MdE nach vord. Kreuzbandruptur BG

Hallo,

im Mai letzten Jahres habe ich mir bei einem Wegeunfall das vordere Kreuzband gerissen, die beiden Seitenbänder angerissen und einen Korbhenkelriss des Innenmeniskus zugezogen.

Der Radiologe hatte nur die gerissenen Seitenbänder erkannt. Nachdem ich 4 Monate humpelnderweise unterwegs war, wurde bei einer arthroskopischen Untersuchung eben der Korbhenkelriss sowie der Kreuzbandriss festgestellt. Eine Kreuzbandersatz OP erfolgte im Dezember 2015.

Nach längerem hin und her mit der BG, die den Unfall als Folge eines älteren Wegeunfalles sah, hat ein Gutachter die Verletzungen nun als direkte Folge des Unfalls vom Mai 2015 erkannt.

Nun ist es so, dass er eine dauerhafte MdE in Höhe 10% annimmt. Damit bin ich soweit zufrieden, nur für die Zeit vom Unfall bis einige Zeit nach der Kreuzband-OP erscheint mir das zu wenig.

Nach dem Unfall war ich eine Woche AU, 3 weitere Wochen war die Bewegung mittels Orthese beschränkt (0-90) und ich war insgesamt etwa 5 Wochen auf Krücken angewiesen. Gearbeitet habe ich nach dieser Woche AU normal bis zur Arthroskopie im September, (4 Monate nach Unfall). In dieser Zeit konnte ich das Knie aber nicht strecken, trotz intensiver krankengymnastischer Behandlung. Nach der OP dann 3 Wochen AU. Der Meniskus mußte zum größten Teil entfernt werden.

Die Kreuzbandplastik fand im Dezember, also 7 Monate nach dem Unfall statt. AU für 4 Wochen. Bewegungsbeschränkung bis 6 Wochen nach OP mittels Orthese (0-90) und noch zwei weitere Wochen war ich auf Gehilfen angewiesen.

Krankengymnastik dauert bis heute noch an, noch immer ein leichtes Streck- und Beugedefizit.

Meiner Meinung nach müsste für die Zeit nach dem Unfall bis etwa 2 - 3 Monate nach der Kreuzband-Op die MdE bei 20% liegen.

Da ich aus dem alten Wegeunfall bereits eine MdE von 20% habe, wären die neuen 10% ebenfalls rentenfähig. Die BG bombardiert mich zwar seit über 4 Wochen mit Fragebögen, einen Rentenbescheid habe ich aber noch nicht erhalten.

Sind 10% über die gesamte Dauer gerechtfertigt?

Danke fürs Lesen!

Gruß
Tina

Hallo,

gem. § 56 SGB VII
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

besteht ein Rentenanspruch aus MdE erst mit Ablauf der 26. Woche nach dem Unfall. In so weit ist ein Anspruch für

bestenfalls eingeschränkt gegeben, nämlich ab ungefähr November.

Ohne Kenntnis der Krankenakte ist eine Einschätzung per Ferndiagnose völlig unseriös. Du kannst Widerspruch einlegen, Akteneinsicht verlangen und ggfs. eine Neubegutachtung verlangen, wenn die dem Bescheid zu grunde liegende Begutachtung fehlerhaft erscheint.

Als Gewerkschaftsmitglied hättest du bereits im Widerspruchsverfahren Rechtsschutz.

&Tschüß
Wolfgang

Ok, dann hat sich das wohl geändert oder ich habe eine falsche Erinnerung. Ich meine mich zu erinnern, das bei meinem Schulwegeunfall damals eine zeitlich befristete Rente schon ab Unfalltag gezahlt wurde. Ist aber schon 30 Jahre her…

In einem anderen Forum für Unfallopfer ging man von 20% bis ca. 8 Monate nach Kreuzbandplastik aus.

Dafür bräuchte ich ja erst einmal einen Bescheid. Ich gehe davon aus, das sie einen Rentenanspruch anerkennen, zumindest haben sie bei meinem AG bereits nach dem JAV gefragt.

Mit 10% auf Dauer bin ich ja einverstanden, nur für die Zeit dann nach der Kreuzbandplastik erscheint mir das wenig. Bewegungseinschränkung, Fortbewegung auf Krücken. Nach wie vor ist ein Rest-Bewegungsdefizit da.

Ich bin kein Gewerkschaftsmitglied, aber im Rechtsschutz müsste das mit drin sein.

Danke Dir.

Gruß
Tina

Hallo,

dann schau mal Deinen Vertrag seeehr genau an. IdR versichern RSVen im Sozialrecht eben nicht schon das Widerspruchsverfahren, sondern treten erst ab Klageeinreichung ein.
Widerspruchsverfahren im Sozialrecht sind nur bei einigen wenigen Versicherern zusätzlich „buchbar“ - natürlich gegen klingende Münze.

&Tschüß
Wolfgang

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Ich habe seit 30 Jahren mit dem KUVB (früher GUVV) zu tun. Ich habe zwar wirklich super Sachbearbeiter, aber um die Anerkennung einer MdE auch erst kämpfen müssen.

Mein Mann hat auch schon einige Jahre, wie ich jetzt auch, mit der nicht ganz so kooperativen BG-Bau zu tun.

Wir haben daher beim Abschluß der Versicherung darauf geachtet, daß das mitversichert ist.

Danke trotzdem für Deinen Hinweis.

Gruß
Tina

Hallo,

jetzt hätte ich noch eine Nachfrage zum Rentenbeginn.

Das trifft doch nur zu, wenn Verletztengeld gezahlt wurde? Bei mir wurde nur Lohnfortzahlung geleistet, kein Verletztengeld, ich war nie über 4 Wochen AU, selbst nach den beiden OP´s nicht. AU bestand nach dem Unfall im Mai 2015 für eine Woche (man ging ja von 2 angerissenen Seitenbändern aus), dann nach der ersten OP im September 2015 für 3 Wochen (Entfernung des fast kompletten Innenmeniskus) und im Dezember 2015 für 4 Wochen (Kreuzbandplastik). Da es sich hier zwar um einen Unfall, aber verschiedene Verletzungen handelt, wurde auch keine Zusammenrechnung der AU vorgenommen.

Greift dann nicht https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/72.html?

Der Gutachter hat 10% MdE auf Dauer angenommen. Wie gesagt, ich habe seit etlichen Jahren eine MdE von 20%. Somit müssten die 10% angerechnet werden oder sehe ich das falsch?

Gruß
Tina

Hi,

der Rentenbescheid ist jetzt da. Es ist in meinem Fall tatsächlich so, das die Rente ab Unfalltag bezahlt wird. Wörtlich heißt es:

Die Rente wird von dem Tag an gezahlt, für den kein Anspruch auf Verletzengeld mehr besteht: wenn kein Anspruch auf Verletztengeld entstanden ist, beginnt die Rente am Tag nach Eintritt des Versicherungsfalls (§ 72 Abs. 1 SGB VII)…

Verletztengeld habe ich nie bekommen. Der Radiologe hat den Hauptschaden ja übersehen und da ich deshalb lediglich von einem Außen- und Innenbandanriss ausging, war ich nach einer Woche wieder arbeiten. Die OP´s erfolgten auch zu unterschiedlichen Zeitpunkten und eben mit unterschiedlichen Diagnosen (Korbhenkelriss im September, Kreuzbandersatz im Dezember) so daß ich nie über die 6 Wochen hinausgekommen bin, ab derer es Verletztengeld gegeben hätte.

Eine Rente haben sie zuerkannt aufgrund der 10% MdE, die der Gutachter festgestellt hat und da ich ja weitere 20% aus einem Altunfall hatte, sind diese 10% auch rentenberechtigt.

Sie haben jetzt durchgehend 10% angenommen und da ich nirgends genau herauslesen konnte, wieviel man jetzt tatsächlich die erste Zeit nach dem Unfall bekommen kann, belasse ich es jetzt auch dabei.

Nochmal danke.

Gruß
Tina