Hallo,
Ketzerische Frage am Anfang (die nicht unbedingt beantwortet werden muss, sondern eher rhetorischer Natur ist): ist der Arbeitgeber Arzt und kann das Befinden des Arbeitnehmers professionell einschätzen?
(Diese Frage geht mir immer wieder durch den Kopf, wenn mir Geschäftsführer vorjammern, dass ihre Mitarbeiter „krank feiern“. Einige von denen sollten sich mal an ihre eigene Nase fassen und sich fragen, ob sie die optimalen Arbeitsbedingungen schaffen, damit sich ihre Arbeitnehmer bei der Arbeit auch so wohl fühlen wie es geschäftsverträglich möglich ist. Aber ja, ich kenne auch Arbeitnehmer, die offensichtlich nur an sich denken und die AUB als „Urlaubsverlängerung“ benutzen. Nein, über dieses Thema müssen wir nicht diskutieren, ich wollte es nur mal loswerden.)
Bleiben wir sachlich:
Ein AG kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln und als „Gefälligkeit“ des Arztes ansehen. In so einem Fall wirft er dem AN Betrug zu Lasten der Firma vor. Dieses kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Allerdings ist das rechtlich nicht ganz ohne. Der AG muss seinen Verdacht belegen können - notfalls vor Gericht. Was dadurch schwieriger wird, dass der AG den Grund der Krankschreibung nicht erfährt. (Am offensichtlichsten sind Verstöße, die augenscheinlich einer schnellen Genesung widersprechen. Wenn z.B. der Maurer „wegen Rücken“ krank ist und bei seinem Schwager das Haus mauert. Oder wenn die Sekretärin wegen Tinitus im Großraumbüro ruhen soll, aber in der Disko angetroffen wird …)
Was kann der AG also tun? Er kann recherchieren. Wie verhält sich der AN, was tut er den lieben, langen Tag? Der AG kann sich an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wenden. Diese untersucht den Fall. Wenn danach Zweifel an der Krankschreibung bestehen, wird der MD ein Gutachten unter Mitarbeit des AN erstellen. Allerdings wird dieses dem AG nur bestätigen, ob die Krankschreibung aus medizinischer Sicht zu recht oder zu unrecht erfolgte - ohne eine genaue Diagnose zu nennen. Es gibt allerdings einige Indizien, die eine Überprüfung durch den MD „erzwingen“ können. Wenn z.B. der Mitarbeiter sehr häufig genau Freitag oder Montag krank ist, oder stets vor oder nach einem Urlaub.
Das erste und einfachste Mittel für den AG dürfte also, in dem von Dir geschilderten Fall, die Überprüfung durch den medizinischen Dienst sein.
Grüße
Pierre