Hallo Wissende,
gibt es eine gesetzliche Beschränkung oder Regelung, welche die maximale Arbeitstage, die aufeinander Folgen, beschränken? Also; 16 Arbeitstage ununterbrochen auch Samstag und Sonntag mit je 9 Std.?? Ohne einen freien Tag dazwischen??
Bin im Archiv und sonst nicht fündig geworden,…
danke
Hallo,
eine Begrenzung ergibt sich aus § 11 Abs. 3 ArbZG:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__11.html
Beginnend mit einem Montag nach einem freien Sonntag ist hieraus eine Höchstzahl an Arbeitstagen von 19 zulässig. Spätestens der 20. Tag (Samstag) muß dann als Ersatzruhetag für den ersten gearbeiteten Sonntag benutzt werden.
Eine indirekte Begrenzung kann sich auch aus der Grenze der Wochenarbeitszeit von max. 60 Std. ergeben (§ 3 ArbZG).
Durch Tarifverträge oder spezielle rechtliche Vorschriften für bestimmte Branchen (z. B. ÖPNV) können niedrigere bzw. andere Grenzen vorgeschrieben sein.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang
eine Begrenzung ergibt sich aus § 11 Abs. 3 ArbZG:
(…)
Beginnend mit einem Montag nach einem freien Sonntag ist
hieraus eine Höchstzahl an Arbeitstagen von 19 zulässig.
Spätestens der 20. Tag (Samstag) muß dann als Ersatzruhetag
für den ersten gearbeiteten Sonntag benutzt werden.
Dann rechne mal aus, wieviele Tage es sind, wenn der Ersatzruhetag im Voraus gegeben wird. Da kommt man locker über 20… Ist per Gesetz nicht verboten
Gruß,
LeoLo
Hallo, ich noch mal…
Um das Ganze mal im Detail in seiner bösesten Form darzulegen:
Sa 1 Frei => Ausgleich für den 09.
So 2 Frei
Mo 3 Frei => Ausgleich für den 16.
Di 4 Arbeiten
Mi 5 Arbeiten
Do 6 Arbeiten
Fr 7 Arbeiten
Sa 8 Arbeiten
So 9 Arbeiten
Mo 10 Arbeiten
Di 11 Arbeiten
Mi 12 Arbeiten
Do 13 Arbeiten
Fr 14 Arbeiten
Sa 15 Arbeiten
So 16 Arbeiten
Mo 17 Arbeiten
Di 18 Arbeiten
Mi 19 Arbeiten
Do 20 Arbeiten
Fr 21 Arbeiten
Sa 22 Arbeiten
So 23 Arbeiten
Mo 24 Arbeiten
Di 25 Arbeiten
Mi 26 Arbeiten
Do 27 Arbeiten
Fr 28 Arbeiten
Sa 29 Arbeiten
So 30 Arbeiten
Mo 31 Arbeiten
Di 32 Arbeiten
Mi 33 Arbeiten
Do 34 Arbeiten
Fr 35 Arbeiten
Sa 36 Frei => Ausgleich für den 23.
So 37 Frei
Mo 38 Frei => Ausgleich für den 30.
32 Tage am Stück sind ergo gesetzlich theoretisch möglich.
Gruß,
LeoLo