Hallo mitzisch und Volker,
da war ich vermutlich nicht ganz richtig vorinformiert. Ich hatte die Info, dass diese Vorgaben des Kultusministeriums nicht mehr gelten, sondern dass der Lehrer einen eigenen Lehrplan erstellen kann/muss.
Aber vielleicht liege ich doch nicht ganz falsch.
Das, was in der Lehrplanübersicht aufgelistet wird, sind ja „nur“ die ganz großen Oberthemen. Und, wenn ich das richtig erkannt habe, wird keine lineare Abarbeitung dieser Themen vorgeschrieben.
Das entspricht in etwa einem Projektplan. Von meinem Job kenne ich es so, dass ich diesen Projektplan in Unterprojekte (das wird in der Matrix auf Seite 4 ja auch gemacht) aufteile und, u. a., eine entsprechende Zeitmatrix erstelle: Wann will ich welche Unterprojekte beginnen und abgeschlossen haben, um mit dem nächsten zu beginnen.
Und das ist dann das, was ich von dem Mathe-Lehrer haben möchte. Er müsste doch eigentlich in der Lage sein, mir mitzuteilen, wie sein „Projektplan“ aussieht. So dass ich sehen könnte, woran er jetzt gerade arbeitet, was bis zum Schuljahresende geplant ist und wie er das letzte Schuljahr plant. Wenn er es denn gemacht hat…
Somit dann doch noch mal die Frage, ob ich als Vater ein Anrecht auf diesen Lehr-/Projektplan habe? Volker habe ich so verstanden, dass der Mathe-Lehrer nicht verpflichtet ist, so einen Plan zu erstellen.
Und zum Schluss: Danke für die Antworten und den erhellenden Link.
Liebe Grüße
Jorge