MdK welche Rechte

Hallo Leute

In meinen Entlassungspapieren im Krankenhaus steht.
Das ich Kein Auto fahren darf und Sie haben mich 3 Monate
Arbeisunfähig geschrieben.
Darf keine Sachen erledigen wo Ich mich und andere Gefährde.
Auto,Inline Skaten,Schwimmen,Tauchen,Arbeiten an den Maschinen auf der Arbeit.Mofa,Motorrad,Kanu,usw
Wer hat mehr rechte Krankenhaus oder der MDK.
Kann dieser mich gesund Schreiben.
Der Finanzielle Verlußt ist schon enorm.
ca 700-1200 Euro.
Ich fühle mich top Fit.
Die Ärzte im Krankenhaus haben sogar Unterschrieben das Sie mich aufgeklärt haben sollte Ich ihren Anweisungen nicht folge Leisten und Ich doch Arbeiten oder Auto fahren und Ich würde Mich Verletzen oder Andere dann würde die Versicherung nicht Zahlen.
Kann der MDK die Papiere Ignorieren oder darf er das nicht.Wer hat mehr Rechte

Mit freundlichem Gruß Martin

Hallo,

der MDK ist an das gebunden, was dein behandelnder Arzt sagt. Es sei denn, Ärzte des MDK selbst erstellen entsprechende Gutachten.

Außerdem denke ich, dass deine Ärzte dich nicht ohne Grund für eine solange Zeit als arbeitsunfähig einstufen und insbesondere dann, wenn man unbeteiligte Dritte gefährden könnte, sollte man das berücksichtigen. Egal, wie fit man sich fühlt.

Beste Grüße.

Hallo, Martin!

So ganz verstehe ich die Frage nicht. Wenn das Krankenhaus in die Entlassungspapiere (auch an den weiterbehandelnden Arzt) schreibt, dass man keine sich und andere gefährdende Dinge erledigen darf, dazu eine AU für drei Monate ausstellt, geht das an die KK und die kann den Bericht anfordern.
Wird die AU angezweifelt, kann die KK den MDK einschalten. Allerdings muss ein Facharzt ( z.B. ein Orthopäde oder Neurologe, Psychologe etc.) die Begutachtung vornehmen. Wenn diese anders ausfällt als vom Krankenhaus oder behandelnden Facharzt erstellt besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Undzwar vom behandelnden Arzt, wenn dieser weiterhin eine AU sieht.
Da aus der Anfrage nicht hervorgeht um welche Erkrankung es sich handelt, andererseits das Krankenhaus Verbote bestimmter Tätigkeiten begründet hat, sowie auf den dann fehlenden Versicherungsschutz hinweist, müsste dies der KK zur Kenntnis gegeben werden(z.B. Schreiben des Krankenhauses in Kopie).
Sollte diese auf Wiederaufnahme der Arbeit bestehen, oder der MDK die AU verneinen, dann bitte schriftlich geben lassen, dass die Verantwortung für Folgeschäden übernommen wird.
Eine bessere Antwort habe ich leider nicht parat.
Alles Gute- Schaddie

Sorry, aber dazu sage ich Nichts.

MfG