Hallo Wissende,
man stelle sich vor, ein Handwerker kommt ins Haus. Zum einen kommt er fast 2 Stunden zu früh(!). Nur zufällig ist die Auftraggeberin schon wieder zuhause, aber egal.
Der Handwerker verbringt einige Stunden im Haus, wobei er zwischendurch 2 x für zusammen 1,5 Stunden verschwindet. Material holen, sagt er. Schließlich lässt er sich 4 Stunden Arbeitszeit quittieren. Das ist genau die Zeitspanne von ersten Betreten des Hauses bis zum Präsentieren des Quittungsformulars.
Die Auftraggeberin meint nun, dass es nicht in ihre Verantwortung fällt, wenn der Handwerker nicht alle Materialien dabei hat - zumal diesem Termin einer vor drei Wochen vorausging, aufgrund dessen ein Kostenvoranschlag gemacht wurde, bei dem die defekten Teile und fehlenden Ersatzteile einzeln aufgeführt wurden.
Wer hat recht?
Fragt
Ann da Cava
PS: Falls die Frage ins Rechtsbrett gehört, bitte ich sie dorthin zu verschieben.