MdE-Feststellung durch BG unterblieben !

Hallo Gemeinde,

ich knabbere z. Zt. an folgendem Fall 'rum und hoffe auf Eure Hilfe:

Bei Frau A wird im Jahr 2002 eine Berufskrankheit festgestellt.
Die BG erkennt die Berufskrankheit an und auch einen grundsätzlichen Leistungsanspruch gem. § 3, Abs. 2 BKV.
Weiterhin erbringt die zuständige BG Leistungen zur beruflichen Reha gem. § 35 SGB VII.
Die Reha-Maßnahme wird im Jahr 2005 erfolgreich abgeschlossen.
Eine Prüfung eines evtl. durch die Berufskrankheit begründeten MdE durch die BG fand nicht statt.
Die betroffene AN selbst hat bis zum Abschluss der beruflichen Reha keinen Antrag auf Feststellung eines MdE gestellt.

Meine Fragen:

  1. Hätte die BG eine Prüfung eines MdE zur Klärung etwaiger Ansprüche gem §§ 56ff SGB VII von Amts wegen durchführen müssen ?

Falls JA zu Frage 1:
2a. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wäre die BG zur Prüfung eines MdE verpflichtet gewesen?
2b. Bis wann hätte die Prüfung auf MdE seinerzeit spätestens durchgeführt werden?
2c. Gibt es für evtl. rückwirkende Ansprüche der Versicherten eine Verjährungsfrist
2d. Besteht die Prüfpflicht der BG jetzt noch ?

Falls NEIN zu Frage 1:
3. Kann die betroffene AN jetzt noch einen MdE-Antrag mit Bezug auf die 2002 festgestellte und weiterhin bestehende Berufskrankheit stellen ?

Bei Bedarf an Rückfragen bzw. zusätzlichen Falldetails bitte melden.
Für die Bemühungen der ExpertINNen im Voraus vielen Dank

&Tschüß
Wolfgang