Medikament einmal mit Zuzahlung , dann ohne

Hallo alle zusammen,

ich bin gesetzlich versichert und muss seit kurzem alle vier Wochen ein Medikament zusätzlich spritzen. Das erste Rezept war nur für eine einzelne Dosis als Fertigpen und ich musste wie gewöhnlich 10 Euro zuzahlen. Das zweite Rezept war für 3 Spritzen und ich gab es in der Apotheke ab. Nachdem es für mich am nächsten Tag abgeholt wurde, erfuhr ich dass nichts dafür gezahlt werden musste. Da es genau das gleiche Medikament vom gleichen Hersteller ist, wundere ich mich natürlich ob das ein einmaliger Fehler von Krankenkasse/Apotheke ist oder ob es da z.B. irgendeine mir unbekannte Regelung gibt die mir das ermöglicht.

  1. Woher weiß die Apotheke ob ich zuzahlen muss oder nicht? Wird das über die Patientendaten auf dem Rezept direkt bei der Krankenkasse geprüft?

  2. Gibt es evtl. irgendeine Regelung wie z.B. bei mehrmaligem Kauf des selben Medikaments innerhalb eines gewissen Zeitraums muss nur einmal gezahlt werden?

  3. Wie könnte die entfallene Zuzahlung noch zustande gekommen sein wenn es kein Fehler war?
    Eine Befreiung sollte nach den Informationen die ich gefunden habe eigentlich nicht möglich sein und die hätte ich ja erstmal beantragen müssen.

Gruß
Tobias

Zu 1.
Wenn eine Befreiung vorliegt und das dem Arzt bekannt ist, wird das auf dem Rezept vermerkt. Darauf verläsdt sich die Apotheke dann und fordert den Nachweis selber nicht nochmal.
Alternativ kann der Befreiungsnachweis auch der Apotheke vorgelegt werden und wird da gespeichert.
Bei der Krankenkasse im System kann keiner von beiden nachsehen.
Da Du abet keine Befreiung beantragt hast, wird hier beides nicht der Fall sein, außer der Arzt hätte beim Ausstellen des Rezeptes einen Fehler gemacht und der Apotheker versehentlich einen entsprechenden Eintrag bei sich im System gemacht.

Zu 2.
Einen Rabatt für widerholte Verordnungen gibt es nicht. Bei geringerer Spritzenzahl könnte die Zuzahlung geringer sein, aber kann nicht wegfallen.

Grundsätzlich sehe ich da nur folgende mögliche Ursachen:

  • es war ein anderes Präparat, welches von Deiner Krankenkasse bevorzugt und daher ohne Zuzahlung herausgegeben wird - Du sagst aber, es war das selbe Präparat, damit wäre das auszuschließen
  • es wurde - von wem auch immer - ein Fehler zu Deinen Gunsten gemacht
    Dementsprechend musst Du wohl künftig wieder regulär zuzahlen und hast keinen Anspruch auf weitere zuzahlungsfreie Medikamente.

Manchmal ändern sich auch Zuzahlungsregelungen.
Die Krankenkassen schleißen Rabattverträge mit den Herstellern ab, und diese Verträge wechseln auch öfter mal, da kann es sein, dass ein bestimmtes Präparat zunächst zuzahlungsbefreit ist und nach einem Vertragswechsel nicht mehr - und umgekehrt…

Beatrix

Hallo,

wenn ich nach Abbildungen von Rezepten im Internet gehe, scheint der Vermerk nur ein kleines Kreuz zu sein. Wenn das versehentlich markiert wurde, wäre mir das vermutlich gar nicht aufgefallen. Das wäre also möglich.

Wie gesagt war es beim letzten mal ein einzelner Pen, diesmal sind leider drei Spritzen. Da ich das vorher auf dem Rezept übersehen hatte und die Verpackung dadurch erheblich kleiner ist war Hersteller, Präparat und Dosierung prüfen das erste was ich gemacht habe aber alles ist identisch.
Über google finde ich das Präparat nur von einem Hersteller und der Preis für eine Spritze ist bereits vierstellig. Bei solchen Preisen dürfte die Packungsgröße bzw. ob Pen oder Spritze wohl keinen Unterschied für mich machen. Inwieweit die Preise korrekt sind kann ich allerdings nicht beurteilen da ich im Normalfall die Preise erst in der Jahreszusammenstellung der Apotheke für die Steuer erfahre.

Immerhin weiß ich jetzt dass der Fehler, wenn tatsächlich einer vorliegt, entweder beim Arzt oder Apotheker passiert ist und eher nicht mit der Krankenkasse zu tun hat.

Allein schon weil mich das mit dem Preis interessiert werde ich wohl doch mal schauen ob die Apotheke morgen Nachmittag offen hat und nachfragen. Hoffentlich kommt dann nicht sowas wie „Oh, da haben wir das Rezept falsch abgetippt. Da müssen sie noch was zahlen“.

Gruß
Tobias

Es gibt eine Liste zuzahlungsfreier Medikamente:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/service_1/zuzahlung_und_befreiung/zuzahlungsbefreite_arzneimittel_nach_name/Zuzahlungsbefreit_sort_Name_180201.pdf Die sind grundsätzlich immer zuzahlungsfrei, egal welche Kasse mit wem Verträge abschließt.
Die Liste ist zwar lang aber Dank der alphabetischen Ordnung wird man doch schnell fündig.
Mir ist das auch schon mehrmals passiert, dass die Apotheken trotzdem dafür die 5 € verlangt haben. Fragt sich nur warum, Unwissenheit, Bereicherung?
ramses90

Das hatte ich nicht bedacht.
Da ich eine Vermutung habe, um welche Art Medikament es gehen könnte und die in recht kurzen Zeitabständen gespritzt werden müssen, hatte ich daraus geschlossen, dass die letzte Einlösung vielleicht vor zwei Wochen war.
Das schließt natürlich nicht aus, das in der Zwischenzeit der Rabattvertrag geändert wurde.

Du kannst auch gerne nachfragen. Solange es niemanden interessiert hat und die Information nicht benötigt wird, habe ich es weggelassen. Golimumab bzw. Simponi

Ich war gerade in der Apotheke und habe nachgefragt. Die Spritzen sind tatsächlich zuzahlungsfrei, die Pens aber nicht. Wenn das dauerhaft so ist, muss ich mir wohl überlegen ob ich lieber zuzahlungsfrei oder Pens haben möchte.

Der Preis pro Spritze ist tatsächlich, je nach Packunsgröße, bei ca. 1.700 bis 2.000 Euro.

Bei dem Präparat war ich gedanklich tatsächlich.
Wie gesagt, ich hatte das einfach nur geraten bezüglich der Verordnungs-Häufigkeit bzw. dem zeitlichen Abstand zwischen den Beschaffungen. Ansonsten ist das ja irrelevant.