Hallo, vielleicht weiss einer eine verbindliche Antwort;
Ein Kunde kaufte bei im Geschäft eine Matratze, diese hat einige Jahre Garantie - nun ist sie durchgelgen und der Kunde reklamiert dies. Soweit so gut, nur der Händler müssen die Ware nun zum Hersteller einsenden und dies dauert eine Weile… Der Kunde „besteht“ auf eine Ersatzmatratze.
Kann er darauf bestehen? Steht dem Kunden, für den Zeitraum der Reklamationsbearbeitung, Einsendung und Neuanlieferung, eine Leihware zu?
Bitte, keine Diskussion über kundenorientiertes Verkaufen oder „Service“.
Weil: es hier in diesem Fall nur um das Prinzip geht.
OK; vielen Dank schonmal.