Medizinische Begutachtung einer Person. Was folgt daraus jetzt?

Guten Tag, eine Person wurde im Auftrag des Jobcenters bwz des ärztlichen Dienstes nun von einem Arzt begutachtet. Jetzt hat die Person das Gutachten erhalten. Darin steht: " Insgesamt entsteht der Eindruck einer psychischen Traumatisierung durch bestimmte krankheitsbestimmte Ereignisse ihres Lebens, die nicht beherrscht werden. Daher halte ich sie für absolut nicht leistungsfähig und empfehle dringend eine psychosomatische, ggf. stationäre Behandlung. Eine psychiatrische Begutachtung wird zu dem gleichen Resultat führen." und angekreuzt ist bei zeitlichem Umfang wenige als 3 h am Tag und voraussichtlich länger als 6 Monate, aber nicht auf Dauer.
MUSS diese Person sich jetzt in so eine psychosomatische Behandlung begeben?, wenn sie das nicht will? Darf, soll oder muss diese Person sich jetzt noch weiter bewerben, sich wieder einen geringfügigen Job suchen als zB Bürohilfe beim Anwalt, den sie bis vor einem halben Jahr auch noch hatte? oder ist bewerben jetzt verboten? Was folgt aus dem Gutachten jetzt für das weitere Procedere? Die Person hat eine Abwehrschäche und erhält Infusionen jeden Monat. Sie ist öfter krank mit Infekten wie Lungenentzündungen und hate Bandscheibenvorfälle usw. und hatte vor langer Zeit auch mal eine Fehlbehandlung überwunden. Das frühere Trauma ist an sich aber lange her und weitgehend überwunden. Was folgt aus dem Gutachten jetzt rechtlich? Wie soll und muss sich der Alose jetzt verhalten dem Jobcenter gegenüber und wie verhalten die sich jetzt mit dem Gutachten. Was verlangen die jetzt? und was dürfen sie nicht verlangen? Wie weit dürfen die jemanden bevormunden in die Behandlungen hinein?

Arbeitssuche und hoffentlich mit Erfolg verbietet keiner.
Es ist sogar ausdrücklich erwünscht.

Und niemand kann Dich zwingen eine Therapie oder Behandlung zu beginnen.
Das ist immer freiwillig und kann nicht durchgesetzt werden ( Ausnahme nach richterlichem Beschluss die Einweisung in eine Psychiatrie- was hier wohl völlig ausgeschlossen wäre).

Nur kommt das Gutachten (?) ja zu dem Schluss, Du kannst , mindestens zur Zeit, gar nicht mehr als 3 Std. arbeiten.
Aber wie gesagt, wenn Du eine Stelle findest, da beginnst und dein Chef sieht, Du kannst was schaffen, dann wäre das doch sehr schön !

Das beste wird sein, Du lässt Dich bei einer Stelle deines Vertrauens beraten, Deinem Arzt, einer Sozialberatungsstelle …

MfG
duck313

Hallo

Das glaube ich eher nicht.
Es folgt aber wohl daraus, dass über kurz oder lang nicht mehr das Jobcenter, sondern das Sozialamt zuständig sein wird. Das ist blöd, wenn die Person noch über ein Vermögen verfügen sollte, das über ca. 3000 Euro liegt. Andererseits muss die Person sich wohl nicht mehr bewerben.
Es wird aber bestimmt nicht verboten, sich zu bewerben.

Hallo,

das hier

kann dazu führen, daß das jobcenter die „Kundin“ auffordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo, ja, dazu fordern die mich jetzt auf. So einen Antrag hatte ich aber vor einigen Jahren schon mal gestellt und er wurde mir damals abgelehnt, weil ich noch nicht lange genug gearbeitet habe, um so eine Rente zu beziehen und weil ich damals noch als arbeitsfähig angesehen wurde mehr als 6 h am Tag, aber jetzt wurde ich zuletzt aus nicht mehr leistungsfähig, weniger als 3 h am Tag eingestuft. Bei mir, weil nicht lange genug gearbeitet wäre laut den Bescheiden, die ich immer von der Rentenkasse bekomme eine Rente auch ganz niedrig um die 130 Euro oder so im Monat und müsste ich dann aufstockend Sozialhilfe, Grundsicherung beantragen oder wie geht das?

ich habe noch nicht lange genug gearbeitet um jetzt in Rente zu gehen. Wurde mir 2013 schon mal abgelehnt und seitdem war nur ein 450,-Euro Job ein Jahr und vier Monate lang.

ich, also die Person, hat kein Vermögen, würde aber gerne nebenbei, falls wieder möglich einen geringfügigen Job machen wollen, um wieder besser finanziell klar zu kommen und wenn es ihr gesundheitlich wieder besser geht. Wäre das auch neben der EU-Rente oder der Grundsicherung erlaubt? Sind die Abzüge vom Lohn dann so wie bei ALG II auch, die man hat?

Hallo,

falls die Rentenversicherung volle Erwerbsminderung feststellt, aber wegen fehlender Anwartschaft keine Rentenansprüche bestehen, besteht für die Zeit der vollen Erwerbsminderung Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII.
Das ist zwar auch nicht üppig, aber im Vergleich zum ALG II sind die Bedingungen idR nicht ganz so zermürbend - außerdem können je nach Behinderung auch Mehrbedarfe geltend gemacht werden und bestimmte Leistungen wie zB der Pflegekasse werden nicht angerechnet.
Du solltest Dich bei Deinem örtlichen Sozialamt beraten lassen. Es kann sinnvoll sein, diese Leistungen zumindest zeitweilig in Anspruch zu nehmen, um Zeit für Therapien bzw. Behandlungen und/oder medizinische oder berufliche Reha-Maßnahmen zu „gewinnen“, da Du während der vollen Erwerbsminderung nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen mußt.

&Tschüß
Wolfgang

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Erlaubt ist das immer, höchstens für manche Asylsuchende nicht.

Bei der Sozialhilfe früher wurde der Netto-Lohn zu 100 % angerechnet. Bei Grundsicherung im Alter werden auch eventuelle Renten zu 100 % angerechnet. Ich glaube also, dass bei Sozialhilfe (oder wie das jetzt heißt; ich glaube, es heißt jetzt Grundsicherung) Arbeitseinkommen voll angerechnet wird.

Nur: Wenn die Person wieder arbeiten kann, kann sie ja vielleicht auch wieder zum Jobcenter wechseln.

Viele Grüße