MDK Gutachten Pflegestufe hauswirtschaftliche Hilfen

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen G, aG und B. Ich
habe keine Pflegestufe und wurde im Rahmen meines
Antrages auf das sogenannte „persönliche Budget“ von der
zuständigen Kreisverwaltung dazu verdonnert einen Antrag
auf eine Pflegestufe zu stellen mit dem Ergebnis, dass
ich weiterhin keine habe, da ich nicht die 45
Minutengrenze für die Grundpflege sprenge (29 Jahre alt
und noch recht eigenwillig, da nur die Geh-Motorik
streikt und ich trotz/aufgrund diverser Hilfsmittel
selbst meine Grundpflege erledige/keinen Haushalt oder
körperliche Tätigkeiten ausführen kann)!
Mein Problem ist, dass der MDK festgestellt haben will,
dass ich „nur“ 5 Stunden und 57 Minuten in der Woche auf
Grundpflegehilfen und hauswirtschaftliche Hilfen
angewiesen bin. Dabei hat er festgestellt, dass ich
4xWoche Unterstützung beim Bereitstellen eines
Badewannendrehsitzes brauche und diese mit 1 Minute
beziffert, obwohl ich nach meinem 25minütigen Sitzduschen
wieder raus aus der Wanne muss und der Sitz dann
weggestellt werden muss (ich kenne Niemanden, der sich
für 1/2 Minute rüberbeimen kann, mir den
Sitzbereitstellt, sich solange wie ich dusche wegbiemt
und sich dann für 1/2 Minute zurückbiemt, um mich raus zu
holen und den Sitz weg zu räumen!!).
Für Kochen und Spülen hat er jeweils 7xWoche eingetragen
und für Einkaufen, Reinigen der Wohnung sowie für
Wechseln/Waschen der Kleidung jeweils 1xWoche, obwohl ich
3xWoche einkaufen gehen muss und mehrmals in der Woche
Putzen/Reinigen anfällt!
Ich würde gerne wissen, ob es für hauswirtschaftliche
Hilfen Richtwerte gibt, denn der MDK hat mich nicht nach
meinen „Gewohnheiten“ oder meinem Bedarf gefragt sondern
einfach „festgestellt“. Darf er das? Lohnt sich ein
Widerspruch oder sind das übliche Höchstwerte bzw.
gängige allgemeine Zeiten, die unabhängig vom
individuellen „Putzfimmel“ für Jeden gelten? Wie kommt
er dann bei all dem, insbesondere täglichem Kochen und
Spülen, auf „nur“ 5,83 Stunde/Woche (5 Stunden und 57
Minuten pro Woche= zu wenig für alle Täglichen
Verrichtungen)?

Ich hoffe meine Fragen sind nicht ganz so dumm und freue
mich für weiterführende Infos und Tipps jeglicher Art.

Vielen lieben Dank im Voraus!

MfG

Vita

Hallo Vita,

wie du jetzt weiter verfahren kannst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Was du jedoch auf jeden Fall tun solltest, ist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und das lieber heute als gestern. Begründen könntest Du es damit, dass die bisherige Bewertung Deiner Pflegebedürftigkeit Deines Erachtens nicht der Realität entspricht.

Sollte es dann zu einer neuen Einstufung kommen, solltest Du dann vielleicht deinen Pflegebedarf etwas aufrunden und auch durchaus mal mitteilen, dass Du Deine Unterkörperwäsche nicht selbst machst, genauso wenig wiedas Ankleiden des Körpers. Damit könntest Du dann Erfolg haben. Wie du vielleicht weist, gibt es Zeitkorridore für bestimmte Verrichtungen. Diese setzen den normalen bis maximalen Zeitbedarf fest, können aber in Härtefällen durch Erschwernisfaktoren variiert werden.

http://www.p-wie-pflegeversicherung.de/pflegeversich…

Erschwernisfaktoren auf Seite 10:
http://www.pflege-zuhause.de/pflegeinfodienst/Hausar…

Prinzipiell sollst du den MDK jedoch nicht anlügen, was Du jedoch tun solltest, ist denen den Hilfebedarf zu erläutern den du hast. Schließlich kann man sich die Hose schlecht hoch ziehen, oder schlecht den Intimbereich waschen, wenn man nicht stehen kann - auch wenn du es vielleicht selber machst… Du verstehst sicher, was ich meine.

Sollte ich Dir noch irgendwie helfen können, melde dich.

Beste Grüße
Steffen

Hallo Vita,

wie du jetzt weiter verfahren kannst, ist von verschiedenen
Faktoren abhängig. Was du jedoch auf jeden Fall tun solltest,
ist Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen und das lieber
heute als gestern. Begründen könntest Du es damit, dass die
bisherige Bewertung Deiner Pflegebedürftigkeit Deines
Erachtens nicht der Realität entspricht.

Sollte es dann zu einer neuen Einstufung kommen, solltest Du
dann vielleicht deinen Pflegebedarf etwas aufrunden und auch
durchaus mal mitteilen, dass Du Deine Unterkörperwäsche nicht
selbst machst, genauso wenig wiedas Ankleiden des Körpers.
Damit könntest Du dann Erfolg haben. Wie du vielleicht weist,
gibt es Zeitkorridore für bestimmte Verrichtungen. Diese
setzen den normalen bis maximalen Zeitbedarf fest, können

aber

in Härtefällen durch Erschwernisfaktoren variiert werden.

http://www.p-wie-

pflegeversicherung.de/pflegeversicherung/zeitkorridore/index.h
tml

Erschwernisfaktoren auf Seite 10:
http://www.pflege-

zuhause.de/pflegeinfodienst/Hausarbeiten/Der%20PflegeprozessSe
minar.pdf

Prinzipiell sollst du den MDK jedoch nicht anlügen, was Du
jedoch tun solltest, ist denen den Hilfebedarf zu erläutern
den du hast. Schließlich kann man sich die Hose schlecht hoch
ziehen, oder schlecht den Intimbereich waschen, wenn man

nicht

stehen kann - auch wenn du es vielleicht selber machst… Du
verstehst sicher, was ich meine.

Sollte ich Dir noch irgendwie helfen können, melde dich.

Beste Grüße
Steffen

Hallo Steffen,

danke erstmal für die schnelle und nette Antwort!

Mir geht es nicht darum auf biegen und brechen eine
Pflegestufe zu erreichen, sondern eher zu beweisen, dass ich
bei jeglicher körperlicher hauswirtschaftlicher Arbeit Hilfe
brauche. Ich stecke in einem besonderen Konflikt mit der
Kreisverwaltung wegen meines Antrages auf „persönliches
Budget“ und da die Herrschaften nunmal gesetzlich an das
Gutachten des MDK gebunden sind, sollte ich auf dessen Wege
den „Beweis“ erbringen. Deshalb wollte ich wissen,ob mein
Bedarf von 4xWoche Einkaufen (frische Zusaten für ein gesundes
Leben) und 3xWoche Putzen/Reinigen (75qm) MDK-mäßig
festgestellt werden kann. Er hat ja nur 1xWoche jeweils
festgestellt ohne mich danach zu fragen, deshalb wollte ich
wissen, ob er da Richtlinien angewendet hat oder einfach nur
„geraten“. Ich bitte um Infos über die Bemessung von
hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die der MDK bescheinigen
kann/darf und übe die Zeiten zu en jeweiligen Verrichtungen,
denn er hat ja 7xWoche Kochen und 7xWoche Spülen eingetragen
und dabei allein würde jeder normale Mensch über 1Stunde/Tag
kommen!!

Sorry für die viele Arbeit aber ich bin unendlich dankbar für
jede Hilfe, insbesondere für so kompetente von Experten!!

MfG

Vita

Hallo Vita,

ich sehe das erst einmal unter dem rein wirtschaftlichen aspekt. Der Kreis will seine Kosten reduzieren und die Kassen müssen und woolen sparen. Somit haben ganz sachlich gesprochen beide recht!!!

Nun zur eigentlichen Angelgenheit. Die Frage kommt bei mir auf „Warum müssen Sie 3xwöchentl. einkaufen“???

Warum haben sie einen Putzfimmel. Leiden sie unter einem „PUTZZWANG“??? Das wäre dann eine weitere Erkrankgung. Diese müsste aber dann erst einmal von einem FACHarzt bescheinigt werden. Das wäre in diesem Fall der Psychaiter. Dann KANN es sein das ein erhöhter Reinigungsaufwand berücksichtigt wird. Wahrscheinlich aber nicht im vollen Umfang.

Mit einer GLAUBHAFTEN Begründung kann man einiges erreichen. Aber eben nicht alles.

Am Sinvollsten wäre die Mitgliedschaft beim VdK.

(http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1&SID=g1sHo0f…)

Das ist der Verband der Kiregs- und Wehrpflichtopfer. Die Mitgleidschaft kostet ca. 60€/anno. Ganz grob helfen, beraten und begleitet der Vdk seine Kunden bei allen Fragen aus den Sozailgesetzbüchern. Jeder „normale Bürger“ kann dort Mitglied werden. Das heißt man muss kein Kriegs- oder Wehropfer sein. Ich selbst bin auch Mitgleid. Bundesweit gibt es ca. 10.000 Geschäftsstellen. Mit ca. 2 Millionen Mitgliedern. Sie helfen eben auch bei Rentenanträgen, Anträge auf Schwerbehindertenausweise etc.

Soweit mir bekannt ist besteht keine Wartezeit. Ich denke das Ihnen dort die Beste Hilfe zuteil wird.

Einen Widerspruch GEGEN diese Bescheid kann man innerhalb von 4 Wochen einlegen. Wenn der Kreis darauf besteht das sie eine PST. beantragen, kann ich mir gut vorstellen, das die einen Widerspruch erwarten.
Hilfreich wäre das FÜhren eines Pflegetagebuchs. Gibt es bei den Krankenkassen.

Anbei habe ich noch einen interessanten link gefunden.

Einfach mal reinschauen

http://www.pflegeverantwortung.de/index.php?option=c…

Ich hoffe ich konnte einigermaßen helfen. Falls noch Fragen sein sollten einfach noch eine Mail senden.

M.f.G.R. Waleczek

Hallo Vita,

ich sehe das erst einmal unter dem rein wirtschaftlichen
aspekt. Der Kreis will seine Kosten reduzieren und die Kassen
müssen und woolen sparen. Somit haben ganz sachlich gesprochen
beide recht!!!

Nun zur eigentlichen Angelgenheit. Die Frage kommt bei mir auf
„Warum müssen Sie 3xwöchentl. einkaufen“???

Warum haben sie einen Putzfimmel. Leiden sie unter einem
„PUTZZWANG“??? Das wäre dann eine weitere Erkrankgung. Diese
müsste aber dann erst einmal von einem FACHarzt bescheinigt
werden. Das wäre in diesem Fall der Psychaiter. Dann KANN es
sein das ein erhöhter Reinigungsaufwand berücksichtigt wird.
Wahrscheinlich aber nicht im vollen Umfang.

Mit einer GLAUBHAFTEN Begründung kann man einiges erreichen.
Aber eben nicht alles.

Am Sinvollsten wäre die Mitgliedschaft beim VdK.

(http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?

ID=de1&SID=g1sHo0fCsuxbmtM0NVZ0kfNyvY1cOH)

Das ist der Verband der Kiregs- und Wehrpflichtopfer. Die
Mitgleidschaft kostet ca. 60€/anno. Ganz grob helfen, beraten
und begleitet der Vdk seine Kunden bei allen Fragen aus den
Sozailgesetzbüchern. Jeder „normale Bürger“ kann dort Mitglied
werden. Das heißt man muss kein Kriegs- oder Wehropfer sein.
Ich selbst bin auch Mitgleid. Bundesweit gibt es ca. 10.000
Geschäftsstellen. Mit ca. 2 Millionen Mitgliedern. Sie helfen
eben auch bei Rentenanträgen, Anträge auf
Schwerbehindertenausweise etc.

Soweit mir bekannt ist besteht keine Wartezeit. Ich denke das
Ihnen dort die Beste Hilfe zuteil wird.

Einen Widerspruch GEGEN diese Bescheid kann man innerhalb von
4 Wochen einlegen. Wenn der Kreis darauf besteht das sie eine
PST. beantragen, kann ich mir gut vorstellen, das die einen
Widerspruch erwarten.
Hilfreich wäre das FÜhren eines Pflegetagebuchs. Gibt es bei
den Krankenkassen.

Anbei habe ich noch einen interessanten link gefunden.

Einfach mal reinschauen

http://www.pflegeverantwortung.de/index.php?

option=com_content&view=article&id=134

Ich hoffe ich konnte einigermaßen helfen. Falls noch Fragen
sein sollten einfach noch eine Mail senden.

M.f.G.R. Waleczek

Hallo,

vielen Dank für die Antwort und den Tipp mit dem Vdk!

Wenn man eine gesunde Lebensweise verfolgt, dann ist es
unerlässlich 3xWoche einzukaufen, damit auch Frisches verarbeitet
werden kann, damit der Helfer nicht so viel zu schleppen hat und
man selbst nicht von der Gesellschaft abgeschottet ist. Eine 75 qm
Wohnung kann man nur durch mehrmaliges Reinigen (abwechselnd je
Bedarf: Bad und Küche Putzen, Staubsaugen,
Naßreinigen/Bodenwischen, Aufräumen, Waschen/Trocknen/Bügeln, etc.)
pro Woche menschenwürdig in Schuss halten und dafür ist 1
Stunde/Tag meiner Meinung nach angemessen!

Nochmals Danke!

MfG

Vita

Hallo Vita,

dumme Fragen gibt es nicht :smile:
Also, die hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen, Einkaufen etc.) wird nicht relevant zur Ermittlung der Pflegestufe herangezogen. Hier wird ein Pauschalzeitwert angerechnet (zumeist täglich 45 Min. bei Pflegestufe I, 60 Min. bei Pflegestufe II und III) - der aber wie gesagt keinen Einfluss auf die Pflegestufe/Pflegebedürftigkeit hat.

Ein Widerspruch lohnt sich somit nicht, da die Hilfen im Haushalt eh nicht relevant sind.

Hallo Vita,

dumme Fragen gibt es nicht :smile:
Also, die hauswirtschaftliche Versorgung (Kochen, Putzen,
Einkaufen etc.) wird nicht relevant zur Ermittlung der
Pflegestufe herangezogen. Hier wird ein Pauschalzeitwert
angerechnet (zumeist täglich 45 Min. bei Pflegestufe I, 60
Min. bei Pflegestufe II und III) - der aber wie gesagt

keinen

Einfluss auf die Pflegestufe/Pflegebedürftigkeit hat.

Ein Widerspruch lohnt sich somit nicht, da die Hilfen im
Haushalt eh nicht relevant sind.

Hallo Doro,

vielen lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

Du warst eine sehr große Hilfe.

Lieben Gruß

Vita

Hallo Vita,

tut mir leid, da habe ich dich wohl falsch verstanden. Ich musste mich da selbst nochmal schlau lesen, aber ich glaube da was gefunden zu haben in den Begutachtungsrichtlinien des MDK selber. Hier wird gesagt, dass „der tatsächlich angefallene individuelle Hilfebedarf zu dokumentieren“ ist. Zeitkorridore gibt es hier nicht.

Somit solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eine Neubegutachtung verlangen, da es ja nicht der Realität entspricht, was begutachtet wurde.

Weitere Informationen findest Du hier: http://www.hospize.de/docs/Begutachtungsrichtlinien_…

Das liegt zwar nicht auf einem MDK-Server, ist aber ein MDK-Dokument.

Ich hoffe, ich konnte Dir jetzt weiterhelfen.

Beste Grüße,
Steffen

Hallo Vita,

tut mir leid, da habe ich dich wohl falsch verstanden.

Ich

musste mich da selbst nochmal schlau lesen, aber ich

glaube da

was gefunden zu haben in den Begutachtungsrichtlinien

des MDK

selber. Hier wird gesagt, dass "der tatsächlich

angefallene

individuelle Hilfebedarf zu dokumentieren" ist.

Zeitkorridore

gibt es hier nicht.

Somit solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen

und eine

Neubegutachtung verlangen, da es ja nicht der Realität
entspricht, was begutachtet wurde.

Weitere Informationen findest Du hier:
http://www.hospize.de/docs/Begutachtungsrichtlinien_MDS

_MDK_2009.pdf

Das liegt zwar nicht auf einem MDK-Server, ist aber ein
MDK-Dokument.

Ich hoffe, ich konnte Dir jetzt weiterhelfen.

Beste Grüße,
Steffen

Perfekt, Danke!

Hallo Vita,

ich habe noch eine kleinen Nachtrag:

Die Informationen in dem Dokument zur hauswirtschaftlichen Versorgung findest Du unter dem Punkt D 4.4, Seite 73. Interessant dürfte für Dich vielleicht auch auf Seite 149 das Thema zum Widerspruchsverfahren sein.

Beste Grüße
Steffen

Guten Abend

Werde mich erst Anfang nächster Woche melden, mache mich zuvor nochmal schlau.
Bis dahin.
LG
Thorsten

Guten Abend

Werde mich erst Anfang nächster Woche melden, mache

mich zuvor

nochmal schlau.
Bis dahin.
LG
Thorsten

Hallo Thorsten,

vielen Dank für so viel Engagement und
Hilfsbereitschaft! Ich hoffe Deine Freizeit leidet
nicht zu sehr und freue mich auf die Antwort nächste
Woche.

Lieben Gruß und schönes Wochenende!

Vita

Guten Abend

Habe zu deiner Frage einige Gespräche geführt und keine festgelegten Höchstwerte für hauswirtschaftliche Hilfen gefunden. Die Bemessung geschieht jedesmal ganz individuell, je nach Bedarf des Betroffenen.
In deinem Fall sehe ich derzeit nur eine Möglichkeit.
Einspruch einlegen und gleichzeitig die Führung eines Pflegetagebuches anzubieten. Das Pflegetagebuch wird dann zur Bemessung der benötigten Zeit herangezogen. So läßt sich sicher feststellen, dass die bisher veranschlagte Zeit nicht realistisch ist.

Folgendes habe ich zum Thema Pflegetagebuch gefunden:
"Ein Pflegetagebuch dient zur Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson für einen Pflegebedürftigen erbringt. Praktisch wird das so gehandhabt, dass das Pflegetagebuch für einen längeren Zeitraum, zum Beispiel zwei Wochen, vor dem Besuch des MDK- Gutachters genau geführt wird. Anschließend wird es dem Gutachter beim Hausbesuch vorgelegt, der die Eintragungen bei seinen Feststellungen angemessen berücksichtigt. Einen mehrseitigen Vordruck für das Pflegetagebuch gibt es bei jeder Krankenkasse. Es empfiehlt sich, diesen zu verwenden, weil darin alle beachtenswerten Einzelheiten aufgeführt sind."

Drücke dir weiterhin die Daumen und hoffe auf positiven Ausgang des Widerspruchs. Kannst dich bei weiteren Fragen gerne wieder an mich wenden.
Liebe Grüße
Thorsten

Guten Abend

Habe zu deiner Frage einige Gespräche geführt und keine festgelegten Höchstwerte für hauswirtschaftliche Hilfen gefunden. Die Bemessung geschieht jedesmal ganz individuell, je nach Bedarf des Betroffenen.
In deinem Fall sehe ich derzeit nur eine Möglichkeit.
Einspruch einlegen und gleichzeitig die Führung eines Pflegetagebuches anzubieten. Das Pflegetagebuch wird dann zur Bemessung der benötigten Zeit herangezogen. So läßt sich sicher feststellen, dass die bisher veranschlagte Zeit nicht realistisch ist.

Folgendes habe ich zum Thema Pflegetagebuch gefunden:
"Ein Pflegetagebuch dient zur Aufzeichnung von häuslichen Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson für einen Pflegebedürftigen erbringt. Praktisch wird das so gehandhabt, dass das Pflegetagebuch für einen längeren Zeitraum, zum Beispiel zwei Wochen, vor dem Besuch des MDK- Gutachters genau geführt wird. Anschließend wird es dem Gutachter beim Hausbesuch vorgelegt, der die Eintragungen bei seinen Feststellungen angemessen berücksichtigt. Einen mehrseitigen Vordruck für das Pflegetagebuch gibt es bei jeder Krankenkasse. Es empfiehlt sich, diesen zu verwenden, weil darin alle beachtenswerten Einzelheiten aufgeführt sind."

Drücke dir weiterhin die Daumen und hoffe auf positiven Ausgang des Widerspruchs. Kannst dich bei weiteren Fragen gerne wieder an mich wenden.
Liebe Grüße
Thorsten.

Guten Abend

Habe zu deiner Frage einige Gespräche geführt und

keine

festgelegten Höchstwerte für hauswirtschaftliche

Hilfen

gefunden. Die Bemessung geschieht jedesmal ganz

individuell,

je nach Bedarf des Betroffenen.
In deinem Fall sehe ich derzeit nur eine Möglichkeit.
Einspruch einlegen und gleichzeitig die Führung eines
Pflegetagebuches anzubieten. Das Pflegetagebuch wird

dann zur

Bemessung der benötigten Zeit herangezogen. So läßt

sich

sicher feststellen, dass die bisher veranschlagte Zeit

nicht

realistisch ist.

Folgendes habe ich zum Thema Pflegetagebuch gefunden:
"Ein Pflegetagebuch dient zur Aufzeichnung von

häuslichen

Pflegeleistungen, die eine private Pflegeperson für

einen

Pflegebedürftigen erbringt. Praktisch wird das so

gehandhabt,

dass das Pflegetagebuch für einen längeren Zeitraum,

zum

Beispiel zwei Wochen, vor dem Besuch des MDK-

Gutachters genau

geführt wird. Anschließend wird es dem Gutachter beim
Hausbesuch vorgelegt, der die Eintragungen bei seinen
Feststellungen angemessen berücksichtigt. Einen

mehrseitigen

Vordruck für das Pflegetagebuch gibt es bei jeder
Krankenkasse. Es empfiehlt sich, diesen zu verwenden,

weil

darin alle beachtenswerten Einzelheiten aufgeführt

sind."

Drücke dir weiterhin die Daumen und hoffe auf

positiven

Ausgang des Widerspruchs. Kannst dich bei weiteren

Fragen

gerne wieder an mich wenden.
Liebe Grüße
Thorsten

Guten Abend Thorsten!

Danke für die Antwort und die Tipps.

Schade, dass man nicht ohne das Pflegetagebuch
„beweisen“ kann welchen Aufwand man als
Hilfebedürftigen täglich hat! Ehrlich gesagt verstehe
ich nicht warum so ein Tagebuch (das man übrigens
jederzeit erstellen und beschriften kann wie man
möchte) irgend einen besseren Nachweis erbringen sollte
als die glaubhafte und nachvollziehbare Darstellung des
Selbigen!
Werde mir einen Widerspruch, der die Sache mit der
Kreisverwaltung nur unnötig in die Länge ziehen würde,
ernsthaft überlegen und bedanke mich nochmals bei Dir
für Dein Engagement und Deine Hilfsbereitschaft.

Lieben Gruß

Vita

Hallo Vita

Ich rate ihnen an in Widerspruch zu gehen den das was
bei ihnen gelaufen ist ist nicht in Ordnung und sollte
auf jeden Fall neu untersucht werden
LG Vera

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin schwerbehindert mit Merkzeichen G, aG und B.

Ich

habe keine Pflegestufe und wurde im Rahmen meines
Antrages auf das sogenannte „persönliche Budget“ von

der

zuständigen Kreisverwaltung dazu verdonnert einen

Antrag

auf eine Pflegestufe zu stellen mit dem Ergebnis, dass
ich weiterhin keine habe, da ich nicht die 45
Minutengrenze für die Grundpflege sprenge (29 Jahre

alt

und noch recht eigenwillig, da nur die Geh-Motorik
streikt und ich trotz/aufgrund diverser Hilfsmittel
selbst meine Grundpflege erledige/keinen Haushalt oder
körperliche Tätigkeiten ausführen kann)!
Mein Problem ist, dass der MDK festgestellt haben

will,

dass ich „nur“ 5 Stunden und 57 Minuten in der Woche

auf

Grundpflegehilfen und hauswirtschaftliche Hilfen
angewiesen bin. Dabei hat er festgestellt, dass ich
4xWoche Unterstützung beim Bereitstellen eines
Badewannendrehsitzes brauche und diese mit 1 Minute
beziffert, obwohl ich nach meinem 25minütigen

Sitzduschen

wieder raus aus der Wanne muss und der Sitz dann
weggestellt werden muss (ich kenne Niemanden, der sich
für 1/2 Minute rüberbeimen kann, mir den
Sitzbereitstellt, sich solange wie ich dusche wegbiemt
und sich dann für 1/2 Minute zurückbiemt, um mich raus

zu

holen und den Sitz weg zu räumen!!).
Für Kochen und Spülen hat er jeweils 7xWoche

eingetragen

und für Einkaufen, Reinigen der Wohnung sowie für
Wechseln/Waschen der Kleidung jeweils 1xWoche, obwohl

ich

3xWoche einkaufen gehen muss und mehrmals in der Woche
Putzen/Reinigen anfällt!
Ich würde gerne wissen, ob es für hauswirtschaftliche
Hilfen Richtwerte gibt, denn der MDK hat mich nicht

nach

meinen „Gewohnheiten“ oder meinem Bedarf gefragt

sondern

einfach „festgestellt“. Darf er das? Lohnt sich ein
Widerspruch oder sind das übliche Höchstwerte bzw.
gängige allgemeine Zeiten, die unabhängig vom
individuellen „Putzfimmel“ für Jeden gelten? Wie

kommt

er dann bei all dem, insbesondere täglichem Kochen und
Spülen, auf „nur“ 5,83 Stunde/Woche (5 Stunden und 57
Minuten pro Woche= zu wenig für alle Täglichen
Verrichtungen)?

Ich hoffe meine Fragen sind nicht ganz so dumm und

freue

mich für weiterführende Infos und Tipps jeglicher Art.

Vielen lieben Dank im Voraus!

MfG

Vita