Seit meinem Rentenalter bin ich freier Journalist, lebe nach Prag, Warschau, Moskau und Berlin jetzt in Riga (Lettland). Anders als üblich werden hier für eine Akkreditierung viele Unterlagen gefordert, u.a. ein Arbeitsplan für das laufende Jahr. Diese Angabe werden auch bei einer Verlängerung gefordert, obwohl sie dort vorliegen. Meine Frage: Welche Unterlagen darf das Außenministerium für eine Akkreditierung verlangen? Bisher konnte ich keine befriedigende Antwort erhalten.