Mautgebühren Italien von Inkasso NIVI Credit

Hallo,
ich habe ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen erhalten indem eine nicht gezahlte Mautgebühr in Italien eingefordert wird.
Es handelt sich um eine Vorderung von 04/2012. Ich habe weder ein Schreiben des Nivi Credit bekommen, noch eine Mahnung.
Wir sind damals von Deutschland nach Nizza (über die Schweiz und Italien) gefahren.
Die Forderung beträgt 102€ + 25€ Inkasso + nochmal 70,20€ Inkasso. Ich finde alleine die Forderung sehr erhöht, die ganze Strecke nicht mal 40€ kostet.
Jetzt ist die Frage ob ich einen Anwalt einschalten soll, ich habe leider keine Rechtsschutz. Kann man eventuell eine PKH beantragen?
Ist jemanden auch so etwas ähnliches passiert? Ignorieren oder ähnliches möchte ich nicht, da im Schreiben schon die Schufa und das Gericht angedeutet worden sind.

vielen dank. Den Artikel habe ich bereits gelesen. Leider habe ich das Problem das ich überhaupt kein Schreiben des NIVI Credit bekommen habe und ich mich dazu gar nicht erst äußern konnte.

Servus,

das hier

stimmt nicht - das eine ist die Gebühr für die Feststellung des Halters.

Die Gebühren für Feststellung und Inkasso sind angemessen; der Unterschied zwischen der in der Mahnung ausgewiesenen Hauptforderung und Deiner Berechnung sollte sich ergründen lassen - Du bist ja dort gefahren und weißt, wie die italienischen Mautstellen da aussehen (sogar gut genug dafür, dass Du Dich ohne Zahlen rausmogeln konntest). Es gibt da hie und da höchst komplizierte Anlagen, in denen man „seine“ Gebühr durch Wahl einer bestimmten Fahrspur auslöst - vielleicht hast Du Dich ja dort eingeordnet, wo die Leute aus Umbrien abfahren sollten, und dann ist es halt ein bissle teurer geworden?

Ein Anwalt, der da vielleicht 60 € rausholen könnte, wenn Deine Angabe „nicht mal 40 €“ stimmt, würde ganz sicher mehr als 120 € kosten, und einer, der durch Verschleppung dafür sorgen kann, dass die Forderung verjährt, bevor Du sie bezahlt hast, sicher nicht unter 240 €. Jetzt kannst Du sehen, welche Möglichkeit die billigste ist:

(1) Hauptforderung mit anwaltlichem Beistand reduzieren lassen
(2) Nix machen und bezahlen
(3) Geschuldete Maut bezahlen, bevor der Betrag in Vollstreckung geht - z.B. direkt an der Mautstelle

Schöne Grüße

MM

Servus,

das Schreiben von Nivi Credit, auf das Du Dich äußern kannst, ist die Mahnung, die Du jetzt in der Hand hast.

Schöne Grüße

MM

Ich habe nun mit einem Anwalt gesprochen, er meinte das es rechtsungültig ist und ich nicht darauf reagieren soll.

Habe lediglich eine Zahlungsaufforderung des Eurotreuhand inkasso

es steht folgendes auf dem schreiben 25€ Hauptf.unverz.(Inkassok.) zzgl. Kosten gemäß RVG Geschäftsgebühr 58,50€ Auslagenpauschale 11,70€

Jo, lass Dich überraschen: Hat der gute Mann denn erzählt, was genau er da „rechtsungültig“ findet und warum?

Schöne Grüße

MM

Servus,

damit ist nicht weiterzukommen - grade eben war das noch ganz anders. Wenn Du nicht den ganzen Sachverhalt darstellst, kann kein Mensch beurteilen, was da los ist.

Vermutlich kommst Du dann nach einigen weiteren mühevollen Schritten daher und erzählst, dass an der Maustelle grade gestreikt wurde und die Streikenden alle Schranken geöffnet hatten.

Schöne Grüße

MM

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Er sagte es sei kein Mahnbescheid und aus Deutschland. Werde aber nochmal jemand anderes anrufen. Ich würde ja die Maut der Strecke die angeblich nicht bezahlt worden ist bezahlen, aber keine 102€.

Servus,

dass es nachher teurer wird als wenn mans gleich richtig macht, ist ganz oft so - man kann auch bei der S-Bahn nicht gut verhandeln und argumentieren, wenn man beim Schwarzfahren erwischt wird. Wenn man nicht zahlt, was man schuldig ist, braucht man nicht über Rabattierungen diskutieren.

Klar ist die Mahnung, die Du erhalten hast, kein Mahnbescheid - wenn man bei eingehenden Mahnungen immer erstmal den Mahnbescheid abwartet, wird es richtig gemein teuer. Das kannst Du natürlich tun, aber kein Richter wird es besonders lustig finden, wenn Du dann anfängst, um den Preis zu schachern, und anbietest, der Gläubiger könnte ja gerne mal vierzig Euro von Dir haben.

Und ja, die Mahnungen kommen immer aus dem Land, in dem das beauftragte Inkassobüro sitzt; das hat aber keine Wirkung auf die „Rechtsgültigkeit“ der Forderung, an der sich überhaupt nichts ändert, wenn Dir jemand einen Brief schreibt oder so wie hier schreiben lässt, in dem steht, dass er gerne Geld von Dir haben möchte. Wenn man z.B. Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder sowas aus Norwegen nur deswegen nicht ernst nimmt, weil sich ein Inkassobüro aus UK darum kümmert, kann man damit relativ flott deren Betrag vervielfachen.

Bist Du sicher, dass der Rechtsanwalt einer ist?

Schöne Grüße

MM

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Gibt es. Hatte 2004 in Nizza, gekommen ist aber nichts.
Dem UP empfehle ich in Zukunft, die Quittungen aufzubewahren.
Linke Maschen gibt es immer.
Gruß
Claude

Hallo Claude,

die hat er für die fragliche Fahrt sicher nicht bekommen - er bestreitet ja nicht, dass er die Maut nicht bezahlt hat, sondern er findet, wenn er sich schon erwischen lässt, sollte er das zu dem Preis bekommen, den er für passend hält.

Schöne Grüße

MM

und warum hast Du diese geringe Summe nicht gezahlt ?

Nun dann soll er mal weiter glauben, billiger wird es bestimmt nicht.

Kannst in Italien zwar handeln wie auf dem Basar, bei denen bestimmt nicht. :grin:

Und wenn ja, bist du sicher, dass du dem Anwalt alle Informationen gegeben hast?

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Hallo Aprilfisch!

Findest Du diese Gebühren wirklich angemessen? Ich meine, wenn die Mautstellenmitarbeiter streiken, der Kartenleser defekt ist oder die Schranke auch ohne zu Bezahlen geöffnet wird, sollte doch, nach meinem Rechtsverständnis, eigentlich nur die Gebühr nachzuentrichten sein.

Außerdem wird von italienischer Seite ja konsequent das europäischer Bußgeldverfahren verweigert, da es offenbar nicht „ertragreich“ genug wäre. Da wird dann lieber ein extra kompliziertes Inkassoverfahren benutzt, dass die Sache nochmals verteuert. Der UP hätte die Mautgebühr wohl selbstständig irgendwohin überweisen müssen; aber wer weiß so etwas schon? Klar, man muss sich vorher über die „Gepflogenheiten“ in anderen Ländern informieren, wenn man sie bereist. Aber an ein solches Szenario würden wohl die meisten nicht denken; und das nutzen die doch aus!

In den Leserkommentaren von @catfart -s Link schrieb einer:

»Ich dachte bisher, das Verursacherprinzip sei EU-Standard, aber ich habe mich da wohl geirrt. Statt um Gurkenkrümmung und Glühbirnen sollte sich die EU daher besser mal um eine EU-weite Gültigkeit des Verursacherprinzips und um EU-weit einheitliche Mautsysteme (oder deren Abschaffung) kümmern. Aber das käme ja einzig dem europäischen Verbraucher zugute, und wird daher wohl eher nicht geschehen.«

Dem schließe ich mich an…

Glückauf!

Ich habe beim Adac die Mautgebühren berechnet. Die 40€ ist für die gesamte Strecke auch mit der Schweiz/Frankreich und der restlichen Autobahn zusammen.

Und die Hauptforderung laut Inkasso beträgt 102€. Leider kam ein Brief von Nivi nie bei mir an das wir hätten uns dazu äußern können.