Maschinen vermieten. Muss man das versteuern?

Wenn man als Privatmann gute Maschinen hat wie z. B. Hilti oder Fittingpresse, darf man diese als Privatmann diese Maschine zum vermieten anbieten, und muss man die Mietgebühr versteuern, oder braucht man keine Angst wegen dem Fiskus zu haben?

Besten Dank

Servus Herbert,

das kommt darauf an.

Wenn dabei keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, liegen keine steuerbaren Einkünfte vor.

Im vorliegenden Fall wird Gewinnerzielungsabsicht so gut wie immer gegeben sein, wenn tatsächlich ein Gewinn erzielt wird. Und das wird praktisch immer der Fall sein, weil bei Nutzung teils für eigene Zwecke und teils zur Vermietung auch die Abschreibung auf die Maschine bloß teilweise angesetzt werden kann. Wenn z.B. eine Maschine in der Anschaffung 800 € kostet, zehn Jahre lang genutzt werden kann, bevor sie runter ist und zu 80% für eigene Zwecke genutzt wird, ist die ansetzbare AfA bloß 800/10 * 0,2 = 16 € im Jahr. Wenn man sie also für mehr als bloß grad ein Trinkgeld hergibt, ist man schnell im Bereich eines - wenn auch winzigen - Gewinnes.

Wenn der Überschuss nicht mehr als 410 € im Jahr ausmacht, gibt es noch eine Sachlage, in der man ihn nicht versteuern braucht: Nämlich bei Arbeitnehmern, bei denen Lohnsteuerabzug nach Klassen I oder IV vorgenommen worden ist, oder auch nach Klasse III, wenn der Ehegatte (Klasse V) keinen Arbeitslohn bekommt. Und wenn gleichzeitig kein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist und keine Bezüge wie Arbeitslosengeld da waren. Und wenn in diesen Fällen keine Veranlagung zur Einkommensteuer stattfindet - sowie man sich veranlagen lässt, sind auch die Einkünfte aus der Maschinenvermietung zu erklären.

Wenn man sich den ganzen Rattenschwanz anschaut, der da dran hängt, falls man denn alles recht machen will, ist es wohl besser, wenn man die Sachen für ein Dankeschön hergibt und sich drauf verlässt, dass im Tal der Finkbeiners und Gaisers lauter rechtschaffene gottesfürchtige Leut wohnen, die dann auch einmal umgekehrt daran denken, dass sie noch etwas ausgleichen sollten, ohne dass man das von vornherein vereinbart hätte: Entgelt im Sinn der Steuer setzt nämlich immer voraus, dass vorher eine Einigung über Leistung und Gegenleistung da ist. Was jemand von sich aus und ohne Verpflichtung für einen anderen gibt oder tut, ist unter keinen Umständen steuerbar - auch wenn sich das auf die Dauer gegenseitig ausgleichen sollte.

Schöne Grüße

MM

Danke M. M.

Das heißt dann praktisch, man darf die Maschinen zwar verleihen, aber keinen Obolus dafür verlangen, oder muss diesen versteuern.

Da man im Tal der Finkbeiners und Gaisers gerade in der Nachbarschaft eine Nette Dame hat die auf das Recht (vor allem ihres) bedacht ist, und das auch andere die Gesetze achten wird es wohl besser sein die Maschinen im Keller zu parken.

Andernfalls, wie viel Prozent des Einkommens bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer müssten da durch eine Vermietung versteuert werden, und ist es ein großer arbeitsaufwand?

Besten Dank
Herbert

Servus,

Andernfalls, wie viel Prozent des Einkommens bei einer
Veranlagung zur Einkommensteuer müssten da durch eine
Vermietung versteuert werden,

das hängt davon ab, wie hoch das Einkommen schon ist. Bei „Normalverdienern“ liegt das im Bereich 35…40%. Der Arbeitsaufwand dafür ist minimal: Aufzeichnen der Einnahmen, plausible Darstellung des Anteils privater Nutzung, Berechnung der Abschreibung, Aufheben von Reparaturrechnungen, wenns welche gibt. Mehr brauchts da nicht, und USt ist kein Thema in so einem Fall.

(die Nachbarin kann ich mir ungefähr vorstellen - achja, wir leben kurz auf Erden / und streben ohne Ruh / mit mancherlei Beschwerden / der ewgen Heimat zu…)

Schöne Grüße

MM

Servus M. M.

Wenn das geht ist es ja OK.

Dann muss man sich nur noch beim Finanzamt erkundigen.

Nun noch eine Frage.

Muss oder kann man dann ein Kleingewerbe anmelden, und die eventuellen Unkosten z.B. einer Reparatur geltend machen?

Wegen der Nachbarin hast du ganz Recht, aber es gibt da noch ein schönes Sprichwort.
Es kann der frömmste nicht in frieden ruhen, wenn es der bösen Nachbarin nicht gefällt.

Aber das Beste mittel ist immer noch ignorieren.
Egal was an Keiferei oder Schreierei kommt, einfach ignorieren, dann ist die Sache am schnellsten vorbei, und man kann triumphieren weil man sich nicht auf das Niveau des anderen heruntergelassen hat.

Besten Dank
Herbert

Servus,

Muss oder kann man dann ein Kleingewerbe anmelden,

das ist sicherlich einfacher, als sich mit der Detailfrage rumzuärgern, ob es sich hier um ein stehendes Gewerbe handelt, wenn man nicht öffentlich am Markt auftritt. Bei so geringfügigem Ertrag wird die IHK in der Regel auf Antrag keinen Beitrag haben wollen.

und die
eventuellen Unkosten z.B. einer Reparatur geltend machen?

Ja, das geht dann allerdings schon: Reparaturen, Verbrauchsmaterial, Schmier- und Reinigungsmittel. Dabei ist es sicherlich sinnvoll, zu jedem Gerät eine Art einfaches Logbuch zu führen, in dem Einsatztage für den eigenen Gebrauch und für die Vermietung getrennt aufgelistet sind, damit man einen Maßstab für die Zurechnung der Kosten hat.

Für viel problematischer als die steuerliche Seite halte ich die Frage, inwiefern der gewerbliche Verleiher für Probleme beim Einsatz des Gerätes haftet - wenn einem der Bohrhammer oder die Handkreissäge ausbricht, kann das ganz schön ins Auge (bzw. Knie, Handgelenk usw.) gehen, und wenn der Held der Arbeit das vielleicht selber auf seine Kappe nehmen würde - der Justitiar von seiner Versicherung siehts vielleicht anders. Dieses ist aber eine zivilrechtliche Frage, da kenn ich mich nicht aus.

(S send halt Maschina, hot der Alt’ gsait wiener in Hairecha dappt ischt…)

Schöne Grüße

MM