Mauerwerksbemaßung

Guten Tag,

ich habe eine Frage zum Thema Mauerwerksbemaßung und würde mich freuen, wenn Sie mir da weiterhelfen können.

Ich möchte die Mauerwerksbemaßung im Schnitt eines normalen 2-geschossigen Wohnhaus machen und bin mir nicht ganz sicher, wie es richtig ist.

So habe ich z.B von der Oberkante Rohfußboden bis zum Fenster, also die Brüstungshöhe, als Vorsprungsmaß angesetzt.Die Fensteröffnung ist ein Öffnungsmaß und dann vom oberen Fenstersturz bis zur Decke habe ich wieder ein Vorsprungsmaß.
Ist das grundsätzlich so richtig?

Ich kann Ihnen das so schlecht beschreiben, aber wenn Sie mir Ihre Email-Adresse geben könnten, kann ich Ihnen meine Skizze schicken.
Das wäre etwas anschaulicher.

Danke und mit freundlichem Gruß

Benjamin Vot

Hallo,

es tut mir Leid Ihnen mitteilen zu müssen, das ich mich in Richtung Tiefbauf spezialisiert habe und somit auch nur mein Wissen aus dem Studium besitze bzw. nicht mehr besitze :frowning:

Viel Erfolg weiterhin!

MfG

Hallo,

ich denke, ich verstehe die Frage richtig und dann ist auch Ihre Antwort richtig. Zur Definiton hier nochmal Baurichtmaße: http://de.wikipedia.org/wiki/Baurichtma%C3%9F. Ansonsten können Sir mir gern die Skizze nochmal schicken: leni2001(at)web.de.

Vielen Grüße,

Sabine

Hallo Benjamin,

allgemein sind in DIN 4172 „Maßordnung im Hochbau“ Rohbau-Richtmaße festgelegt, die vom „Meter“ (m) und „Achtelmeter“ (am = 1/8 = 12,5 cm) abgeleitet sind. Es wird deshalb auch vom „oktametrischen Raster“ (12,5er-Raster) gesprochen.

Diese Rohbau-Richtmaße gelten für alle Längen-, Breiten- und Höhenmaße im Bauwesen. Sie sind Vielfaches des Achtelmeters (n · 12,5 cm) und als Planungsmaße für den Architekten von Bedeutung.

Beim Schnitt werden keine Vorsprungs-, Pfeiler- oder Öffnungsmaße (da LÄNGENmaße), sondern die entsprechenden HÖHENmaße zugrunde gelegt. Diese Höhenmaße sind aber nur dann von Bedeutung, wenn a) tatsächlich oktametrisches Mauerwerk zum Einsatz kommt und b) bei Türen und Fenstern (da deren Abmasse z.T. noch an das oktametrische System angelehnt sind). Letztendlich macht sich ein Architekt zwar die Mühe gemäß Mauerwerksordnung zu bemessen, tatsächlich wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit ein davon abweichendes Format ausgeführt werden und sich daraus folgend, von der Massordnung abweichende Höhen ergeben. Ich würde also praktisch so bemessen: gewünschte Brüstungshöhe (ca. 1,0 m) + erforderliche Fensterhöhe gemäß Massordnung + Höhe von Fensteroberkante bis Decke. Einen Toleranz- und Höhenausgleich kann man am Wandfuß vornehmen. Ich hoffe, ich konnte noch helfen und falls sich weitere Fragen ergeben sollten, hast Du ja jetzt meine Email-Adresse: [email protected]. (Kann aber immer etwas dauern, bis ich antworten kann, weil ich beruflich viel unterwegs bin…)

Mit besten Grüßen aus Berlin,
Marc Fechner