Max. Geschwindigkeit 40 mit Zusatzzeichen Kurve - welche Bedeutung?

Hallo,
wir haben hier eine richtige Diskussion am laufen:
Es handelt sich dabei um ein Verkehrschild kombiniert mit einem Zusatzzeichen.
Es steht an der A661 Egelsbach in Richtung Oberursel an der Ausfahrt Preungesheim/Eckenheim.
Zweispurige Autobahn mit max. Geschwindigkeit 100 km/h. Die Ausfahrtsbahn ist ca. 1km lang.
Ca. 100-200m vor der Ausfahrt (Kurve) steht das Verkehrszeichen max.Geschwindigkeit 40km/h mit dem Zusatzzeichen Gefahrenstelle Rechtsweisend. Kurz vor der Ausfahrt wird das Schild wiederholt.
Unsere Frage ist natürlich:
a) ist ab dem Schild 40 km/h
b) weißt das Schild auf eine max. Geschwindigkeit in bzw. erst ab der Kurve. Sprich 40 km/h erst in der Kurve der Ausfahrt.

Wer kann uns da helfen, diese Diskussion endlich an Haken zu hängen.

So ist es. Bei Geradeausfahrt wäre es unnötig (gefahrlos) weniger als die örtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren.
Die (enge Kurve) ist die Gefahr bei der das Tempo stark gedrosselt werden muss.

MfG
duck313

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Übrigens halte ich die am abgebildeten Armaturenbrett lose herumliegenden Gegenstände für eine potenzielle Unallquelle!

LG
SirAy

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hi,

ich würde ja behauptet, das hat jemand vergeigt und verlässt sich nun darauf, dass man das schon passen interpretieren wird.
Funktioniert ja im Grunde auch.

Als letztes Schild der Serie müsste imo das ZZ 1000-20 verwendet werden.
Wird natürlich nur interessant, wenn in der Kurve mal ein Blitzer steht und man begründen will, warum da 40 sind oder warum eben nicht.

ich wäre hier für
c) ohne Wirkung. Reine Hinweisfunktion - vielleicht auf ein kommendes Tempolimit von 40, was schlecht einsehbar ist.

grüße
lipi

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Bist du sicher?
Ich interpretiere das als
max. Höchstgeschwindigkeit, die für diejenigen gilt, die auf der Abbiegespur fahren, gültig direkt ab Schild.

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Unbenannt

Gefunden bei Google Earth. Das soll ein deutsches Verkehrszeichen sein? Ich hoffe, dass man diese Absurdität bereits entfernt hat.

Google Earth ist da anscheinend nicht mehr aktuell, hier das Photo der von dir gezeigten Stelle:

Zur eigentlichen Frage: Gedacht ist das Zusatzzeichen 1000-21 zur Verdeutlichung, in welcher Richtung die Gefahrenstelle liegt. Es ist dazu unter dem Gefahrenzeichen anzubringen,
Eine Verwendung als „gilt nur für Rechtsabbieger“ kann ich weder der StVO, der Verwaltungsvorschrift zur StVO noch dem VZ-Kat entnehmen.
Eigentlich hätte man ein Zeichen, das nur für einen einzelnen Fahrstreifen gilt, oberhalb dieses Fahrstreifens anbringen sollen („Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.“)

Korrekt wäre meiner Meinung die Ausschilderung:
Gefahrenzeichen „Kurve rechts“, darunter „40 km/h“, darunter „in 200 m“.

Aufwändiger wäre die Aufstellung einer Fahrstreifentafel (Zeichen 523) mit integrierten Zeichen 274 wie hier:

200m vor einer Kurve die Geschwindigkeit schon auf 40km/h zu reduzieren kann wohl kaum gemeint gewesen sein.

In der jetzigen Form sagt das Schild:

  1. Auf allen Fahrstreifen gilt 40 km/h, sofort.
  2. Irgendwann gibt es irgendeine Gefahr, diese liegt rechts.

Dass ein auf mehrstreifen Fahrbahnen nur rechts aufgestelltes Schild für alle Fahrstreifen gilt, hat ein Autofahre teuer bezahlen müssen:
Aus https://openjur.de/u/2391443.html
Denn die Annahme des Betroffenen, das an der rechten Seite aufgestellte Zeichen 274 (80 km/h) habe allein für die rechte Nebenfahrbahn und nicht für die beiden Hauptfahrbahnen gegolten, geht fehl.

Verkehrszeichen stehen als Schilder regelmäßig rechts (§ 39 Abs. 2 Satz 3 StVO). Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StVO). Der Regelungsbereich eines rechts aufgestellten Verkehrszeichens umfasst im Sinne einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie sämtliche Fahrstreifen (vgl. OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NZV 1991, 204; OLG Köln NZV 1995, 329).

Eine diesen Regelungsbereich einschränkende Beschilderung war an der Stelle nicht vorhanden. So kann etwa das Zeichen 274 an einer Schilderbrücke einem bestimmten Fahrstreifen darunter zugeordnet werden. Eine solche Zuordnung ist auch durch eine Fahrstreifentafel mit integriertem Zeichen 274 möglich (Zeichen 523, Katalog der Verkehrszeichen Teil 4). An einer besonderen Zuordnung fehlte es hier indes, so dass das rechts aufgestellte Zeichen 274 (80 km/h) erkennbar ohne Einschränkung für sämtliche Fahrstreifen und damit auch für die beiden durchgehenden Fahrbahnen der Autobahn galt.

Anekdote:
Bei uns wird mal wieder die Straße aufgerissen, dazu wurde eine Baustellenampel und eine provisorische Beschilderung aufgestellt.
Aus einer Richtung wird man auf der linken Fahrbahn an einen Kreisverkehr herangeführt. Dort steht nach wie vor sichtbar das Zeichen „Kreisverkehr, immer schön rechts herum und Vorfahrt gewähren“. Zusätzlich steht das Zeichen "bitte links am Hindernis (innerer Hügel des Kreisverkehrs) vorbeifahren. Na ja, LKW würden es gar nicht schaffen, als Geisterfahrer in den Kreisverkehr einfahrend scharf rechts zu fahren.
Der Erfolg: Etwa 50% fahren links herum, die andere Hälfte rechts. Wobei meist dem Vordermann gefolgt wird und alle wie die Lemminge hinterherfahren - man darf sich ja aussuchen, welchem Zeichen man folgt.
Bei der Ausfahrt dasselbe Chaos, ein „links aus dem Kreisverkehr“ herausfahren entspricht ja dem Willen der Planer, was aber auf der eigentlichen Ausfahrt für längere Fahrzeuge nicht möglich ist. Man soll wohl auf der Einfahrt den Kreisverkehr verlassen - dementsprechend steht die Baustellenampel auch weit vor dem Kreisverkehr. Auch hier steht es 50:50.
Gelbe Markierungen, die dem Fahrer zeigen, was der Planer sich gedacht hat, gibt es nicht.

Anekdote zwei:
Bei einer „T-Kreuzung“ steht eine Baustellenampel. Aus einer Richtung kann man also nur links oder rechts abbiegen, es gibt auch je eine reine Links- und Rechtsabbiegerspur. Erwartet hätte ich links eine Ampel mit leuchtenden Linkspfeilen und rechts mir Rechtspfeilen. Tatsächlich haben weder die Rechts- noch Linksabbiegerampel Pfeile. Ich kannte das nicht, stand als Erster als Linksabbieger vor der Ampel. Meine A-Säule versperrte den Blick auf die Ampel und beim Heranfahren konnte ich sehen, dass alle Lichtzeichen keine Pfeile hatte. Rechts sprang die Ampel auf grün. Ich fuhr los. Von rechts querend kam ein Linksabbieger, der fand das nicht so lustig und ich sah dann aus dem Seitenfenster meine noch Rot zeigende Ampel. Dass die Ampeln jeweils nur für die jeweilige Spur gelten sollen, konnte ich nicht erahnen. Dass die linke Spur „volles Rot“ bekommt und rechte Spur „volles Grün“, fand ich schon bemerkenswert.

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Das soll mir dann was sagen?
In 200 m kommt eine Kurve oder in 200 m darf ich nur noch 40 km/h fahren?

Ich sehe das wie @Karl2 max. 40 ab Schild für die Rechtsabbieger/Ausfahrenden.
Gilt jegliche Vorschrift/jegliches Verbot (Geschwindigkeitsbeschränkung, Überholverbot, Parkverbot nicht immer ab Schild?

Mit 100 in die Kurve fliegt es sich natürlich viel schöner.

@X_Strom
Was Deine Anekdoten** mit dem geschilderten Fall zu tun haben, erschließt sich mir i-wie nicht.

ja aber . . .

Nein keine Kurve - das ist diese schild in diversen richtungen
grafik

sondern das ist der richtugspfeil grafik für die Gefahrenstelle bzw für die ausfahrt, so gilt, wer den Pfeil folgt muss die geschwindelt fahren.

„Nebenan“ beim Verkehrsportal wurde das auch schon ordentlich durchgekaut.
Die Mehrheitsmeinung: Das Schild ist wegen Uneindeutigkeit nicht zu beachten.
Das Zusatzzeichen 1000-21 zeigt die RIchtung der Gefahrenstelle an. Die Benutzung in Kombination mit Zeichen 274 könnte auch als „Achtung, nach rechts besteht die Gefahr, dass da 40 ist“ gedeutet werden.

Zusatzzeichen beziehen sich IMMER auf das direkt darüber angebrachte Zeichen.
In dieser Kombination also:
Achtung, Rechtskurve (ohne weitere Erläuterung oder EInschränkung)
Limit 40 km/h -> mit Einschränkung: Erst in 200 m.

Auch diese Kombination würde für alle Fahrstreifen gelten, was auch Blödisnn wäre.
„Heilen“ könnte man diesen Umstand, dass man unmittelbar ab bestehen der Gültigkeit „40 km/h“ für die durchgehenden Fahrstreifen das „100 km/h“ wiederholen würde. Dass dort unnötigerweise die durchgehenden Fahrstreifen auch mit „Achtung Rechtskurve“ belegt wurden, müsste man hinnehmen.

Die tatsächlich saubere Lösung wären einzelne Schilder über den Fahrstreifen. So könnte man den Rechtabbiegern auch einen normgerechten Geschwindigkeitstrichter präsentieren.

Von 100 km/h auf 40 km/h benötigt man scharf bremsend rund 35 m Bremsweg. Gemütlich bremsend etwa 100m. Auf Grund der erheblichen Mindestgröße und daraus folgenden Erkennungsweite gibt es überhaupt keinen Grund dafür, bereits 200 Meter vor einer Kurve die Fahrzeuge auf einer Autobahn auf 40 km/h zu drosseln - noch dazu ohne Trichter.

Ganz einfach: So manches, was eine Behörde an Beschilderungen anordnet, ist sinnlos, gefährlich, ungültig - oder alles gleichzeitig. Daher hatte ich ja auch das Bild der ehemaligen Beschilderung gepostet (diese Schildertafel mit dem Querpfeil, Zeichen 0815 der Phantasie-Verkehrsordnung).

Zum Kreisverkehr in meinem Ort mit der links-herum oder rechts-herum Verwirrung: Habe heute morgen die Pozileiwache angerufen. „Bitte WAS haben die da beschildert?! - Wir gucken uns das mal an.“
Zwei Stunden später bin ich da wieder entlanggefahren und die Beschilderung war bereits geändert worden.

Am Ende ist es doch so:
Man weiß, wie es gemeint ist (Achtung, da geht es gleich nach rechts, fahre da mal besser mit 50 km/h). Es wird da niemals kontrolliert werden. Also einfach als Empfehlung / Hinweis hinnehmen, den einzig anwendbaren Paragrafen der StVO im Hinterkopf behalten und alle werden glücklich.

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Irgendwie kommt mir das Schild italienisch vor - jedenfalls bilde ich mir ein, dieses des öfteren dort auf Autobahnen gesehen zu haben (zuletzt erst vor drei Wochen) und es eine Ankündigung für die nächste Abfahrt ist, dass dort - sehr rasch, also quasi mit der Abfahrt - eine 40km/h-Beschränkung kommt.

Steinigt mich, wenn mich meine Erinnerung im Stich lässt.

Ich kenne das in dieser Form von mindestens zwei Abfahrten in meiner Nähe (mitten drin in Detschland) und war überrascht, was dieser Pfeil eigentlich bedeuten soll.
Ich habe das immer als „wenn du rechts fährst, wirst du X km/h fahren müssen“ interpretiert.
Ich würde nie im Leben auf die Idee kommen, bereits hunderte Meter vor einer Kurve auf - wie hier - 40 km/h zu bremsen; noch dazu, wenn das - wie hier - eine kombinierte Auf- und Abfahrt ist.
Es wäre bestenfalls zur Provokation von Auffahrunfällen geeignet.