Hallo brenna40,
dir ist schon bewusst, dass in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht?
Lies mal das hier:
Wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden
Die Versicherungspflicht und auch der Grundgedanke, dass es keine Menschen mehr ohne Versicherungsschutz geben soll, führen dazu, dass Versicherte ihren Versicherungsschutz nicht mehr verlieren können, wenn sie ihre Beiträge nicht bezahlen. Eine Kündigung einer so genannten Pflichtversicherung ist nunmehr selbst bei der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Lediglich im Fall von Straftaten (zum Beispiel Betrug) kann ein privates Versicherungsunternehmen kündigen; allerdings fallen die Betroffenen nicht aus dem System, da alle übrigen Privatversicherungen verpflichtet sind, ihnen Versicherungsschutz anzubieten (Urteile des Bundesgerichtshofs Az: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11). Werden die Beiträge nicht mehr bezahlt, ruhen die Leistungen. Der Versicherte erhält – egal ob gesetzlich oder privat versichert – nur noch unaufschiebbare Leistungen, beispielsweise bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Hier noch mehr hilfreiche Informationen für dich:
http://www.vz-nrw.de/Rueckkehr-in-die-Krankenversich…
Handeln ist jetzt angesagt, die erste Frist hast ja schon versäumt 31.12.2013
Lies dir das alles bitte durch, geh zu einer Verbraucherzentrale und handle entsprechend, bevor es für dich richtig bergab geht, oK!
Gruß
BHShuber