McDonalds gekündigt innerhalb der Probezeit

Hallo,

Ich arbeite seit Anfang des Monats bei McDonalds und wurde ordentlich gekündigt, da ich ja noch in der Probezeit bin. Es gab kein Grund, aber ein Schichtleiter meinte, dass es deswegen sei, da ich 3 Tage krank war. Ich habe die Krankmeldung Frist gerecht abgegeben und trotzdem wurde ich gefeuert.

Da ich noch 2 Tage arbeiten muss, aber die, wegen diesem Verhalten nicht mehr dort arbeiten will (hatte Kotzeritis und dann kann man nunmal nicht in der Gastronomie arbeiten), würde ich die letzten Tage „krank machen“.

Meine Frage ist nun, ob mir die Tage, wo ich krank war, bezahlt werden, da ich ja noch nicht länger als 4 Wochen bei McDonalds gearbeitet habe. Mein Vater meinte, dass die Krankenkasse das zahlt und könnte ich, weil ich nicht zur Arbeit erscheine, weil ich „krank“ bin, noch eine fristlose Kündigung erhalten und so mein ganzes Geld, was ich erarbeitet habe, verlieren?

Danke schon einmal im Voraus.

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FAQ:1129 beachten.
Bitte keine Benachrichtigung!

Hallo, ich habe leider das gleiche Problem. Ich habe die letzte Juli Woche bei McDonald’s angefangen. Wurde am Ende der 3. Woche krank und kurz drauf wurde ich gekündigt. Ich befinde mich in der Probezeit. Ich vermute das die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und die Kündigung nicht wirksam ist. Es gibt noch andere Fehler in der Kündigung. Außerdem wurde sie nicht per Post zugestellt sondern wurde von dem Lieferdienst in den Briefkasten geworfen. Dafür muss es einen Zeugen geben aber den gibt es nicht. Da ich nicht länger als 4 Wochen gearbeitet habe bekomme ich Krankengeld von der Krankenkasse.

Tja, wenn du mal konkrete Daten nennen könntest, könnte man das überprüfen.

Welche?

Das ist egal.

Der Fahrer des Lieferdienstes ist ein Zeuge - zwar nicht für den Inhalt des Briefes, aber für die Tatsache, dass er einen Brief eingworfen hat.

Die Lüge „Die Kündigung habe ich NIE bekommen“ ist eine Verzögerungstaktik, die ich ätzend finde.

Soweit mir bekannt ist beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen. Mein Name wurde falsch geschrieben. Für den Einwurf in den Briefkasten muss es einen Zeugen geben. Eine Kündigung sollte per Einschreiben zugestellt werden.

Servus,

wenn sie dem Empfänger zugeht, ist es völlig egal, wie sie zugestellt wird. Wo findest Du denn die Formvorschrift für die Zustellung per Einschreiben, die Du behauptest?

Auch das ist falsch. Welche Beweismittel und welche Aussagen er wie würdigt, darfst Du getrost dem Richter am Arbeitsgericht überlassen, das kannst Du ihm nämlich nicht vorschreiben.

Was Du zur Kündigungsfrist in der Probezeit schreibst, ist zwar richtig, aber es erlaubt nicht, deine steile These

zu bestätigen oder zu widerlegen. Wenn Du mal den ganzen Sachverhalt vortrügest statt kleiner Häppchen und Bröselchen, machte das mehr Vergnügen.

Schöne Grüße

MM

hi,

gibt es doch.
Und nebenbei, es muss natürlich keinen Zeugen dafür geben. Es erleichtert die Sache nur, wenn man Beweise braucht.

ja und? Es genügt, wenn zwingende Anforderungen eingehalten werden, alles andere ist egal.

du weißt aber offenbar, wer gemeint war.
Oder gibt es eine Verwechslungsgefahr mit einem gleichnamigem, auch bei der Firma arbeitenden Mitbewohner?

als Begründung, warum sie nicht eingehalten wurde, ist das irgendwie unbrauchbar.
Wann ging sie dir zu (nicht wann du sie nach 2 Wochen aus dem Briefkasten geholt hast, sondern wann sie da eingeworfen wurde), wann ist der letzte Arbeitstag?

grüße
lipi

Nach §622 Abs. 3 BGB ist das richtig. Aber diese Regel ist nicht unabdingbar, sondern kann in Tarifverträgen aweichend vereinbart sein.

Wenn klar ist, dass DU gemeint bist, dann greift §133 BGB oder auch der uralte Grundsatz „falsa demonstratio non nocet“. Wenn die Kündigung an „Herrn Carsten Meier, Öckelmannsweg 13 in 12345 Pömpelshausen“ adressiert ist, du aber „Karsten Meyer“ heißt, dann wäre es nur dann nicht eindeutig, wenn in deinem Haus tatsächlich ein Carsten Meier wohnt, der ebenfalls bei McDonalds arbeitet.

Nein. Der Brief muss in deinen Einflussbereich zugegangen sein. Das reicht. Beweisen kann man das hieb- und stichfest weder mit einem einfachen Zeugen (der in deinem Fall ja existiert - der Fahrer des Lieferservice ist ja ein Zeuge!) noch mit einem EInschreiben (weder Einwurf, noch Rückschein), sondern nur mit einer Zustellungsurkunde oder einem Zeugen, der den Inhalt des Briefes und die Tatsache der Zustellung bekunden kann.

Den Fehler machen nur Anfänger, die noch kein Problem mit einem hartnäckig lügendem Arbeitnehmer hatten.

Es ist zwar möglich, sich auf „Ich habe keine Kündigung erhalten“ zu berufen - aber dann sollte man diese Lüge hinreichend genug vorbereitet haben und dem Richter einen alternativen Inhalt des zugestellten Briefes präsentieren können. „Da waren nur gebrauchte Taschentücher drin, aber keine Kündigung - ich schwöre, Frau Richterin“. Na ja, „freie Beweiswürdigung“ sollte man schon einmal gehört haben, wenn man sich auf juristisch dünnstes Eis begeben möchte.

Ich habe mit dem Arbeitsgericht gesprochen und die sagten das zusätzlich der Tarifvertrag gilt. Die Kündigungsfrist beträgt somit 7 Tage aber in der Kündigung sind 5 Tage angegeben und die gibt es nicht im Vertrag.

Das hilft Dir jetzt allerdings überhaupt nicht.

Schon gemerkt?

Schöne Grüße

MM

Doch das hilft mir weiter. Ich habe jetzt die richtige Kündigungsfrist. Das Arbeitsgericht kann mir das genau sagen und die wurde nicht eingehalten.

Du hattest drei Wochen, um gegen die Kündigung vorzugehen.
Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Monat drei Kalendertage, danach sieben.
(Manteltarifvertrag Systemgastronomie)

Da du nicht genau geschrieben hast, wann exakt gekündigt wurde, musst du selber rechnen.

Und das hilft Dir jetzt was genau?

Schöne Grüße

MM