Hallo und guten Tag zusammen,
Folgende Sachlage. Ich war 3 Wochen in der REHA und wurde dort AU entlassen. Direkt,einen Tag nach der Entlassung, kam der Brief der KK das mein Arbeitgeber eine Untersuchung beim MDK verlangt. 1.ist das okay das mein AG mich direkt dort hinschickt und 2. Wie oft darf er dieses veranlassen? Herzlichen Dank
Hallo,
nicht der AG schickt Dich zum MdK, sondern die KK. Der AG hat der KK Zweifel an der AU-Bescheinigung vorgetragen, die die KK für evtl. begründet hält. Dann muß die KK den MdK mit der Überprüfung beauftragen.
Der AG darf das jedesmal verlangen, wenn er begründete Zweifel bei der KK vorbringt. Die KK prüft dann die vorgebrachten Zweifel und entscheidet erneut über eine Begutachtung.
Sämtliche Aufwendungen für die Begutachtung durch den MdK, insbesondere Fahrtkosten, müssen Dir von der KK erstattet werden.
&Tschüß
Wolfgang
Dankeschön für die Antwort