Meeting nach der Arbeitszeit Pflicht?

Hallo Liebe Leute,

Mein Chef hat mir vor 10 Minuten eine Mail geschrieben…

In der steht das ich und meine Kollegen uns in 2 Tagen zu einem Meeting im Büro treffen.

Uhrzeit 19:30!!!

Nun zu meiner Frage… Muss ich ein solches Meeting so kurzfristig besuchen, nur weil mein Chef sagt es sei eine Pflichtveranstaltung?

Ich habe mit solchen Anordnungen eigendlich kein Problem, jedoch kann ich doch nicht immer erst 1 bis 2 Tage vorher meine privaten Planungen über den Haufen werfen…

Kommt mir vor wie Sklaverei.

Könnt ihr mir weiterhelfen?

Gruß euer Chencha

Hallo,

Ist nicht ganz einfach zu beantworten. Aber ich versuche es.

Also, ein Meeting oder Teambesprechung oder was auch immer, ist grundsätzlich Arbeitszeit wenn der Arbeitgeber dazu auffordert. Und muss als Arbeitszeit auch bezahlt werden.

Wenn um eine Teilnahme lediglich gebeten wurde, dann kann man fernbleiben bzw. eine Entlohnung kann, muss aber nicht sein.

Also, es gibt diese beiden Grundsätze.

Wenn nun der Arbeitgeber zum Meeting die Arbeitnehmer aufgefordert hat, dann handelt es sich um Mehrarbeit, nicht zu verwechseln mit Überstunden! In der Rechtssprechung gibt es dazu unterschiedliche Urteile. Deshalb kann man hier nicht pauschalieren, ob ja oder nein. Zwischen 8 und 15% von seiner monatlich vereinbarten Arbeitszeit, bezeichnet man als zumutbar. Und hat bei (überzogenen Fällen!) auch schon zu wirksamen Kündigungen geführt. Es gibt aber auch Spielregeln dafür, damit ein Arbeitgeber nicht einen Persilschein hat und nach Gutdünken walken kann. Ein guter Betriebsrat steuert da schon richtig dagegen. Eine Stufe besser, sind da Gewerkschaftsmitglieder. Aber ich will nicht zu weit abschweifen.

Wenn es direkt nach der Arbeitszeit ist, dann sollte man das als Gelegentlich, hinnehmen. Was anderes ist es, an Dienstfreien Tagen, da geht das „Eingreifen in die persönliche Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers“ nicht so einfach und dann noch so kurzfristig.

Ich hoffe mit der Auskunft ein wenig weitergeholfen zu haben.

Hallo Leiharbeiter,

vielen vielen Dank für deine Antwort… Sie hat mir schon sehr weitergeholfen.

Die einzige offene Frage ist: Muss ich daran Teilnehmen? Kann mein Chef über meinen Abend bestimmen indem er das ganze einfach Pflichveranstaltung nennt?

Die Frage scheint aber auch wirklich nicht leicht zu beantworten zu sein.

Trotzdem vielen vielen Dank

Hallo,
kann man so nicht eindeutig beantworten. Das kommt auf den Arbeitsvertrag, einen eventuellen Tarifvertrag usw. an. Grundsätzlich gilt aber das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Danach muss der Arbeitgeber mehrere Tage vorher ankündigen.

Gruß
Martin

Hallo,
grundsätzlich gilt das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers, so dass er diese Pflicht-Meetings anberaumen kann. Es müsste dann allerdings auch als Arbeitszeit deklariert sein. Lt. Überschrift nach der Arbeitszeit ? Vorlaufzeit von 2 Tagen ist zwar knapp aber auch nicht wirklich unzumutbar.

Das von Ihrem Chef angesetzte Meeting ist m. E. reine Schikane, weil

  • kurzfristig
  • nicht in der regelmässigen Arbeitszeit (wie ich vermute)
  • ohne Begründung, warum so spät

Schwierig ist es für mich einen Ratschlag zu geben. Am besten wäre es, wenn alle Mitarbeiter Ihrer Abteilung sich weigern würden mit den obigen Begründungen. Wenn Sie die einzige/der einzige sind, könnte man das als Arbeitsverweigerung ansehen. Allerdings können Sie persönliche Gründe in Anspruch nehmen (zu kurzfristig, andere persönlich Pflichten um diese Zeit).
Wenden Sie sich an den Betriebsrat, der müsste solchen Eigenmächtigkeiten Einhalt gebieten. Wenn Sie keinen BR haben, wenden Sie sich an das nächsthöhere Management.
MFG. H.-J. Brockerhoff

Hallo Chanca,
sorry, da kann ich nicht weiterhelfen.
wannsee

Hallo Chencha,

leider kann ich dir mit diesen wenigen Angaben nicht wirklich helfen. Du schreibst nicht einmal in welcher Branche du arbeitest. Gibt es einen Betriebsrat? Sind es mehrere Kolleginnen und Kollegen, denen das missfällt oder geht es nur dir so?

Grundsätzlich gilt die Arbeitszeit, die in deinem Arbeitsvertrag festgehalten ist. Eine Pflicht zu Überstunden besteht, wenn es darum geht, größeren Schaden vom Unternehmen abzuwenden oder z.B. in einem Vertrieb, wenn nach einer Messe große Auftragsmengen abzuarbeiten sind. In Werbe- oder Marketingagenturen ist es häufig so, dass die Arbeitszeiten völlig anders gestaltet werden als in einem typischen 8-16:45 Uhr- Betrieb. In Produktionen mit Schichtbetrieb sieht das alles noch anders aus.

Du schreibst „… immer erst 2-3 Tage vorher…“. Es scheint also häufiger vorzukommen. Hast du deinen Chef einmal gefragt, was an diesen Meetings so essentiell ist, dass sie immer außerhalb der regulären Zeit stattfinden „müssen“? Oder ist er einfach nur schlecht organisiert und schafft es innerhalb der regulären Arbeitszeit nicht, die Meetings abzuhalten? Bist du lange genug im Betrieb, um diese Frage stellen zu können, ohne Schwierigkeiten zu bekommen? Das kannst nur du selbst entscheiden.

Untersuchungen haben gezeigt, dass über 30% aller Meetings wegen schlechter Organisation eigentlich überflüssig sind. Sie lösen nicht die wirklichen Probleme, die zu dem Umstand geführt haben sondern vergeuden nur Zeit.

Wenn deine Firma Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist, existiert in der Regel ein Manteltarifvertrag, auf den sich dann auch dein Arbeitsvertrag bezieht.
Schau auch einmal hier: http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitszeit…

Gruß Fredo

Hallo Chencha,

Versteh ich gut, dass das nervt, Das fällt in den Passus „angeordnete Überstunden“ und da kann es verschiedene Regelungen geben je nach dem ob was zum Thema im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt ist, oder ob das Gesetz greift., leider kann ich das so pauschal nicht beantworten. Fragt man das Arbeitszeitgesetz so gibt es keine Verpflichtung. Überstunden zu leisten, außer in Notfällen (Brand z.B.)
Vielleicht sprecht ihr das mal als Team an, welche Regelung (Betriebsvereinbarung) ihr für Fristen setzt, wie früh ihr das wissen müsst und so weiter…
Viel Erfolg++merleMeer

Hallo Chancha,
wenn das Meeting in Ihre Freizeit fällt, müssen Sie da nicht hin gehen.
Der Chef hat keine Verfügungsgewalt über Ihre Zeiteinteilung ausserhalb der regulären Arbeitszeit.
Wenn er ein Meeting um die Zeit ansetzen will, muss er vorher fragen, ob es passt.

Ich würde folgenden Tipp geben:
Wenn Sie die Möglichkeit haben, gehen Sie zu dem Meeting.
Bei der Gelegenheit sollten Sie dem Chef deutlich machen, dass Sie zukünftig nicht gewillt sind, solche Anordnungen, die Ihre Freizeit betreffen, zu befolgen. Sagen Sie dem Chef klipp und klar, dass Ihre Freizeit Ihnen gehört, und dass sie diese allein verplanen.

Viel Erfolg und Gruß
Paul

Hallo, hier kann ich leider nicht helfen

Na ja Sklaverei sieht dann doch etwas anders aus. Wenn diese Meetings bei Ihne zu dieser Zeit durchaus üblich sind, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Leider erfahren die Experten hier nicht genau in welcher Branche Sie tätig sind und ob im Schichtbetrieb gearbeitet wird o.Ä.
Ausserdem kann man immer noch höflich darauf hinweisen, dass man an dem Tag etwas vor hat. Hier sollte das Gespräch gesucht werden. Wahrscheinlich steckt hinter dem kurzfristig angesetzten Termin eine gewisse Dringlichkeit und Notwendigkeit.

Vielen dank für die Anfrage doch leider kann ich hier nicht helfen

Hallo Chana
aus der Sicht vom Betriebsrat gilt folgendes:

Wie ist die Kernarbeitszeit geregelt ? „steht in der Betriebsvereinbahrung (BV)“
Wenn das Meeting sich in der Kernarbeitszeit befindet, dann kannst hast du die Möglichkeit deine Arbeitszeit so zu gestallten, dass dies in der Arbeitszeit liegt.
Vielleicht kann man mit dem Chef reden, den Termin vielleicht von der Zeit etwas vorzuverlegen.

Viel Erfolg

Jede Email hat immer etwas positives an sich :wink: