Hallo,
ein Laptop von Medion P6630(600,-Euro!!) ist nach 17 Monaten defekt. Da es immer sehr heiß wurde, hat wohl der Akku aufgegeben und der Rechner ist einfach aus gegangen. Es wurde eingeschickt, eingepackt in Luftpolter und im Originalkarton!
Die ersten 5 Monate wurde es gar nicht benutzt und dann nur zum surfen oder E-Mails beantworten auf einem Schreibtisch- sah aus wie NEU - funktionierte aber eben nicht richtig.
Jetzt kommt der Hammer. Im Antwortschreiben von Medion heißt es nebst Kostenvoranschlag über 105,- Euro
Austausch Akku 65,97, NBC LCD Bezel (?) 15,- und CPU Heatsink w/Fan 8,-
" Das Gehäuse weist Schäden auf, die auf unsachgemäße Behandlung des Gerätes zurückzuführen sind". EIN WITZ!
Also vor der Gewährleistung will man sich drücken und der Akku ist kaputt, weil der Lüfter schlecht oder kaputt war-was dann wohl in der GEWÄHRLEISTUNG drin ist. Ein Notebook auf den Tisch stellen kann wohl nicht als unsachgemäße Behandlung gewertet werden! Dies wurde so nochmal an den Kundenservice geschrieben und nach „nochmaliger Prüfung“ bleiben die dabei und erlassen 8 Euro! Wie kann man dagegen vorgehen? Kann ja wohl echt nicht sein! Vielen Dank!
Howdy,
ein Laptop von Medion P6630
das war schon der erste Fehler des Käufers.
ist nach 17 Monaten :defekt.
damit muss der Käufer nachweisen, das das Geraet bei Uebergabe defekt war, wenn er auf Gewährleistung aus ist.
Wieviel Garantie gab den Medion auf das Teil, wenn ueberhaupt?
Die ersten 5 Monate wurde es gar nicht benutzt und dann nur
nicht relevant und kann auch nicht nachgewiesen werden.
es nebst Kostenvoranschlag über 105,- Euro
Austausch Akku 65,97, NBC LCD Bezel (?) 15,- und CPU Heatsink
w/Fan 8,-
die Summe ergibt nicht 105 Euro. Was wuerde da genau im Kostenvoranschlag stehen?
" Das Gehäuse weist Schäden auf, die auf unsachgemäße
Behandlung des Gerätes zurückzuführen sind". EIN WITZ!
hat der Käufer Zeugen, dass das Geraet keine Schäden am Gehäuse hatte, als er das Gerät eingepackt hat?
Also vor der Gewährleistung will man sich drücken und der Akku
ist kaputt, weil der Lüfter schlecht oder kaputt war-was dann
wohl in der GEWÄHRLEISTUNG drin ist.
mag sein, siehe oben, der Käufer müsste diese Behauptung nun nachweisen.
Unabhaengig davon gebe ich dem UP recht. Der Medion Support ist unter aller *** und die Tatsache, dass bei Rechnerrepaturen - O-Ton Service - immer die Platte plattgemacht und das System auf den deutschen Originalzustand zurueckgesetzt wird, ist es umsomehr (denn entweder hat man Windoofs drauf und muss danach alle Updates nachziehen (oder bei einer anderen Sprachversion neu installieren) oder man hat ein richtiges Betriebsssystem drauf und das ist dann mit einmal weg (!)) Wohlgemerkt: das passiert auch, wenn nur eine Graphikkarte getauscht werden muss !
Gruss
norsemanna
Hi,
beim Lüfter bin ich mir nicht ganz sicher aber der Akku zählt als Verschleißteil. Da muss man genauer nach gucken was für Regelungen es bei Verschleißteilen gibt.
MFG
Hi!
Wieviel Garantie gab den Medion auf das Teil, wenn ueberhaupt?
Gibt eigentlich irgendwer noch auf Akkus eine Garantie, die länger als 6 Monate (also der Zeitpunkt der „Umkehrbeweispflicht“) dauert??
Das ist mir zumindest schon sehr, sehr lange nimmer begegnet.
Und wenn das Notebook sowieso nur am Tisch steht: Akku raus und nur mit Netzteil arbeiten.
Grüße,
Tomh
Howdy,
Das ist mir zumindest schon sehr, sehr lange nimmer begegnet.
deswegen hab ich auch gefragt, was genau da auf dem Kostenvoranschlag stehen wuerde … Meistens, wenn der Akku aufgrund Ueberhitzung den Geist aufgibt, dann auch andere Teile z.B. das Mainboard. Vielleicht wurde das Mainboard dann auch kostenfrei getauscht, nur der Akku und Co wurden berechnet …
Bei der Firma mit dem grossen D und bei Vorhandensein eines Vorortservicevertrags, der nicht die Welt kostet, kommt der Techniker zuhause vorbei, schraubt auf, tauscht was noetig, schraubt zu, bedankt sich und geht, ohne etwas zu berechnen … und so seine Aussage „Sagen wir mal nicht ‚Auf Wiedersehen‘ aber selbst wenn, dann tausch ich halt alles noch mal“…
Gruss
norsemanna
Ja bei der Garantie schon - da gilt der Akku als Verschleißteil, aber bei der Gewährleistung kann der Akku nicht ausgenommen werden !
Aber welcher Otto normalverbraucher weiß das schon und wenn man es weiß …sieht man ja was passiert die schalten auf stur!
Vor allem war das eher der Ersatzrechner falls der alte den Geist aufgibt (ist auch Medion…) aber jetzt wird wohl die Marke gewechselt!
Bei 600 Euro hat man kein Verständnis nochmal 105 Euro drauf zu zahlen. Nie wieder Aldi/Medion! Und so schwinden die einst guten Kunden…
Ja bei der Garantie schon - da gilt der Akku als
Verschleißteil, aber bei der Gewährleistung kann der Akku
nicht ausgenommen werden !
Muss ja auch nicht.
War das Gerät, als es beim Kunden eintraf, funktionstüchtig und entsprach den Angaben? Hat der Akku einwandfrei funktioniert?
Beides wirst du wohl mit „Ja“ beantworten.
Kannst man jetzt nachweisen, dass z.B. durch einen Konstruktionsfehler oder ein mangelhaftes oder mangelhaft verbautes Bauteil (also ein Mangel, der schon beim Kauf bestand), der Akku nun geschädigt wurde?
Vermutlich kann man nicht.
Die Sache mit der vorgeblichen Beschädigung ist allerdings merkwürdig und nicht OK.
Nein. Pech für den Käufer.
Hallo,
ein Laptop von Medion P6630(600,-Euro!!) ist nach 17 Monaten
defekt.
Pech gehabt. Wäre er bei Gefahrübergang (Übergabe) mangelhaft gewesen und der Käufer könnte das nach 17 Monaten noch beweisen, obwohl das Gerät scheinbar 17 Monate funktioniert hat, würde wohl ein Anspruch bestehen, aber in diesem Fall ganz offensichtlich nicht.
Merke: Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“.
So ist die gesetzliche Regelung. Und wer sich, völlig nachvollziehbar, auf das Gesetz beruft und Ansprüche, die schlichtweg nicht bestehen, ablehnt, der „drückt sich nicht vor irgendwas“.
Vielmehr scheint der Käufer von völlig falschen Voraussetzungen auszugehen, was ihn aber nicht daran hindert den Verkäufer hier völlig zu Unrecht öffentlich anzuschwärzen.
S.J.
Hallo,
alles andere mal bei Seite:
Die ersten 5 Monate wurde es gar nicht benutzt und dann nur
nicht relevant und kann auch nicht nachgewiesen werden.
Es ist in der Tat irrelevant, aber sicherlich kann man das nachweisen - zumindest sofern die Systeminstallation nicht zwischendrin irgendwann mal platt gemacht wurde. Was, deinen Angaben zufolge, aber wohl zumindest jetzt schon passiert sein dürfte (kenne mich nicht mit dem Medion Kundendienst aus - bin letztes Jahr nach 3 Rechnern von Dell auf Lenovo gewechselt).
Gruß
Anwar
Hai!
beim Lüfter bin ich mir nicht ganz sicher aber der Akku zählt
als Verschleißteil. Da muss man genauer nach gucken was für
Regelungen es bei Verschleißteilen gibt.
Und das hat jetzt genau was mit Gewährleistung zu tun?
Gespannt, der Plem
Guten Tag,
hier ein Artikel der anderes behauptet:
Blog » Garantie
1 Gewährleistung bei Akkus - Akku muss zwei Jahre halten
Dienstag, 21. Februar 2012 Geschrieben von: Stephan Strittmatter
Immer wieder ärgerlich: Der Akku vom geliebten Smartphone gibt seinen Geist auf und hält nur noch wenige Stunden. Die meisten Besitzer geben resigniert auf, selbst wenn das Handy noch keine zwei Jahre alt ist. Der Akku ist ja ein Verschleißteil. So macht es uns die Bedienungsanleitung und die Reaktionen der Händler immer wieder klar: Pech gehabt. - Weit gefehlt, die gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Akkus.
…
2 Hersteller geben keine Garantie auf Akkus
Die Hersteller von Handys und anderen mobilen Geräten geben nur selten Garantie auf die Akkus ihrer Produkte. Selbst wenn diese fest eingebaut sind und nicht gewechselt werden können. Meist werden diese als so genannte Verschleißteile explizit von der Garantie ausgeschlossen. Im Gegensatz zur Garantie des Herstellers gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung auch auf diese Verschleißteile, wie Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er kann diese mehr oder wenig frei gestalten und somit auch den Akku von der Garantieleistung ausschließen. Bei der Gewährleistung - auch Produkthaftung genannt - gelten klare gesetzliche Vorschriften. Diese schließen auch die Akkus von Notebooks, Smartphones oder Tablets ein.
3 An den Händler wenden
Für die Gewährleistung muss der Händler gerade stehen. Wenn Sie also Probleme mit Ihrem Akku haben, wenden Sie sich an den Händler. Tritt das Akkuproblem innerhalb der Gewährleistungzeit (2 Jahre) auf, muss der Händler im Rahmen der Gewährleistung nachbessern.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer verursacht wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer verursacht wurde. Danach setzt die sogenannte Beweislastumkehr ein. Der Käufer muss dann den Beweis erbringen, dass der Defekt nicht durch unsachgemäße Nutzung verursacht wurde. Aber auch in den 18 Monaten danach gibt es bei Batterieproblemen gute Chancen auf Reparatur, erklärt Semmler: „Der Käufer muss lediglich darlegen können, dass er das Gerät ordnungsgemäß behandelt hat.“ Spuren von Stürzen oder eigenmächtigen Reparaturversuchen sollte das Handy also besser nicht aufweisen.
Greift die Gewährleistung, muss der Verkäufer nicht sofort den Preis erstatten: „Er darf zunächst zweimal versuchen, einen Schaden zu reparieren oder das defekte Gerät gegen ein neues auszutauschen“, erläutert Semmler. Erst danach können Käufer ihr Geld zurückverlangen.
4 Übersicht wahren
Es ist also wichtig zu wissen, wann und wo man das akkubetriebene Produkt gekauft hat. In Zeiten der Online-Käufe nicht immer einfach. Wir empfehlen deshalb, die Garantiedaten online und zentral zu speichern und so immer griffbereit zu haben.
Moin,
an deiner Stelle würde ich diesen Artikel ganz schnell vergessen. Wenn man es noch positiv ausdrücken möchte, ist er begrifflich absolut ungenau, aber eigentlich ist der ganze Artikel ziemlicher Bullshit. Die Gewährleistung ist keine Haltbarkeitsgarantie. Sie gewährleistet nur, dass der Artikel bei Gefahrenübergang mängelfrei war. Während des ersten halben Jahres wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorlag, solange der Händler nicht das Gegenteil beweist. Während der nächsten 1,5 Jahre muß der Käufer nachweisen, dass der Artikel bereits beim Gefahrenübergang mangelhaft war. Das dürfte im beschriebenen Fall annähernd unmöglich sein.
Gruß
TET
1 Gewährleistung bei Akkus - Akku muss zwei Jahre halten
Hier kann man aufhören zu lesen.
Es gibt keine „Gewährleistung“ im BGB, es gibt die Haftung für Sachmängel. Also schonmal falschen, umgangssprachlichen Begriff gewählt.
Zweitens heißt Sachmängelhaftung eben ausdrücklich niemals nicht, dass irgendetwas „soundsoviel Jahre halten“ muss.
Weit gefehlt, die
gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Akkus.
Die gesetzlich verpflichtende Haftung für Sachmängel ist hier festgeschrieben:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Im Gegensatz zur Garantie des
Herstellers gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung
auch auf diese Verschleißteile, wie Carolin Semmler von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont.
Auch MÜLL.
Es gibt keine zweijährige Gewährleistung/Sachmängelhaftung.
Es gibt nur die zweijährige Frist, innerhalb der man einen Mangel, der bei Gefahrübergang bestand, noch erfolgreich rügen kann.
Gerade bei Verschleißteilen praktisch unmöglich, dass man nach x Monaten noch beweisen kann, dass es schon beim Kauf einen Mangel hatte!
Bei der
Gewährleistung - auch Produkthaftung genannt - gelten klare
gesetzliche Vorschriften. Diese schließen auch die Akkus von
Notebooks, Smartphones oder Tablets ein.
Nun wird es ganz KRANK. Produkthaftung ist was GANZ anderes.
Hier geht es nicht darum, dass der defekte Fernseher repariert wird.
Sondern es geht darum, dass man den Schaden ersetzt bekommt, der durch eine brennenden Fernseher entstanden ist, welcher einen Fehler hatte.
In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den
Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer
verursacht wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt
reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer
verursacht wurde. Danach setzt die sogenannte Beweislastumkehr
ein.
Genau anders herum. Die Beweislastumkehr ist das, was in den ersten sechs Monaten vorliegt.
Und die Deutung, dass jeder Defekt in den ersten sechs Monaten automatisch - bis zum Beweis des Gegenteils - ein Sachmangel ist, ist ein populärer Rechtsirrtum.
Hallo,
Guten Tag,
hier ein Artikel der anderes behauptet:
bla, bla, bla.
Sorry, aber ich finde es vermessen in einem Expertenforum auf eine korrekte Antwort eines Experten irgendeine Internetseite zu zitieren, die Dünnpfiff verbreitet. Eine falsche Gegenmeinung wird sich in den Weiten des WWW immer finden lassen. Aber was willst Du damit bezwecken?
Inhaltlich wurde der Unsinn ja schon völlig korrekt widerlegt.
Gruß
S.J.
Also die Ursprungsfrage und den Expertenrat zum Verständnis nochmal kurz zusammengefasst:
Man kauft ein Notebook für 600 Euro , behandlt es pfleglich und bei einer relativ geringen Beanspruchung zum surfen und Mails beantworten hat der Käufer also Pech gehabt, wenn durch einen vermuteten schwachen/qualitativ minderwertigen Lüfter der Überhitzung verursacht (worauf mehrfach im Internet hingewiesen wird), der Akku den Geist aufgibt. Stellt sich die Frage: Welchen Sinn macht es dann da nochmal 105,- Euro für den nächsten Akku/Lüfter zu investieren?
Gar keinen! Also was bleibt als Fazit: als Lehrgeld abschreiben und ganz sicher in Zukunft nichts mehr dort kaufen.
Als Fragesteller hofft man ja auf einen guten -freunlichen und in keinem Fall beleidigenden - „Expertenrat“ der einem weiterhilft. Vielen Dank.
1 Gewährleistung bei Akkus - Akku muss zwei Jahre halten
Hier kann man aufhören zu lesen.
Es gibt keine „Gewährleistung“ im BGB, es gibt die Haftung für
Sachmängel. Also schonmal falschen, umgangssprachlichen
Begriff gewählt.
Zweitens heißt Sachmängelhaftung eben ausdrücklich niemals
nicht, dass irgendetwas „soundsoviel Jahre halten“ muss.Weit gefehlt, die
gesetzliche Gewährleistung gilt auch für Akkus.Die gesetzlich verpflichtende Haftung für Sachmängel ist hier
festgeschrieben:http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__434.html
Im Gegensatz zur Garantie des
Herstellers gilt die zweijährige gesetzliche Gewährleistung
auch auf diese Verschleißteile, wie Carolin Semmler von der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen betont.Auch MÜLL. >>Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend! …
Es gibt keine zweijährige Gewährleistung/Sachmängelhaftung.
Es gibt nur die zweijährige Frist, innerhalb der man einen
Mangel, der bei Gefahrübergang bestand, noch erfolgreich rügen
kann.Gerade bei Verschleißteilen praktisch unmöglich, dass man nach
x Monaten noch beweisen kann, dass es schon beim Kauf einen
Mangel hatte!Bei der
Gewährleistung - auch Produkthaftung genannt - gelten klare
gesetzliche Vorschriften. Diese schließen auch die Akkus von
Notebooks, Smartphones oder Tablets ein.Nun wird es ganz KRANK.>>Sei freundlich und auf keinen Fall beleidigend! … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write Produkthaftung ist was GANZ anderes.
Hier geht es nicht darum, dass der defekte Fernseher repariert
wird.
Sondern es geht darum, dass man den Schaden ersetzt bekommt,
der durch eine brennenden Fernseher entstanden ist, welcher
einen Fehler hatte.In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Händler den
Nachweis erbringen, dass der Defekt nicht durch den Nutzer
verursacht wurde. Demnach muss der Verkäufer einen Defekt
reparieren, solange dieser nicht offensichtlich vom Nutzer
verursacht wurde. Danach setzt die sogenannte Beweislastumkehr
ein.Genau anders herum. Die Beweislastumkehr ist das, was in den
ersten sechs Monaten vorliegt.
Und die Deutung, dass jeder Defekt in den ersten sechs Monaten
automatisch - bis zum Beweis des Gegenteils - ein Sachmangel
ist, ist ein populärer Rechtsirrtum.
Also die Ursprungsfrage und den Expertenrat zum Verständnis nochmal kurz zusammengefasst:
Man kauft ein Notebook für 600 Euro , behandlt es pfleglich und bei einer relativ geringen Beanspruchung zum surfen und Mails beantworten hat der Käufer „also Pech gehabt“, wenn durch einen vermuteten schwachen/qualitativ minderwertigen Lüfter der Überhitzung verursacht (worauf mehrfach im Internet hingewiesen wird), der Akku den Geist aufgibt. Stellt sich die Frage: Welchen Sinn macht es dann da nochmal 105,- Euro für den nächsten Akku/Lüfter zu investieren?
Gar keinen! Also was bleibt als Fazit: als Lehrgeld abschreiben und ganz sicher in Zukunft nichts mehr dort kaufen.
Als Fragesteller hofft man ja auf einen guten -freunlichen und in keinem Fall beleidigenden - „Expertenrat“ der einem in seiner Problemstellung weiterhilft. Vielen Dank.
Guten Tag,
hier ein Artikel der anderes behauptet:bla, bla, bla.
Sorry, aber ich finde es vermessen in einem Expertenforum auf
eine korrekte Antwort eines Experten irgendeine Internetseite
zu zitieren, die Dünnpfiff verbreitet. Eine falsche
Gegenmeinung wird sich in den Weiten des WWW immer finden
lassen. Aber was willst Du damit bezwecken?Inhaltlich wurde der Unsinn ja schon völlig korrekt widerlegt.
Gruß
S.J.
Also die Ursprungsfrage und den Expertenrat zum Verständnis
nochmal kurz zusammengefasst:
Ja. Fassen wir noch mal zusammen.
Als Fragesteller hofft man ja auf einen guten -freunlichen und
in keinem Fall beleidigenden - „Expertenrat“ der einem in
seiner Problemstellung weiterhilft. Vielen Dank.
Du stellst eine Frage im pöpeligen Ton, beschimpfst mangels besseren Wissens und von einer falschen Rechtslage ausgehend den Hersteller, der zu Recht die Ansprüche ablehnt, bekommst eine rechtlich vollständig korrekte Antwort, bezweifelst diese aber, weil sie nicht in Dein Weltbild passt und lieferst als Quelle dafür in einen aus dem Internet kopierten Unsinn und spielst jetzt auch noch die beleidigte Leberwurst.
Es tut mir ja leid, wenn Du etwas anderes erwartet hast. Man muss sich den Realitäten aber auch stellen und einsehen, dass man komplett auf dem Holzweg war. Künftig Geräte eines anderen Herstellers zu kaufen, hilft auch nicht wirklich weitere, denn auch für andere Hersteller gelten exakt gleiche gesetzliche Regeln.
Nur weil die Antworten Dir aber nicht in den Kram passen, meine Antworten als unhöflich oder beleidigend darzustellen, finde ich ziemlich frech.
S.J.