Moin moin,
in einem 4 Fam.-Haus (MEA 40-20-20-20)
soll eine neue Wärmepumpe, Solarenergie etc. installiert werden. Kosten so um die 30.000€ oder mehr.
Frage: 40 + 20 sagen machen wir.
Der Rest 20 + 20 hat aber keine Lust und ist dagegen.
Trotzdem GO für die Aktion - oder müssen in so einem Fall alle zustimmen?
D.
Das WEG fordert - unabhängig von ggf. weitergehenden Regelungen in der Gemeinschaftsordnung - eine „doppelte qualifizierte“ Mehrheit bei Modernisierungen des gemeinschaftlichen Eigentums. „Doppelt qualifiziert“ bedeutet insoweit, dass sowohl drei Viertel aller im Grundbuch eingetragenen stimmberechtigten Eigentümer dem Beschlussantrag stattgeben müssen und diese Eigentümer außerdem auch noch mehr als die Hälfte aller Miteigentumsanteile repräsentieren müssen. D.h. hier scheitert die Geschichte an der ersten Voraussetzung 3/4 aller Eigentümer.
Hallo Wiz,
Danke für Deine Antwort.
Bisher war es so 40 MEA plus 20 MEA Thema durch und Beschlossen.
Doppelt qualifiziert:
40MEA plus 20MEA plus 20MEA -
das sind 80MEA oder aber auch 3/4 der Eigentümer.
Ist damit der Fall abgeschlossen und erledigt? Also genemigt?
In diesem Zusammenhang verstehe ich Deinen letzten Satz nicht.
D.
Hallo,
@Wiz bezieht sich auf Deine eigene Fallschilderung. Von 4 Eigentümern haben nur 2 der Maßnahme zugestimmt. Und deswegen
da nur 50% und eben nicht 75% der Eigentümer zugestimmt haben.
&tschüß
Wolfgang
Hallo Albarazin,
da muß ich mich wohl etwas besser Artikulieren.
Wenn 2 Zustimmen, so sind das 40 plus 20 MEA von 100MEA = 60% der MEA’s
und das reicht nicht?
Oder zählt in diesem Fall jeder mit der gleichen Gewichtung?
Mal Grundsätzlich, bei Abstimmungen in einem so kleinen überschaubaren Objekt - 4 ET,
Sind jetzt um einen Beschluß zu fassen 60% Stimmenanteil ausreichend oder müssen in jedem Fall 3 ET zustiummen = 75% der ET.
d
Du musst Dich schon entscheiden, für welchen Sachverhalt Du eine Antwort willst. In der Ausgangsfrage stehen zwei Eigentümer gegen zwei Eigentümer. In deiner Rückmeldung sprichst Du nun von drei Eigentümern gegen einen Eigentümer. Und bei zwei gegen zwei ist nun mal die von mir gemachte Aussage, dass damit nicht drei Viertel der Eigentümer für die Maßnahme stimmen und insoweit das erste der beiden Kriterien für die doppelt qualifizierte Mehrheit fehlt, zutreffend.
Ja.
Ja, das hat dir doch @Wiz schon klar und deutlich geschrieben:
Das gilt unabhängig von der weiteren Regelung mit den MEA.
mea culpa feurige Kohlen auf mein Haupt !
Alles klar.
Danke
d.