Medizinische Behandlung ohne Versicherung

Hallo,

angenommen jemand selbstständig und aufgrund der aktuellen Lage seiner Firma aktuell nicht krankenversichert , da er die Versicherung nicht zahlen kann.

Angenommen, diese Person ist aber krank, und man muss Angst haben, das sie in Krankenhaus muss. Zumindest aber behandelt werden muss - was passiert dann ? Was hat man für Möglichkeiten, diese Person behandeln zu lassen ? Besagter Mensch will auf gar keinen Fall Hartz4 beantragen, aber droht einfach sehr krank zu werden.

Wer trägt dann eventuelle Kosten für Behandlung ? Gibt es Möglichkeiten, sich irgendwo behandeln zu lassen? 

lg

Brenna

es gibt kostenlose Behandlungsmöglichkeiten
Hallo Brenna,

es gibt auch für Menschen ohne Versicherung Behandlungsmöglichkeiten:

http://www.aerztederwelt.org/projekte/inlandsprojekt…

http://www1.wdr.de/themen/politik/krankenversicherun…

Wie das allerdings bei einer stationären Behandlung aussieht, kann ich leider nicht beantworten.

Angelika

Hallo,

man kann die Behandlung, wie schon früher für deinen Bekannten wohl üblich, weiterhin privat bezahlen. Wenn er das Geld dafür gerade nicht locker hat, ist es auch meistens kein Problem, eine Ratenzahlung zu vereinbaren - die man dann auch möglichst einhalten sollte, da auch Ärzte aller Art nicht unbedingt im Geld schwimmen :wink:

Im KH sollte das auch möglich sein. Sicher lassen die auch heute (noch?) keinen vor dem Portal verrecken, weil er mittellos ist.

LG und herzlichst alles Gute für jenen Menschen!

sine

Hallo brenna40,

dir ist schon bewusst, dass in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht?

Lies mal das hier:

Wenn Beiträge nicht mehr gezahlt werden
Die Versicherungspflicht und auch der Grundgedanke, dass es keine Menschen mehr ohne Versicherungsschutz geben soll, führen dazu, dass Versicherte ihren Versicherungsschutz nicht mehr verlieren können, wenn sie ihre Beiträge nicht bezahlen. Eine Kündigung einer so genannten Pflichtversicherung ist nunmehr selbst bei der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen. Lediglich im Fall von Straftaten (zum Beispiel Betrug) kann ein privates Versicherungsunternehmen kündigen; allerdings fallen die Betroffenen nicht aus dem System, da alle übrigen Privatversicherungen verpflichtet sind, ihnen Versicherungsschutz anzubieten (Urteile des Bundesgerichtshofs Az: IV ZR 50/11 und IV ZR 105/11). Werden die Beiträge nicht mehr bezahlt, ruhen die Leistungen. Der Versicherte erhält – egal ob gesetzlich oder privat versichert – nur noch unaufschiebbare Leistungen, beispielsweise bei akuten Erkrankungen oder Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

Hier noch mehr hilfreiche Informationen für dich:

http://www.vz-nrw.de/Rueckkehr-in-die-Krankenversich…

Handeln ist jetzt angesagt, die erste Frist hast ja schon versäumt 31.12.2013

Lies dir das alles bitte durch, geh zu einer Verbraucherzentrale und handle entsprechend, bevor es für dich richtig bergab geht, oK!

Gruß

BHShuber

Hallo,

Hallo,

man kann die Behandlung, wie schon früher für deinen Bekannten
wohl üblich, weiterhin privat bezahlen.

Ach tatsächlich.

Dir ist doch sicherlich bekannt, dass wir in Deutschland eine Krankenversicherungs-Pflicht haben.

Und der behandelnde Arzt ist verpflichtet, zu prüfen ob eine Krankenversicherung besteht.

Gruß Merger

Hallo Angelika,

Hallo Brenna,

es gibt auch für Menschen ohne Versicherung
Behandlungsmöglichkeiten:

Scheinbar ist dir nicht bekannt, dass wir in Deutschland eine Krankversicherungs-Pflicht haben.

Dein 1. Link ist veraltet - Informationen aus dem Jahr 2006 - seit 2007 gibt es bei der GKV und seit 2009 bei der PKV die Versicherungspflicht.

Deinen 2. Link hast Du wohl nicht richtig gelesen, denn da wird darauf hingewiesen,
dass bei Abschluss einer Krankenversicherung bis zum 31.12.2013 die Nachzahlungen erlassen werden.

Gruß Merger

Hallo,

Und der behandelnde Arzt ist verpflichtet, zu prüfen ob eine
Krankenversicherung besteht.

hast du dafür eine Quelle?
Wenn der Pat. - auch in der Klinik - als Selbstzahler auftritt, interessiert niemanden, ob und wo er versichert ist.

Gruß Merger

Gruß
rolli

3 Like

Hallo,

ich danke dir sehr für deinen ausführlichen Text und den Link, den ich sofort weiterleiten werde. Es handelt sich nämlich nicht um mich, sondern einen guten Freund, der leider zu stolz ist, Grundsicherung zu beantragen. Wir befürchten nur, das er ernsthaft krank wird / ist, und irgendwann ins krankenhaus muss, aufgrund des Allgemeinzustandes.

lg

Brenna

Hallo,
nun, er wird zu einer Krankenversicherung kommen müssen, spätestens bei Eintritt eines Leistungsfalles und wenn er nicht selbst zahlen kann, wird die zuständige Krankenversicherungsart ermittelt werden müssen. Im Falle einer GKV-Versicherung, also letzte Kasse war eine GKV-Kasse, wird diese ,letzte GKV-Kasse rückwirkend eine
Mitgliedschaft herstellen müssen und dann auch leisten müssen. Für die Vergangenheit wird der Versicherte zumindest für die letzten vier Jahre mtl. ca. 50,00 € nach zahlen müssen.
Ob er das kann oder will, spielt nach dem derzeitigen Recht keine Rolle. Zahlt er nicht, leistet die Kasse künftig nur noch für Notfälle.
Nach diesem „System“ wird quasi jeden Tag die Zahl der Unversicherten in Deutschland weniger werden, aucxh wenn sie kein Geld haben für die Beiträge, versicher für Notfälle sind sie in jedem Fall.
Gruss
Czauderna

meine Antwort galt nur der medizinischen Frage
Hallo Merger,

ja, die Versicherungspflicht ist mir bekannt.

Dennoch gibt es viele Menschen, die sich eine KV nicht leisten können.
Ich finde das auch nicht gut!

Die Frage, die zunächst im Medizinbrett stand, bezog sich darauf, *wo* Menschen ohne Versicherung behandelt werden könnten.

Meine Antwort war ausschließlich auf diese Frage gerichtet, nicht auf Versicherungsbedingungen.

Dass der thread ins Brett Versicherungen verschoben wurde konnte ich nicht ahnen.

Angelika

Hallo brenna40,

frag ihn doch mal warum er es schwierig haben möchte, wenn er es doch leichter auch haben kann, die private KV würde größtenteils vom Jocenter übernommen werden.

Es ist ja nicht für immer, wenn sein Geschäft wieder einigermaßen läuft, ist der Käse gebissen, weis er, dass er Leistungen vom Jobcenter auch auf Darlehensbasis bekommen kann?

Gruß

BHShuber

Wenn der Pat. - auch in der Klinik - als Selbstzahler
auftritt, interessiert niemanden, ob und wo er versichert ist.

Gruß
rolli

So kenne ich es auch. Wir haben PKVen mit max. Selbstbeteiligung, so dass wir praktisch ALLES selbst zahlen, so dass ich die Frage nach der KV stets mit „Selbstzahler“ beantworte - war noch nie ein Problem.

LG
sine

Hallo,

Wer trägt dann eventuelle Kosten für Behandlung ?

der Erkrankte, wer denn sonst ?

Gibt es Möglichkeiten, sich irgendwo behandeln zu lassen? 

Es soll Ärzte geben, die Personen ohne Krankenversicherung unentgeltlich ambulant behandeln. Wie man die findet, kann ich Dir leider nicht sagen. Wenn man ins Krankenhaus muß, sieht die Sache anders aus. Ohne Nachweis einer Versicherung wird man da sicherlich eine erhebliche Vorauszahlung leisten müssen.

Gruß

Nordlicht

Wenn der Pat. - auch in der Klinik - als Selbstzahler auftritt, interessiert niemanden, ob und wo er versichert ist.

Wenn man in einer Klinik keine Versicherung nachweisen kann, wird man mit Sicherheit eine erhebliche Vorschußzahlung leisten müssen.

Hallo Angelika,

Meine Antwort war ausschließlich auf diese Frage gerichtet,
nicht auf Versicherungsbedingungen.

Meine Hinweise bezogen sich nicht auf Versicherungsbedingungen,
sondern auf gesetzliche Regelungen.

Gruß Merger