Hallo,
Ist nicht ganz einfach zu beantworten. Aber ich versuche es.
Also, ein Meeting oder Teambesprechung oder was auch immer, ist grundsätzlich Arbeitszeit wenn der Arbeitgeber dazu auffordert. Und muss als Arbeitszeit auch bezahlt werden.
Wenn um eine Teilnahme lediglich gebeten wurde, dann kann man fernbleiben bzw. eine Entlohnung kann, muss aber nicht sein.
Also, es gibt diese beiden Grundsätze.
Wenn nun der Arbeitgeber zum Meeting die Arbeitnehmer aufgefordert hat, dann handelt es sich um Mehrarbeit, nicht zu verwechseln mit Überstunden! In der Rechtssprechung gibt es dazu unterschiedliche Urteile. Deshalb kann man hier nicht pauschalieren, ob ja oder nein. Zwischen 8 und 15% von seiner monatlich vereinbarten Arbeitszeit, bezeichnet man als zumutbar. Und hat bei (überzogenen Fällen!) auch schon zu wirksamen Kündigungen geführt. Es gibt aber auch Spielregeln dafür, damit ein Arbeitgeber nicht einen Persilschein hat und nach Gutdünken walken kann. Ein guter Betriebsrat steuert da schon richtig dagegen. Eine Stufe besser, sind da Gewerkschaftsmitglieder. Aber ich will nicht zu weit abschweifen.
Wenn es direkt nach der Arbeitszeit ist, dann sollte man das als Gelegentlich, hinnehmen. Was anderes ist es, an Dienstfreien Tagen, da geht das „Eingreifen in die persönliche Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers“ nicht so einfach und dann noch so kurzfristig.
Ich hoffe mit der Auskunft ein wenig weitergeholfen zu haben.