Sagen wir es mal so, sie wählen den Betriebsrat nicht mit, haben aber trotzdem natürlich ständig hiermit Berührung, denn sie sind es ja, die ggf. auf der anderen Seite des Tisches sitzen, wenn mit dem BR zu verhandeln ist.
Und da stellt sich dann natürlich bzgl. guter Leadership die Frage, wie man mit einem BR umgeht?
Versucht man alles, um dessen Wahl und Arbeit zu ver-/behindern (und überschreitet dabei ggf. sogar die eindeutigen gesetzlichen Grenzen), oder sieht man zu, dass man seinen Einfluss dahingehend geltend macht, dass „die richtigen“ Leute in den BR kommen? Wobei das von durchaus legitimem Interesse bis hin zu ebenfalls dann rechtlich fragwürdigen bis eindeutig illegalen Dingen gehen kann.
Und/oder sieht man zu, dass man den BR ständig bauchpinselt, um diesen auf seine Seite zu ziehen (und sich damit Wohlwollen für Dinge einzukaufen, die nicht unbedingt im Interesse der Beschäftigten sein müssen). Oder geht man einfach nur fair und sachlich mit seinem BR um, respektiert ihn und seine Mitglieder, hat aber auch nicht gleich Angst vor ihm, und lässt sich von ihm nicht vor sich her treiben. Bis eben hin zu genau diesem anderen Extrem, dass der BR die eigentliche Macht im Laden hat, und die Unternehmensführung sich nur noch als Bittsteller sieht.
Und das alles hat natürlich auch mit der gesamten Leadership im Unternehmen zu tun. Geht man anständig mit seinen MA um, sehen die ja oft keinerlei Grund überhaupt einen BR haben zu wollen. Ich kenne Läden, an denen sich die Gewerkschaften seit Ewigkeiten die Zähne ausbeißen, und zwar nicht, weil die Unternehmensführung sie behindern würde, sondern weil ihnen die MA einen Vogel zeigen.
Andererseits kann man auf das Interesse der MA an einer BR-Gründung natürlich höchst unterschiedlich reagieren, und wird sich damit dann ggf. genau den BR einfangen, den man nicht haben will, oder andererseits zu einem BR kommen, mit dem man partnerschaftlich umgehen kann.
Fühlen sich die MA mit ihren berechtigten Anliegen ernst genommen (was nicht heißen muss, dass man immer alles durchsetzen kann), hat ein BR ggf. recht wenig zu tun. Werden MA von ihren Führungskräften mit egal wie berechtigten Forderungen immer gleich abgebügelt, ist der BR-Posten sicher nicht vergnügungssteuerpflichtig.