Servus Herbert,
das kommt darauf an.
Wenn dabei keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, liegen keine steuerbaren Einkünfte vor.
Im vorliegenden Fall wird Gewinnerzielungsabsicht so gut wie immer gegeben sein, wenn tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Und das wird praktisch immer der Fall sein, weil bei Nutzung teils für eigene Zwecke und teils zur Vermietung auch die Abschreibung auf die Maschine bloß teilweise angesetzt werden kann. Wenn z.B. eine Maschine in der Anschaffung 800 € kostet, zehn Jahre lang genutzt werden kann, bevor sie runter ist und zu 80% für eigene Zwecke genutzt wird, ist die ansetzbare AfA bloß 800/10 * 0,2 = 16 € im Jahr. Wenn man sie also für mehr als bloß grad ein Trinkgeld hergibt, ist man schnell im Bereich eines - wenn auch winzigen - Gewinnes.
Wenn der Überschuss nicht mehr als 410 € im Jahr ausmacht, gibt es noch eine Sachlage, in der man ihn nicht versteuern braucht: Nämlich bei Arbeitnehmern, bei denen Lohnsteuerabzug nach Klassen I oder IV vorgenommen worden ist, oder auch nach Klasse III, wenn der Ehegatte (Klasse V) keinen Arbeitslohn bekommt. Und wenn gleichzeitig kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist und keine Bezüge wie Arbeitslosengeld da waren. Und wenn in diesen Fällen keine Veranlagung zur Einkommensteuer stattfindet - sowie man sich veranlagen lässt, sind auch die Einkünfte aus der Maschinenvermietung zu erklären.
Wenn man sich den ganzen Rattenschwanz anschaut, der da dran hängt, falls man denn alles recht machen will, ist es wohl besser, wenn man die Sachen für ein Dankeschön hergibt und sich drauf verlässt, dass im Tal der Finkbeiners und Gaisers lauter rechtschaffene gottesfürchtige Leut wohnen, die dann auch einmal umgekehrt daran denken, dass sie noch etwas ausgleichen sollten, ohne dass man das von vornherein vereinbart hätte: Entgelt im Sinn der Steuer setzt nämlich immer voraus, dass vorher eine Einigung über Leistung und Gegenleistung da ist. Was jemand von sich aus und ohne Verpflichtung für einen anderen gibt oder tut, ist unter keinen Umständen steuerbar - auch wenn sich das auf die Dauer gegenseitig ausgleichen sollte.
Schöne Grüße
MM