Maschinist für Seilbahnen

Hi Leute!
Frage: Darf ein Seilbahnmaschinist einen Sessellift zum Reinigen der Sessel (also nicht für den öffentlichen Betrieb) in Betrieb nehmen, wenn der Betriebsleiter nicht anwesend ist?

Danke im Voraus und Grüße - Gino

hmmm…ich würd mal sagen das du da deinen Betriebsleiter fragen musst.
Sicherlich gibt es eine Verfahrensanweisung/Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung für diese Tätigkeit.

Gruß

Mitarbeiter dürften einzig die ihnen zugewiesenen Arbeiten ohne Rücksprache mit der leitend zuständigen Person ausführen dürfen. Alles andere wird die Rücksprache mit einer entscheidungsberechtigten Person erfordern bzw. müsste so lange aufzuschieben sein.

Grüße mki

Hallo!
Das kommt auf die innerbetrieblichen schriftlichen! Vereinbarungen an.
Ist diese Prozedur schriftlich nicht geregelt, dann begeht dein Vorgesetzter ein gerichtlich verurteilbares „Organisationsverschulden“.
MfG