Maschinell erstellte Schreiben (Formvorschrift?)

Wo finde ich eigentlich eine rechtliche Grundlage über die Formvorschrift folgender Klausel auf Schreiben, die die Unterschrift ersetzt:

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch ohne Unterschrift gültig.“

Kann das auf jedem Schriftsatz vermerkt werden oder dürfen das nur bestimmte Absender?

Greets, Mathias

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher auch
ohne Unterschrift gültig.“

Ein „daher“ hab ich noch nie auf solchen Schreiben gesehen. Daß diese Schreiben auch ohne Unterschrift gültig sind, kann zwei Gründe haben. Entweder es handelt sich dabei um ein Schreiben, daß deswegen nicht rechtsverbindlich unterschrieben werden muß, weil es keinen bindenden Charakter hat bzw. eben wirklich nur eine Mitteilung ist, quasi eine reine Information.

Die andere Möglichkeit ist, daß es sich dabei um Bescheinigungen handelt, die der letztendliche Empfänger (d.h. z.B. die Finanzveraltung) auch ohne Unterschrift akzeptiert. Grundlage dafür ist dann eine entsprechende bilaterale oder branchenweite Vereinbarung, ein Rundschreiben der Finanzverwaltung oder eine Durchführungsverordnung.

Um da nähere Informationen liefern zu können, braucht es zwei Dinge: Mehr Informationen darüber, worum es geht, und viel Zeit.

Gruß,
Christian

Hallo!

Also ich kann dir nur eine Antwort zum Sozialversicherungsrecht geben. In § 33 Abs. 3 SGB X steht:

(3) Ein schriftlicher Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.

Es steht aber auch in § 33 Abs. 4 SGB X:

(4) Bei einem schriftlichen Verwaltungsakt, der mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird, können abweichend von Absatz 3 Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen. Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.

Ich denke, dass es solche §§ für alle Behörden gibt. Viele Grüße

Flo