Medion Notebook - Garantie ohne Kassenbon?

Guten Tag,

ich habe mir vor einem Jahr ein Medion Akoya Notebook bei Aldi gekauft. Seit gestern ist die Grafikkarte kaputt, woraufhin ich natürlich gerne die Garantie in Anspruch nehmen würde. Allerdings habe ich nur die Garantiekarte und keinen Kassenbeleg mehr. Jedoch habe ich damals mit meiner EC-Karte bezahlt und müsste demnach nachweisen können, dass ich der Käufer war. Reicht das für die Garantiebedingungen aus?

Vielen Dank für die Antworten!

Guten Tag,

ich habe mir vor einem Jahr ein Medion Akoya Notebook bei Aldi
gekauft. Seit gestern ist die Grafikkarte kaputt, woraufhin
ich natürlich gerne die Garantie in Anspruch nehmen würde.
Allerdings habe ich nur die Garantiekarte und keinen
Kassenbeleg mehr. Jedoch habe ich damals mit meiner EC-Karte
bezahlt und müsste demnach nachweisen können, dass ich der
Käufer war. Reicht das für die Garantiebedingungen aus?

Vielen Dank für die Antworten!

Hallo,

was ist daran so schwierig, bei Medion anzufragen?
Dabei kann man doch direkt die Garantieprozedur besprechen.

Gruß
Josef

Hallo,

Jedoch habe ich damals mit meiner EC-Karte
bezahlt und müsste demnach nachweisen können, dass ich der
Käufer war.

komisch, bei mir steht nach EC-Zahlungen auf den Auszügen immer nur ne kryptische Nummer oder „Einkauf am …“, aber das dort die gekaufte Ware mit Seriennummer aufgeführt wird ist mir neu.

Wie genau willst du das denn nachweisen?

Ciao! Bjoern

komisch, bei mir steht nach EC-Zahlungen auf den Auszügen
immer nur ne kryptische Nummer oder „Einkauf am …“, aber das
dort die gekaufte Ware mit Seriennummer aufgeführt wird ist
mir neu.

Wie genau willst du das denn nachweisen?

Rein theoretisch, läßt sich mit der Buchungsnummer die Kopie beim Aldi finden.
Rein theoretisch läßt sich die Kopie auch über den Betrag und Datum/Urzeit der Buchung finden.

Das musste ich in meinem früheren Leben als Verkäufer auch schon einmal machen. Allerdings war ich da nicht bei Aldi, die sind vielleicht nicht so hilfsbereit.

An den Fragesteller: evtl. reicht Medion auch die Seriennummer, wenn das Gerät vor einem Jahr produziert wurde, wird er wohl kaum vorher gekauft worden sein. Allerding fehlt da immernoch ein Nachweis über den Kauf (könntest du ja auch geklaut haben), ob sie damit leben können oder nicht läßt sich wohl nur dort erfragen. Immerhin ist die Seriennummer auf dem Bon eh nicht aufgeführt, kannst ja auch ein Bon von jemand anders vorweisen…

Gruß,
Andreas

Hallo,

JosefK hat Recht. Die Standardfrage einer technischen Hotline ist die nach der Seriennummer. Alles andere befindet sich bereits in deren Datenbanken. Ob Du das Ding gefunden, gewonnen oder gekauft hast, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

mfg, tf (früher leidgeprüfter Anrufannehmer einer techninschen Hotline)

Hallo,

Allerdings habe ich nur die Garantiekarte und keinen
Kassenbeleg mehr. Jedoch habe ich damals mit meiner EC-Karte
bezahlt und müsste demnach nachweisen können, dass ich der
Käufer war. Reicht das für die Garantiebedingungen aus?

erwartest Du, dass hier jemand für Dich in die Garantiebedingungen sieht? Die Garantiebedingungen kann der Garant nach belieben ausgestalten.

Wenn da drin steht, dass das Notebook inklusive des vom Papst und der Bundeskanzlerin beglaubigten Originalkaufbelegs auf eigene Kosten in einem blauen Paket mit rosa Schleife an die Vertragswerkstatt in Kabul geschickt werden muss, so muss man das wohl oder übel tun, wenn man die Garantie in Anspruch nehmen möchte.

Ein Blick in die Dir (hofffentlich) vorliegenden Garantiebedingungen wird Dir sagen, was die Bedingungen für die Inanspruchnahme der Garantie sind.

Gruß

S.J.

Falsch
Hallo,

JosefK hat Recht. Die Standardfrage einer technischen Hotline
ist die nach der Seriennummer. Alles andere befindet sich
bereits in deren Datenbanken. Ob Du das Ding gefunden,
gewonnen oder gekauft hast, spielt in diesem Zusammenhang
keine Rolle.

das ist so pauschal gesagt falsch. Die Seriennummer kann ausreichen. Selbstverständlich kann der Garantiegeber aber die Kriterien für die Inanspruchnahme der Garantie bestimmen und auf die Vorlage des Kaufbelegs genauso bestehen wie auf eine umgehend nach Kauf vorzunehmende Registrierung. Kurzum: Es kommt ausschließlich darauf an, was in den Garantiebedingungen geregelt ist.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,

ich schrieb:

„Die Standardfrage einer technischen Hotline ist die nach der Seriennummer“.

Ich habe nichts über Gewährleistungs- oder Garantiebedingungen gesagt.

Mir ging es nur darum, daß meist (deshalb „Standardfrage“) die Annahme oder Ablehnung eines solchen Anspruches über die Seriennummer läuft.

Der Hersteller schließt einen Vertrag mit dem technischen Kundendienst ab. Die Geräte werden geliefert. Die Seriennummerbänder werden erfaßt. Die Bezahlung zwischen Service vor Ort und Hersteller ist geklärt (möge es denn auch so klappen).

Ich habe doch nicht geschrieben daß die Seriennummer in jedem Fall ausreicht. Allein: Sie ist die erste und entscheidene Stufe, während derer Abfrage der weitere Verlauf geklärt wird.

mfg, tf

1 Like

Hallo,

An den Fragesteller: evtl. reicht Medion auch die
Seriennummer, wenn das Gerät vor einem Jahr produziert wurde,
wird er wohl kaum vorher gekauft worden sein. Allerding fehlt
da immernoch ein Nachweis über den Kauf (könntest du ja auch
geklaut haben), ob sie damit leben können oder nicht läßt sich
wohl nur dort erfragen. Immerhin ist die Seriennummer auf dem
Bon eh nicht aufgeführt, kannst ja auch ein Bon von jemand
anders vorweisen…

hmm, ich bin nicht so blöd mutig einen Laptop bei Aldi zu kaufen, von daher kenne ich mich damit nicht besonders gut aus, aber in den Läden in denen ich ge- und verkauft habe war es immer so, dass man eine Rechnung mit Seriennummer bekommen hat.

Sonst könnte man ja irgendwas umtauschen! Quasi wenn meine Festplatte kaputt ist kauf ich eben das gleiche Modell nochmal, warte ein, zwei Tage und geh dann mit der Kaputten hin und tausche sie aus oder gebe sie zurück.

BTW: IBM gab früher allein aufgrund der Seriennummer 5 Jahre Garantie, ob das jetzt auch noch so ist weiss ich gar nicht.

Ciao! Bjoern