Gefunden bei Google Earth. Das soll ein deutsches Verkehrszeichen sein? Ich hoffe, dass man diese Absurdität bereits entfernt hat.
Google Earth ist da anscheinend nicht mehr aktuell, hier das Photo der von dir gezeigten Stelle:
Zur eigentlichen Frage: Gedacht ist das Zusatzzeichen 1000-21 zur Verdeutlichung, in welcher Richtung die Gefahrenstelle liegt. Es ist dazu unter dem Gefahrenzeichen anzubringen,
Eine Verwendung als „gilt nur für Rechtsabbieger“ kann ich weder der StVO, der Verwaltungsvorschrift zur StVO noch dem VZ-Kat entnehmen.
Eigentlich hätte man ein Zeichen, das nur für einen einzelnen Fahrstreifen gilt, oberhalb dieses Fahrstreifens anbringen sollen („Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.“)
Korrekt wäre meiner Meinung die Ausschilderung:
Gefahrenzeichen „Kurve rechts“, darunter „40 km/h“, darunter „in 200 m“.
Aufwändiger wäre die Aufstellung einer Fahrstreifentafel (Zeichen 523) mit integrierten Zeichen 274 wie hier:
200m vor einer Kurve die Geschwindigkeit schon auf 40km/h zu reduzieren kann wohl kaum gemeint gewesen sein.
In der jetzigen Form sagt das Schild:
- Auf allen Fahrstreifen gilt 40 km/h, sofort.
- Irgendwann gibt es irgendeine Gefahr, diese liegt rechts.
Dass ein auf mehrstreifen Fahrbahnen nur rechts aufgestelltes Schild für alle Fahrstreifen gilt, hat ein Autofahre teuer bezahlen müssen:
Aus https://openjur.de/u/2391443.html
Denn die Annahme des Betroffenen, das an der rechten Seite aufgestellte Zeichen 274 (80 km/h) habe allein für die rechte Nebenfahrbahn und nicht für die beiden Hauptfahrbahnen gegolten, geht fehl.
Verkehrszeichen stehen als Schilder regelmäßig rechts (§ 39 Abs. 2 Satz 3 StVO). Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht (§ 39 Abs. 2 Satz 4 StVO). Der Regelungsbereich eines rechts aufgestellten Verkehrszeichens umfasst im Sinne einer quer zur gesamten Fahrbahn verlaufenden Linie sämtliche Fahrstreifen (vgl. OLG Düsseldorf [1. Senat für Bußgeldsachen] NZV 1991, 204; OLG Köln NZV 1995, 329).
Eine diesen Regelungsbereich einschränkende Beschilderung war an der Stelle nicht vorhanden. So kann etwa das Zeichen 274 an einer Schilderbrücke einem bestimmten Fahrstreifen darunter zugeordnet werden. Eine solche Zuordnung ist auch durch eine Fahrstreifentafel mit integriertem Zeichen 274 möglich (Zeichen 523, Katalog der Verkehrszeichen Teil 4). An einer besonderen Zuordnung fehlte es hier indes, so dass das rechts aufgestellte Zeichen 274 (80 km/h) erkennbar ohne Einschränkung für sämtliche Fahrstreifen und damit auch für die beiden durchgehenden Fahrbahnen der Autobahn galt.
Anekdote:
Bei uns wird mal wieder die Straße aufgerissen, dazu wurde eine Baustellenampel und eine provisorische Beschilderung aufgestellt.
Aus einer Richtung wird man auf der linken Fahrbahn an einen Kreisverkehr herangeführt. Dort steht nach wie vor sichtbar das Zeichen „Kreisverkehr, immer schön rechts herum und Vorfahrt gewähren“. Zusätzlich steht das Zeichen "bitte links am Hindernis (innerer Hügel des Kreisverkehrs) vorbeifahren. Na ja, LKW würden es gar nicht schaffen, als Geisterfahrer in den Kreisverkehr einfahrend scharf rechts zu fahren.
Der Erfolg: Etwa 50% fahren links herum, die andere Hälfte rechts. Wobei meist dem Vordermann gefolgt wird und alle wie die Lemminge hinterherfahren - man darf sich ja aussuchen, welchem Zeichen man folgt.
Bei der Ausfahrt dasselbe Chaos, ein „links aus dem Kreisverkehr“ herausfahren entspricht ja dem Willen der Planer, was aber auf der eigentlichen Ausfahrt für längere Fahrzeuge nicht möglich ist. Man soll wohl auf der Einfahrt den Kreisverkehr verlassen - dementsprechend steht die Baustellenampel auch weit vor dem Kreisverkehr. Auch hier steht es 50:50.
Gelbe Markierungen, die dem Fahrer zeigen, was der Planer sich gedacht hat, gibt es nicht.
Anekdote zwei:
Bei einer „T-Kreuzung“ steht eine Baustellenampel. Aus einer Richtung kann man also nur links oder rechts abbiegen, es gibt auch je eine reine Links- und Rechtsabbiegerspur. Erwartet hätte ich links eine Ampel mit leuchtenden Linkspfeilen und rechts mir Rechtspfeilen. Tatsächlich haben weder die Rechts- noch Linksabbiegerampel Pfeile. Ich kannte das nicht, stand als Erster als Linksabbieger vor der Ampel. Meine A-Säule versperrte den Blick auf die Ampel und beim Heranfahren konnte ich sehen, dass alle Lichtzeichen keine Pfeile hatte. Rechts sprang die Ampel auf grün. Ich fuhr los. Von rechts querend kam ein Linksabbieger, der fand das nicht so lustig und ich sah dann aus dem Seitenfenster meine noch Rot zeigende Ampel. Dass die Ampeln jeweils nur für die jeweilige Spur gelten sollen, konnte ich nicht erahnen. Dass die linke Spur „volles Rot“ bekommt und rechte Spur „volles Grün“, fand ich schon bemerkenswert.