Mathe-Lehrplan für berufliches Gymnasium BW

Guten Tag zusammen,

die Frage bezieht sich auf die beruflichen Gymnasien in Baden-Württemberg.

Ist ein (Mathe-) Lehrer verpflichtet, seinen Lehrplan auf Nachfrage „herauszugeben“ (mir fällt gerade kein besseres Wort ein; der Lehrer weigert sich halt)?

Muss er/sie überhaupt einen anfertigen?

Wenn ja:
Wie detailliert muss so ein Lehrplan aussehen? Reichen Oberbegriffe und grobe Zeiträume oder muss das pro Unterrichtseinheit definiert werden? Oder gibt es da andere Vorgaben?

Vielen Dank für eventuelle Antworten, wenn irgend möglich mit Hinweis auf die rechtliche Grundlage, falls es die gibt.

Freundliche Grüße

Jorge

Moin,

ich denke hier gehen Begriffen durcheinander.

Ist ein (Mathe-) Lehrer verpflichtet, seinen Lehrplan auf
Nachfrage „herauszugeben“ (mir fällt gerade kein besseres Wort
ein; der Lehrer weigert sich halt)?

Der Lehrplan ist die Vorgabe des Kultusministeriums oder wie auch immer das bei euch heißt, welcher Stoff in welcher Klassenstufe und Schulform unterrichtet wird und ist verbindlich.

Muss er/sie überhaupt einen anfertigen?

Das kann sehr von den Gepflogenheiten der Schule, dem Fachkollegium abhängen war erwartet wird.

Gruß Volker

Hallo!
Die Bildungspläne sind nicht geheim, sondern öffentlich zugänglich. Du findest sie auf der Internetpräsenz des Landesinstituts für Schulentwicklung:
Da kannst du nachschauen, wie sie aufgebaut sind etc…

Hallo mitzisch und Volker,

da war ich vermutlich nicht ganz richtig vorinformiert. Ich hatte die Info, dass diese Vorgaben des Kultusministeriums nicht mehr gelten, sondern dass der Lehrer einen eigenen Lehrplan erstellen kann/muss.

Aber vielleicht liege ich doch nicht ganz falsch.

Das, was in der Lehrplanübersicht aufgelistet wird, sind ja „nur“ die ganz großen Oberthemen. Und, wenn ich das richtig erkannt habe, wird keine lineare Abarbeitung dieser Themen vorgeschrieben.

Das entspricht in etwa einem Projektplan. Von meinem Job kenne ich es so, dass ich diesen Projektplan in Unterprojekte (das wird in der Matrix auf Seite 4 ja auch gemacht) aufteile und, u. a., eine entsprechende Zeitmatrix erstelle: Wann will ich welche Unterprojekte beginnen und abgeschlossen haben, um mit dem nächsten zu beginnen.

Und das ist dann das, was ich von dem Mathe-Lehrer haben möchte. Er müsste doch eigentlich in der Lage sein, mir mitzuteilen, wie sein „Projektplan“ aussieht. So dass ich sehen könnte, woran er jetzt gerade arbeitet, was bis zum Schuljahresende geplant ist und wie er das letzte Schuljahr plant. Wenn er es denn gemacht hat…

Somit dann doch noch mal die Frage, ob ich als Vater ein Anrecht auf diesen Lehr-/Projektplan habe? Volker habe ich so verstanden, dass der Mathe-Lehrer nicht verpflichtet ist, so einen Plan zu erstellen.

Und zum Schluss: Danke für die Antworten und den erhellenden Link.

Liebe Grüße

Jorge

Hallo,

hatte die Info, dass diese Vorgaben des Kultusministeriums
nicht mehr gelten, sondern dass der Lehrer einen eigenen
Lehrplan erstellen kann/muss.

Das ist falsch. Ich sehe, die Berufl Gymnasien haben noch Lehrpläne, d.h. die zu unterrichtenden Inhalte sind aufgezählt. Lehrer müssen die Bildungs-/Lehrpläne umsetzen, also z.B. überlegen, wie man diese Inhalte im Detail umsetzt und den Unterricht des Jahres aufbaut. Sie sind verpflichtet, den Lehrplan einzuhalten. Wie das geschieht, ist im Prinzip pädagogische Freiheit des Kollegen, es sei denn, der Lehrplan macht zeitliche oder methodisch weitere Vorgaben.
Ich kenne aus dem Schulrecht keine Pflicht des Lehrers, den Stoffverteilungsplan (das ist vermutlich das, was du meinst) oder gar die Planung seiner Einzelstunden, einem Schüler oder Elternteil vorzulegen. Man kann mich aber gerne hier korrigieren.
Grüße
mitzisch