Maßgeblichkeit Handelsbilanz /Steuerbilanz bei Rückstellungen

Hallo, habe mal ne Frage zu R.6.11 Der Einmkommensteuerrichtlinien. Dort steht, dass bei Rückstellungen der handelsrechtliche Wertansatz maßgeblich für die Steuerbilanz ist, wenn dieser niederiger ist.
Daher meine Frage . Ist das jetzt verpflichtend, weil doch die Richtlinien eine reine Verwltungsvorshrift ist.

Richtlinien sind Verwaltungsanweisungen,
und haben somit keine Wirkung auf den Steuerpflichtigen.

Dadurch kann dann eine Gesetzeslücke entstehen;
und dann muss man schauen, durch welche Meinungen bzw. Rechtssprechungen
diese geschlossen wird.
Das kann dann sicherlich auch zu sehr kontroversen Diskussionen führen.

Aus praktischen Gründen kann es dann passieren,
dass die Gesetzeslücke geschlossen wird,
indem die Richlinien auch für den Steuerplichtigen massgeblich sein sollen;
obwohl von der reinen Theorie her andere Lösungen zu bevorzugen wären.

Hallo,

Dadurch kann dann eine Gesetzeslücke entstehen;
und dann muss man schauen, durch welche Meinungen bzw.
Rechtssprechungen
diese geschlossen wird.

Eher umgekehrt. Regelungslücken, Auslegungsfragen usw. werden im Rahmen der Rechtsprechung, der Auseinandersetzung in der Fachliteratur usw. diskutiert. Die Verwaltung fasst dies in den Richtlinien zusammen. Das meiste (nicht alles), was in den Richtlinien enthalten ist, beruht auf Rechtsprechung.

Aus praktischen Gründen kann es dann passieren,
dass die Gesetzeslücke geschlossen wird,

Welche praktischen Gründe?

&ciao

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