden ran, da der Hersteller des Reinigers keine Garantie gibt, dass es klappt, auch wenn eine vorherige Probe geklappt hat.
Daher das 800,- Euro-Angebot…
hi,
du hast mich missverstanden: man wartet ab bis der Boden trocken ist, erst dann wird imprägniert.
normalerweise…
grüße
lipi
die imprägnierung enthält auch lösungsmittel, und wieso verfugt man marmor mit fugen zeugs, das war wohl ein fliesenleger und kein natursteinleger
Der Gang zum Anwalt wird nicht viel helfen da es sich um einen Optischen Mangel handelt .Ein Anwalt wird ihnen raten den Steinmetz auf Austausch des Belages zu verklagen daraus ergibt sich ein hoher Streitwert da verdient er dann auch richtig Geld jedoch wird es am Schluss auf einen Nachlass rausgehn weil hier weder Gutachter noch Richter einen Ausbau und neuverlegung des Belages in betracht ziehen werden
Es sollte versucht werden an einer Stelle die Versiegelung mit Lösefix abzuwaschen meistens gehen die Schwarzen Schlieren mit weg weil es sich in 9 von 10 Fällen um Gummiabrieb von Schuhen oder Knieschonern handelt
Das sehe ich genaus
Hallo,
an alle, die es vielleicht interessiert, wie die Sache ausgegangen ist.
Wir haben geklagt und gewonnen. Der Handwerker hat nachweislich (belegt durch 2 unabhängige Gutachten) den Boden vor der Imprägnierung NICHT grundgereinigt. Dies hat einer „handwerklichen Selbstverständlichkeit“ nicht genügt.
Er musste knapp 50% des Werklohns zurück zahlen sowie die Kosten des Verfahrens übernehmen.
Allen anderen wünsche ich gutes Gelingen, die ähnliches erleben!