Hallo liebe Community,
ich rege mich immer wieder über ein Schild bei unserem örtlichen McDonalds auf, darauf steht geschrieben:
„Bitte prüfen Sie Ihre Bestellung auf Vollständigkeit, spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.“
In Coronazeiten ist mir der McDrive deutlich lieber und auch dort steht dieses Schild.zu lesen.
Für mich macht es aber zunächstmal einen großen Unterschied, ob ich alles nebeneinander übersichtlich auf einem Tablett bekomme (Fall1) oder verpackt und gestapelt in einer Tüte zum mitnehmen (Fall2).
Fall 1 kann man auf den ersten Blick sehen ob etwas Größeres fehlt und bei Kleinigkeiten wie Soßen zeigt sich McDonalds auch im Nachhinein wenn man vor Ort speist kullant.
Fall 2 unterstelle ich bald schon systematische „Vergesslichkeit“ - denn jede nicht sofortige Reklamation führt dazu das die Leute im Auto längst weggefahren sind und sich McDonalds an dem bezahlten aber nicht gelieferten Essen bereichert. Denn wer will schon das warme Essen im Auto auspacken und zu Hause kalt Essen.
Die Krönung war neulich für 2 Leute 2 Menüs mit insg. 4 Burgern bestellt, bezahlt und zu Hause 2 Burger in der Tüte.
Kann ein solches Schild wirklich vor meinem Rechtsanspruch auf Vertragserfüllung schützen?
Ich meine die müßen nur einen Bon von oben nach unten abarbeiten und fertig.
Stelle mir immer vor wie wäre das z.B. wenn ich 2 Pizzas bestelle und nur eine kommt, klare Sache ich bezahle nur 1. Nun ist aber bei McDonalds im Vergleich zu Restaurants der Bezahlvorgang vor der Warenausgabe eine „Stornierung“ wegen Nichtlieferung also nicht möglich.
Wie schätzt ihr das ganze juristisch ein?