Maut und EU-Recht: Diskriminierung von deutschen Autofahrern?

Hallo,
Diese Maut wird nicht lange bestand haben. Brüssel wird sie kippen.
Es war auch nicht vorgesehen dass die funktioniert.
Es gab dafür 2 Gründe:

  1. dass die CSU ihre Wahl gewinnt.
  2. Dass aus der Mautsteuer eine bleibende Steuererhöhung wird. Ist sie erst mal eingeführt, kann man sie als Dauereinrichtung installieren. Denke an den Soli. Der sollte eigentlich abgeschafft werden. Doch der wird nie abgeschafft. Den wird es in 100 Jahren immer noch geben. Gründe dafür werden täglich neu erfunden.
    Aber wir sind bei der Maut…
    Vor vielen Jahren wurde schon mal der Versuch gestartet. Mit dem Hinweis, dass Österreich, Italien, Frankreich… Maut erheben. Brüssel hat es uns verboten. Der grund: in den Mautländern sind die mautpflichtigen Straßen Privatstraßen. Und der Eigner (gleichgültig wer das ist) darf das. Bei uns sind die Autobahnen staatlich. Also ist es verboten.
    Wie gesagt: ein Rohrkrepierer.

Hallo!

Oh, mit meinem kontraproduktiven Vorschlag kann man anscheinend nur ins Fettnäpfchen treten! :smiley:

Viele Grüße

PS: Jetzt haben sie die Maut ja endlich durch. - Wie wahrscheinlich ist es, dass sich die Regierung mal mit wichtigen Dingen im Inland beschäftigt?

Hallo,

Diese Maut wird nicht lange bestand haben. Brüssel wird sie kippen.

Schau mer mal.

Es war auch nicht vorgesehen dass die funktioniert.
Es gab dafür 2 Gründe:

  1. dass die CSU ihre Wahl gewinnt.
  2. Dass aus der Mautsteuer eine bleibende Steuererhöhung wird.
    Ist sie erst mal eingeführt, kann man sie als Dauereinrichtung installieren. Denke an den Soli. Der sollte eigentlich abgeschafft werden. Doch der wird nie abgeschafft. Den wird es in 100 Jahren immer noch geben.
    Ja, hat auch schon mal jemand über die Mauer gesagt.
    Aber wir sind bei der Maut…
    Vor vielen Jahren wurde schon mal der Versuch gestartet. Mit dem Hinweis, dass Österreich, Italien, Frankreich… Maut erheben. Brüssel hat es uns verboten.

Gibt es da mal einen Link dazu, wo man nachlesen kann? Der grund: in den Mautländern sind die mautpflichtigen Straßen Privatstraßen.
Das sind keine öffentlichen Straßen? Und der Betreiber kann sich aussuchen, wer dort fährt?

Und der Eigner (gleichgültig wer das ist) darf das.

Was ist denn genau der Unterschied, ob der Eigner der Staat ist, wie z.B. in Österreich oder ob der Eigner der Staat ist wie in Deutschland?

Bei uns sind die Autobahnen staatlich. Also ist es verboten.

Dann wäre es auch in Österreich verboten. In Deutschland fällt mir der Warnowtunnel in Rostock ein. Durch den geht die Bundesstraße 105. Müsste ja dann Privatstraße Nr. xy heißen? Wenn also der Bund nun die Autobahnen an eine Autobahnbetriebs- und Mauteintreibungsgesellschaft verkauft/überträgt bzw. sie damit konzessioniert, dann wären sämtliche bisher geltend gemachte rechtliche Bedenken Makulatur?
Wenn solche Winkelzüge ausreichen, dann sicher auch noch andere. Die Benachteiligung/Diskriminierung der Fahrzeugführer von nicht in Deutschland zugelassenen PKW ist doch ohnehin vor allem eine eingebildete. Wenn die Maut in den bisherigen Mautländern nicht erhoben würde, dann müssten die Kosten der bemauteten Straßen doch auch bezahlt werden? Das wären dann jeweils die inländischen Steuerzahler?

Grüße

Hallo,

Was ist denn genau der Unterschied, ob der Eigner der Staat
ist, wie z.B. in Österreich oder ob der Eigner der Staat ist
wie in Deutschland?

In D sind alle Autobahnen und Bundesstraßen im Eigentum und Besitz Ds. Österreich haben eine AG gegründet und den Nießbrauch sowie die Straßenerhaltungspflicht an diese abgegeben. Da die Österreicher nicht blöde sind, haben sie gleich alle Anteile an der AG gehalten. Aber die Ösis waren ja auch so schlau, den Alliierten nach dem WK2 einzureden, dass sie zu den ersten Opfern der Piefkes gehörten :wink:. Praktisch, weil sie somit keine Reparationen zahlen mussten.

Wenn also der Bund nun die Autobahnen an eine
Autobahnbetriebs- und Mauteintreibungsgesellschaft
verkauft/überträgt bzw. sie damit konzessioniert, dann wären
sämtliche bisher geltend gemachte rechtliche Bedenken
Makulatur?

Scheint so zu sein.

Gruß
vdmaster

Es war auch nicht vorgesehen dass die funktioniert.
Es gab dafür 2 Gründe:

  1. dass die CSU ihre Wahl gewinnt.
  2. Dass aus der Mautsteuer eine bleibende Steuererhöhung wird.
    Ist sie erst mal eingeführt, kann man sie als Dauereinrichtung installieren. Denke an den Soli. Der sollte eigentlich abgeschafft werden. Doch der wird nie abgeschafft. Den wird es in 100 Jahren immer noch geben.

Du sprichst mir aus der Seele^^

Das ist der selbe Trick wie beim Benzin…erst mega teuer, dann wir das Thema in den Mittelpunkt gerückt sodass alle drüber sprechen, dann fällt der Preis auf 1,20€ / Liter und klettert dann wieder ganz klammheimlich hoch sodass ich gestern wieder für 1,59€ / Liter tanken konnte und keine Sau hats gestört.

Das selbst passiert mit den Gebühren für die Maut. Falls das Gesetz durchkommen sollte, sollen die Kosten für diese Gebühr von deutschen Staatsbürgern ja über die KFZ- Steuer wider reingeholt werden.
Sprich: KFZ- Steuer sinkt drastisch und jeder zahlt X- Euro für die Maut. Damit sind ja dann erstmal alle zufrieden.
Wenn die Regierung dann 2026 denk „wir könnten echt mal wieder mehr Geld in den Kassen gebrauchen“ wird die eh viel zu niedrige KFZ- Steuer angehoben, weil 2026 kein Schwein mehr daran denkt, dass die Steuer damals für die Einführung der Maut gesenkt wurde. Auch diese Steuererhöhung werden alle hinnehmen und die Maut trotzdem weiter zahlen. Das ist der Trick an der ganzen Sache :smile:

Die Regierung rechnet einfach mit der Dummheit und dem schlechten Gedächtnis Ihrer Bürger.

Hi,

In D sind alle Autobahnen und Bundesstraßen im Eigentum und
Besitz Ds.

aber widerspricht nicht das Deiner Aussage:

Als Privatautobahn wird eine von einer privaten Betreibergesellschaft unterhaltene Autobahn bezeichnet. Die erste deutsche Privatautobahn ist das Autobahnteilstück der A8 zwischen Augsburg und München, das von der Betreibergesellschaft Autobahnplus betrieben wird. Autobahnplus ist ein privates Bieterkonsortium. Das Konsortium hat sich zum Ausbau des Teilstückes der A 8 zwischen Augsburg und München von derzeit zwei auf drei Spuren pro Fahrtrichtung verpflichtet.

Momentan sollen in einem Test fünf Teilstücke von großen, verkehrsreichen und ausbaurelevanten deutschen Autobahnen privatisiert werden. Diese Autobahnstücke werden für 30 Jahre an die Betreibergesellschaften überführt. Die Betreibergesellschaften übernehmen in diesem Zeitraum die volle Betriebsverantwortung für dieses Autobahnstück. Außerdem verpflichtet sich die Betreibergesellschaft für den Ausbau des Autobahnteilstückes. Im Gegenzug erhalten die Betreibergesellschaften während der Laufzeit die LKW-Mauteinnahmen, die auf dem jeweiligen Teilstück erlöst werden.

Grüße RS99

Hallo,

In D sind alle Autobahnen und Bundesstraßen im Eigentum und
Besitz Ds.

aber widerspricht nicht das Deiner Aussage:

Als Privatautobahn wird eine von einer privaten
Betreibergesellschaft unterhaltene Autobahn bezeichnet.

es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Betreiber. Auch wenn ein Teilstück privat betrieben wird, bleibt der Bund Eigentümer.

Gruß
C.

Hallo,

In D sind alle Autobahnen und Bundesstraßen im Eigentum und
Besitz Ds.

aber widerspricht nicht das Deiner Aussage:

Als Privatautobahn wird eine von einer privaten
Betreibergesellschaft unterhaltene Autobahn bezeichnet.

es gibt einen Unterschied zwischen Eigentümer und Betreiber.
Auch wenn ein Teilstück privat betrieben wird, bleibt der Bund
Eigentümer.

Danke,

aber dann könnte ja der Betreiber die Gebühren erheben, oder?

Gruß

RS99

Gruß
C.

Hallo,

Was ist denn genau der Unterschied, ob der Eigner der Staat
ist, wie z.B. in Österreich oder ob der Eigner der Staat ist
wie in Deutschland?

In D sind alle Autobahnen und Bundesstraßen im Eigentum und Besitz Ds.

Auch die B5 im Warnowtunnel?

Österreich haben eine AG gegründet und den Nießbrauch sowie die Straßenerhaltungspflicht an diese abgegeben.

Das ändert doch aber nichts daran, dass diese Straßen im Eigentum des Bundes sind. Die ASFINAG formuliert es so: 1997 erhielt unser Unternehmen durch einen Vertrag mit dem Bund erweiterte Aufgaben: die ASFINAG besitzt seither das Fruchtgenussrecht an den im Eigentum des Bundes stehenden Grundstücken und Anlagen des hochrangigen Bundesstraßennetzes.http://www.asfinag.at/ueber-uns/unternehmen
Die ASFINAG kann mir nicht mal die Nutzung der Autobahn untersagen, wenn ich keine Maut zahle. Als Eigentümer mit Hausrecht könnte sie das sicher.

Da die Österreicher nicht blöde sind, haben sie gleich alle Anteile an der AG gehalten.

Also doppelt gemoppelt. ich denke aber kaum, dass das etwas damit zu tun haben soll, dass die EU es verbieten würde, dass der Staat auf seinen Straßen Maut erhebt, nur weil er der Eigentümer ist. Denn wenn da etwas Substanzielles dran wäre, dann wäre doch schon die LKW-Maut nicht erlaubt? Denn die wird ja auf den gleichen Autobahnen erhoben, auf denen dann auch PKW Maut bezahlen sollen.

Aber die Ösis waren ja auch so schlau, den Alliierten nach dem WK2 einzureden, dass sie zu den ersten Opfern der Piefkes gehörten :wink:.

War ja auch so. Die hatten extra Adi abgeschoben und dann schließt der die einfach an. :stuck_out_tongue:raktisch, weil sie somit keine Reparationen zahlen mussten.
Dafür haben wir denen aber bis 1997 auch ordentlich die Autobahnen und Schnellstraßen für lau zerfahren.

Wenn also der Bund nun die Autobahnen an eine Autobahnbetriebs- und Mauteintreibungsgesellschaft verkauft/überträgt bzw. sie damit konzessioniert, dann wären sämtliche bisher geltend gemachte rechtliche Bedenken Makulatur?

Scheint so zu sein.

Nee, dann hätte das schon bei Einführung der LKW-Maut so sein müssen. Dieses Argument mit dem Eigentum des Staates ist also Kokolores bzw. ganz arg missverstanden worden.

Grüße

Auch die B5 im Warnowtunnel?

Wie soll denn die B5 zur Warnow kommen?

aber dann könnte ja der Betreiber die Gebühren erheben, oder?

Klar kann er, wenn man es mit dem Begriff „Gebühr“ nicht so eng nimmt.

Gruß
C.

OT: SCNR

Dafür haben wir denen aber bis 1997 auch ordentlich die
Autobahnen und Schnellstraßen für lau zerfahren.

Ein Wunder, dass sie dafür noch keine Reparationszahlungen gefordert haben :wink:.

Wenn also der Bund nun die Autobahnen an eine Autobahnbetriebs- und Mauteintreibungsgesellschaft verkauft/überträgt bzw. sie damit konzessioniert, dann wären sämtliche bisher geltend gemachte rechtliche Bedenken Makulatur?

Scheint so zu sein.

Ne, hier hatte ich geirrt. Humanum est und so. Aber die Trennung zwischen Kfz.-Steuer und Maut wäre „sauberer“. Neben der im Raume schwebenden Forderung, dass es keine 1:1-Entlastung geben darf, sondern nur eine 0,9:1 oder 1:0,9. Jedenfalls etwas verwaschener als bisher beschlossen.

Gruß
vdmaster

Hallo,

Auch die B5 im Warnowtunnel?

Wie soll denn die B5 zur Warnow kommen?

Würde es grundsätzlich einen rechtlichen Unterschied machen, welche Nr. eine Bundesstraße auf einer mautpflichtigen Strecke hat? Das war der Kern der Frage. Dass es um die B 105 ging, wird man schon aus dem Kontext heraus mitbekommen haben.
Auf der B 5 ist ansonsten schon heute LKW-Maut fällig, womit wir zu der These zurückkommen, dass der Staat auf Straßen in seinem Eigentum keine Maut erheben dürfe, weil das gegen EU-Recht verstieße.

Grüße

Hallo,

Ne, hier hatte ich geirrt. Humanum est und so. Aber die Trennung zwischen Kfz.-Steuer und Maut wäre „sauberer“.

Ja. Und vor allem wesentlich billiger. Aber wenn man schonmal die ganzen Beamten hat, muss man die auch irgendwie beschäftigen und neue Betätigungssfelder auftun.

Neben der im Raume schwebenden Forderung, dass es keine 1:1-Entlastung geben darf, sondern nur eine 0,9:1 oder 1:0,9.
Jedenfalls etwas verwaschener als bisher beschlossen.

Na noch komplizierter geht immer, gerade in Deutschland, wo man ja noch gerader beim Auto das Rad jedesmal neu erfinden muss.
Bestimmt muss auch noch jeder deutsche Halter dann noch das Pickerl auf der Windschutzscheibe unterbringen und anderenfalls eine Strafe zahlen, obwohl der Obolus längst bezahlt ist.

Grüße

Hallo,

Servus

Praktisch, weil sie somit keine Reparationen zahlen mussten.

Geh, wie oft muss ich mir das noch anhören :stuck_out_tongue:

Dieser Aufsatz könnte für dich interessant sein: http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2009_4_5_iber.pdf

Die Russen wußten schon, wie sie auf Umwegen jede Menge Devisen aus Östereich rauspressen konnten…

Gruß
vdmaster

Lg,
Penegrin

Hi,

Praktisch, weil sie somit keine Reparationen zahlen mussten.

Geh, wie oft muss ich mir das noch anhören :stuck_out_tongue:

Du lässt Dir meine Beiträge vorlesen? Wie mondän :stuck_out_tongue:
Wenigstens lesen wirst Du es solange müssen, bis Griechenland offiziell von jeglichen weiteren Reparationsforderungen Abstand nimmt. Also noch ca. 300 Jahre lang. Denn 70 Jahre haben sie schon verdödelt, ohne überhaupt mal konkrete Zahlen offiziell auf den Tisch zu legen.

Dieser Aufsatz könnte für dich interessant sein:
http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/2009_4_5_iber.pdf

Kreativ sind die Sowjets anscheinend bereits früher gewesen. Aber bei einer vollständigen Würdigung aller Umstände, kann natürlich nur ein Teil dieser „Reparationen“ als unrechtmäßig angesehen werden. Auch dann, wenn man unterstellt, dass Austria als Staat (aus Sicht der West-Alliierten) nicht zu Reparationszahlungen herangezogen werden sollte.

Gruß
vdmaster