Medizinische fachangestellte...unbezahlten Urlaub

Hallo.
Ich hoffe mir kann jemand hefen.
Erstmal zur Vorgeschichte:
Arbeite seit 01/11 beim allgemein Mediziner.
Habe keinen Arbeitsvertrag.
Damals bei der Einstellung wurde mir gesagt das ich den Urlaub so nehmen muss wie er dir Praxis zu macht. Das ist im Jahr mehr als einem zusteht.
Zusätzlich zu der zeit kann ich mir 2 wochen unbezahlt Urlaub nehmen wie ich es gerne hätte.
So…Nun brauche ich unbezahlten Urlaub von 1 woche. Vom 01.03.-einschließlich 7.03.
Ich lasse eine OP machen die nicht von den Krankenkassen übernommen werden. Somit fällt krankschreiben weg. Ich war auch so ehrlich und hab es ihm gesagt wie es ist. Letzten Freitag war noch alles ok als ich ihm das erzählte. Montag dann schon so blöde Sprüche wie: ich soll das schnell mit meinen arbeitskollegen klären…sowas kurzfristiges macht er nicht mit.
Ich muss dazu sagen ich arbeite wochenweise früh und spät. Insgesamt sind wir zu 4. 3 halbtagskräfte und eine voll zeit kraft. 3 immer vormittags…2 nachmittags.
Nun musste ich das ja nun schon klären wer dann für mich spät arbeitet. (wobei ich immer noch meine das Chef das hätte klären müssen)
Nun ja…Heute fragte er mich wie ich mir das denn mit der Bezahlung vorstelle. Darauf sagte ich

.naja ich bleibe halt unbezahlt zuhause…
Er fragte dann und die anderen???
Er müsse denen ja schließlich „mehr“ zahlen weil die Überstunden machen.
Wobei es eigentlich ganz einfach wäre… Die eine die vormittags arbeitet könnte da Frei machen und halt nachmittags arbeiten. In der frühschicht Woche wäre es nun kein Problem nur zu 2. Da zu sitzen.

Hoffentlich hab ich mich verständlich ausgedrückt?
Lg Heidi

Servus,

die eine kriegt weniger, die andren kriegen mehr. Solange der Lohn pro Stunde nicht anders ist, kommt das für den Mann auf eins hinaus.

Schöne Grüße

MM

Die eigentliche Frage war gewesen ob mir nun 14 Tage unbezahlten Urlaub zustehen? Und ob er mir das mit der Bezahlung der anderen vorhalten darf?
Lh

Nein, unbezahlter Urlaub für eine kosmetische OP steht einem Arbeitnehmer nicht zu. Im gegebenen Fall - mündlich geschlossener, nicht dokumentierter Arbeitsvertrag - wäre es ziemlich wichtig, zu wissen, worauf dieses

beruht. Dann ließe sich eher beurteilen, wie das in der gegebenen Situation aussieht.

Vorhalten darf Dir Dein Arbeitgeber alles, auch dass es grade anfängt zu regnen, wenn Du reinkommst.

Wenn er anordnet, dass Ihr untereinander klären sollt, wer wann wie lange für Dich einspringt, wäre es doch eine gute Idee, das auch zu tun.

Schöne Grüße

MM

Vielleicht zahlt der Mann Überstundenzuschlag.
Oder die anderen kriegen höhere Stundensätze als die UP.

Ja, vielleicht. Vielleicht folgt ja auch noch eine Darstellung des Sachverhalts, die es eher möglich macht, ihn zu beurteilen.

Die bisher dargelegte Regelung zum regelmäßigen unbezahlten Urlaub mag ich jedenfalls nicht recht glauben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

  1. Ob für eine OP eine AU bescheinigt werden kann, hängt nicht unbedingt davon ab, ob diese Op von der Kasse bezahlt wird.

  2. Der AG hat bei der Lage des Urlaubs die Interessen des AN zu berücksichtigen. Das bedeutet nach der Rechtsprechung des BAG u.a, daß der AG maximal 2/3 des Urlaubes des AN für Betriebsschließungen heranziehen darf.

  3. Schließt der AG den Betrieb öfter, als der AN für eine Betriebsschließung Urlaub einzusetzen hat, besteht für die übermäßigen Schließtage für den AN trotzdem Anspruch auf Vergütung wg. Annahmeverzug gem. § 615 BGB.

  4. Gibt es keinen Arbeitsvertrag, gelten in erster Linie die bisherigen gelebten Regelungen im Rahmen der einschlägigen Gesetze. Dabei trägt der AG, der es versäumt, einen Arbeitsvertrag schriftlich zu erstellen, eine besondere Beweislast.

  5. Ob ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung besteht, kann aufgrund der Angaben nicht wirklich beurteilt werden.

&Tschüß
Wolfgang

Wann kann man denn sagen ob einem unbezahlter urlaub zusteht? Ich meine e er hat es mir 2011 ja gesagt das es mir zusteht