„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch
ohne Unterschrift gültig.“
Ein „daher“ hab ich noch nie auf solchen Schreiben gesehen. Daß diese Schreiben auch ohne Unterschrift gültig sind, kann zwei Gründe haben. Entweder es handelt sich dabei um ein Schreiben, daß deswegen nicht rechtsverbindlich unterschrieben werden muß, weil es keinen bindenden Charakter hat bzw. eben wirklich nur eine Mitteilung ist, quasi eine reine Information.
Die andere Möglichkeit ist, daß es sich dabei um Bescheinigungen handelt, die der letztendliche Empfänger (d.h. z.B. die Finanzveraltung) auch ohne Unterschrift akzeptiert. Grundlage dafür ist dann eine entsprechende bilaterale oder branchenweite Vereinbarung, ein Rundschreiben der Finanzverwaltung oder eine Durchführungsverordnung.
Um da nähere Informationen liefern zu können, braucht es zwei Dinge: Mehr Informationen darüber, worum es geht, und viel Zeit.
Gruß,
Christian