Hoi.
- „Master Card Gold, die auf meinem Namen läuft“
Versicherte Personen (§ 1):
• Berechtigter Inhaber einer gültigen OLB-Standard- und / oder OLB-Goldkarte
(im Folgenden Kreditkarte genannt).
Im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung auf
gemein samen Reisen mit dem Karteninhaber außerdem:
• Partner /in des Karteninhabers, sofern im gleichen Haushalt lebend
• minderjährige Kinder des Karteninhabers oder des / der Partners / Partnerin
• volljährige Kinder des Karteninhabers oder des / der Partners / Partnerin bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie sich in schulischer oder beruflicher
Ausbildung befinden oder ihren Grund- / Zivildienst ableisten.
- „oder muss man die extra anmelden/zu buchen?“
Erfordernis des Karteneinsatzes (§ 4):
Der Versicherungsschutz gilt unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte als
Zahlungsmittel.
- Man sollte prüfen, ob eine andere Auslandkrankenversicherung diese Ausschlüsse nicht hat:
"§ 4 Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes sind zu beachten?
Kein Versicherungsschutz besteht für
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, die ein Anlass
für die Reise sind;
- Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren
Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt oder zur Zeit des Versicherungsabschlusses bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten
Umständen rechnen musste;
- Zahnbehandlungen, die über schmerzstillende Behandlungen, Reparaturen von
Zahnprothesen und Provisorien hinausgehen;"
Gerade hier muss man das kritisch prüfen, den wenn man schon jetzt Erkrankungen hat wie z.B. Allergien/Neurodermitis, könnten Behandlungskosten verweigert werden. Auch eine Renovierung des Speisezimmers in Ungarn wird nicht bezahlt.
Ciao Loki