Was wird übrigens aus der Garantie/Gewährleistung nach einem
Aufschrauben des Gehäuses?
Die Gewährleistung bleibt meines Wissens voll erhalten, solange du das Gerät nicht durch unsachgemäße Arbeiten beschädigst. Es gab dazu vor längerer Zeit mal ein Präzedenzurteil. Da wurde so etwa argumentiert, dass ein PC als Gerät derart konzipiert ist, dass der Endnutzer ohne spezielles Fachwissen einzugreifen und sogar Bauteile ersetzen oder austauschen kann (diese sind ja auch im Handel frei erhältlich). Darum darf er das auch, mindestens ohne dass dadurch die Gewährleistung beeinträchtigt wird. Das ist auch dann der Fall, wenn der Hersteller irgendwelche Siegel anbringt, die du brichst. Die Gewährleistungspflicht eines Autoherstellers wird auch nicht geschmälert, wenn du selbst den Radwechsel machst. Bei einem Notebook sieht es AFAIK schon anders aus.
Wie es mit der Garantie aussieht, weiß ich nicht, da diese eine freiwillige Leistung des Herstellers ist. Da müsstest du in die Garantiebedingungen von Medion schauen, ob diese diesbezügliche Klauseln enthalten.
Gruß, Jesse