Hallo Benjamin,
allgemein sind in DIN 4172 „Maßordnung im Hochbau“ Rohbau-Richtmaße festgelegt, die vom „Meter“ (m) und „Achtelmeter“ (am = 1/8 = 12,5 cm) abgeleitet sind. Es wird deshalb auch vom „oktametrischen Raster“ (12,5er-Raster) gesprochen.
Diese Rohbau-Richtmaße gelten für alle Längen-, Breiten- und Höhenmaße im Bauwesen. Sie sind Vielfaches des Achtelmeters (n · 12,5 cm) und als Planungsmaße für den Architekten von Bedeutung.
Beim Schnitt werden keine Vorsprungs-, Pfeiler- oder Öffnungsmaße (da LÄNGENmaße), sondern die entsprechenden HÖHENmaße zugrunde gelegt. Diese Höhenmaße sind aber nur dann von Bedeutung, wenn a) tatsächlich oktametrisches Mauerwerk zum Einsatz kommt und b) bei Türen und Fenstern (da deren Abmasse z.T. noch an das oktametrische System angelehnt sind). Letztendlich macht sich ein Architekt zwar die Mühe gemäß Mauerwerksordnung zu bemessen, tatsächlich wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein davon abweichendes Format ausgeführt werden und sich daraus folgend, von der Massordnung abweichende Höhen ergeben. Ich würde also praktisch so bemessen: gewünschte Brüstungshöhe (ca. 1,0 m) + erforderliche Fensterhöhe gemäß Massordnung + Höhe von Fensteroberkante bis Decke. Einen Toleranz- und Höhenausgleich kann man am Wandfuß vornehmen. Ich hoffe, ich konnte noch helfen und falls sich weitere Fragen ergeben sollten, hast Du ja jetzt meine Email-Adresse: [email protected]. (Kann aber immer etwas dauern, bis ich antworten kann, weil ich beruflich viel unterwegs bin…)
Mit besten Grüßen aus Berlin,
Marc Fechner