Med. Fußpflegerin mit Sondergenehmigung

Hallo, bin eine sehr gute med. Fußpflegerin und arbeite unter anderem im Seniorenheim . Die Heimleitung und auch die Stationschwestern würden mir sehr gerne auch die Patienten mit der Verordnung zur Podologie übertragen.Die Fortbildung im Bereich Diabetis war mit in der Ausbildung und habe sogar eine zusätzliche Fortbildung mit Zertifikat absolviert. Nun zu meiner Frage : Gibt es eine Sondergenehmigung von der AOK und andere Krankenkassen das ich auch Kunden mit Verordnung behandeln kann. Wenn ja, könnten Sie mir schreiben wie ich diese beantragen kann. Vielen Dank. Einen lieben Gruß Angelika

Hallo,

bitte wenden Sie sich an jemandem aus dem Leistungsbereich einer Krankenkasse.

Hallo Angelika,

leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten.

Aber soweit ich weiß, ist das Abrechnen von Rezepten Podologen vorbehalten. Frag aber lieber einen anderen Experten.

Gruß, Christian

Guten Tag,

Vertragsrecht ist nicht mein Steckenpferd. Ich empfehle eine direkte Nachfrage bei der Kasse.

MfG
Thomas H.

Hallo,
Ihre Frage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht weiterhelfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar

Hallo,

am besten, Sie fragen bei der jeweiligen Krankenkasse an, da es von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedliche Regelungen gibt (Verbände etc.). Also zur nächstgelegenen Geschäftsstelle gehen und direkt dort nachfragen!

Mfg

Matthias

Hierzu ist es notwendig die entsprechende Zulassung zu benatragen und ale
dafür erforderlichen Unterlagen bei der Krankenkasse einzureichen.

Sie benötigen eine Zulassung.

Bei einigen Krankenkassen ist es so, dass die die Rechnungen der Podologen an die Versicherten erstatten.

Die Krankenkassen haben natürlich auch die Möglichkeit direkt Verträge abzuschließen, dazu müssen Sie sich einfach mit der Vertragsabteilung der Krankenkasse in Verbindung setzen (Nummer kann bei Krankenkasse erfragt werden). Wenn sie einen Vertrag mit der Krankenkasse haben können Sie den Vertragspreis (z.B. 20 Euro pro Behandlung) direkt mit der Krankenkasse abrechnen. Für genauere Informationen setzen Sie sich bitte mit den jeweiligen Vertragsabteilungen der Krankenkassen in Verbindung.