Megaproblem. Kann man hier auf Notwendigkeit plädieren ?

Naja… Ich finde es viel unverständlicher, das man ein Navi bedienen darf, das Handy aber tabu ist. Für mich macht es keinen Unterschied, ob der linke Arm lässig aus dem Fenster baumelt, oder ob ein Handy ans Ohr gehalten wird.
Wenn man von Ablenkung spricht, ist diese mit einer Freisprechanlage genau so vorhanden.

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Das nennt man dann Nötigung. Und es ist nicht ein Stück besser als das, was der Drängler macht.

Ich glaub, du hast nur die erste Hälfte des Satzes gelesen.

Stell dir einfach vor, du fährst schnell, weil du überholen willst. Noch schneller willst du nicht fahren, weil dein Auto keine besonders gute Straßenlage hat. Schräg rechts oder vielleicht sogar wirklich rechts von dir ist ein dicker Brummi, und 1 m hinter dir bremst da gerade noch einer ab, ohne dir einen Schubs zu geben. - Was machst du? Nach vorne flüchten? Oder versuchst du einfach, die Spur zu halten?

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Hi,

da das ganze eh eine eher teure Sache wird solltest du dir vielleicht auch Gedanken darüber machen, ob es nicht günstiger wäre sich für die Tage der Notfallbereitschaft einen Bereitschaftsfahrer zu engangieren. Da findet sich bestimmt ein Student oder auch wer aus dem Bekannten- /Freundeskreis, der das gegen entsprechende Entlohnung macht.
Könnte insgesamt dann sogar günstiger kommen, als wenn du eine höhere Geldstrafe gegen ein geringeres Fahrverbot „eingetauscht“ bekommst.

Grüßle
Frank K.

Keinen Partner/keine Partnerin bzw. Freund/Freundin, die dich fährt?

Ich glaube, Dich stört nur, was andere unrechtes tun (siehe Handy am Steuer). Und zusätzlich glaubst Du auch noch ein Recht darauf zu haben, Ankläger, Richter und Vollzugsbeamter in einer Person darzustellen.

Denn dass Du allen Ernstes glaubst, Deine Reaktion wäre die richtige, die Situation zu entschärfen, kannst Du Deiner Großmutter erzählen.

Btw., von Autos verstehst Du offensichtlich auch nichts:

Das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Bei hohen Geschwindigkeiten, wie auf der Autobahn, reicht es schon, den Fuß vom Gas zu nehmen, um eine spürbarre Verlangsamung zu erzielen. Wenn dann noch der zu geringe Abstand dazu kommt, sitzt dein Hintermann schneller in deinem Kofferraum, als du denkst.

Data

Hallo

Da werde ich ja nur ganz allmählig langsamer, und das bezieht sich auch mehr auf Landstraßen.

Dann magst du Experte uns sicher mal erzählen, was denn deiner Meinung nach die richtige Reaktion wäre?

Im Übrigen: Ist das dichte Auffahren auf ein Auto, dass sich im Überholvorgang befindet, eigentlich keine Nötigung?

Manche Autos können gar nicht schneller, das scheinen aber Sportwagenfahrer, die grad einem Twingo auf die Stoßstange rücken, nicht begreifen zu können.

Unvermindert weiterfahren und bei nächster Gelegenheit auf die rechte Spur wechseln. Alternativ kann man auch mittels Warnblinkanlage vermitteln, daß die Situation gerade irgendwie unerquicklich ist. Was gar nicht geht ist bremsen oder langsamer werden, wenn beides nicht durch die Verkehrs- oder Straßenlage bedingt ist.

Kommt auf die Situation an, aber selbst wenn: eine Nötigung kann man nicht einfach selbst durch eine weitere Nötigung vergelten.

So manchem Twingo-Fahrer ist aber auch nicht klar, daß man nicht einfach auf der Autobahn mit 100 auf die linke Spur wechseln darf, wenn dadurch der nachfolgende Verkehr behindert wird. Ist übrigens auch in der StVO nachzulesen. Wenn der nachfolgende Verkehr so schnell ist, daß die Lücke nicht ausreicht, um zu überholen, muß man eben warten, bis eine entsprechende Lücke auftaucht. Warten ist allerdings zugegebenermaßen für die meisten Autofahrer offensichtlich keine Option bzw. scheinen manche zu glauben, daß sie entscheiden dürfen, wann sich aus einer Wartezeit ein automatisches Vorfahrtsrecht ergibt.

Eine Behinderung liegt übrigens auch vor, wenn man sich einfach mal so in den Sicherheitsabstand des nachfolgenden Verkehrs hereindrängelt. Auch da ist der Übergang zur Nötigung fließend.

Merke: das Setzen des Blinkers erzeugt noch kein Vorfahrtrecht.

Gruß
C.

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Wenn das weder durch die Verkehrs- noch durch die Straßensituation bedingt ist, bewegst Du Dich damit auf einem schmalen Grat. In aufsteigender Reihenfolge: Verstoß gegen § 1 StVO - - > Verstoß gegen § 3 Abs. 2 StVO - - > Nötigung.

Gruß
C.

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Da steht drin:
„(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“
Genau das tue ich doch. - Der Hintermann wird da zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber ich passe die Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen an. -

Nötigung ist hier Quatsch, ich bremse ja nicht ab, sondern werde - gerade wegen des geringen Abstandes - langsam und allmählig langsamer.

Und langsam fahren ist auch nur dann verboten, wenn man keinen triftigen Grund dafür hat, und den habe ich ja.

Du zitierst aus meinem Artikel §1 StVO, zitierst aber aus §3.

In § 1 steht aber:
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Des weiteren erwähnte ich § 3 Abs. 2 StVO:
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.

Es ist vollkommen unlogisch, wegen eines Hintermannes, der dicht auffährt, langsamer zu werden, weil sich der Abstand dadurch nur verringert. Es ist also offensichtlich, daß es sich lediglich um eine (unerlaubte) Erziehungsmaßnahme handelt.

Der BGH urteilte, daß jemand, der sein Fahrzeug im Straßenverkehr als Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer benutzt, Gewalt anwendet. Da Du damit jemanden zu einer Handlung zwingen willst, liegen die Tatbestandsmerkmale einer Nötigung grundsätzlich vor. Am Ende hängt es von der konkreten Situation und vom Richter ab.

Nein, den hast Du nicht. Nur, weil Du Deine Handlung als gerechtfertigt ansiehst, stellt das noch keinen triftigen Grund dar. Im Gegenteil: deine Handlung ist unlogisch und stellt ggfs. eine Gefährdung Dritter (und auch Deiner selbst) dar.

Gruß
C.

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Gar keine.
Weitermachen wie bisher, Überholvorgang ganz normal abschließen, ganz normal die Spur wechseln.

Mal irgendwann überlegt, wie das mehr Sicherheit bewirken soll? Das ist Hilfspolizistengehabe, weiter nichts!

Doch, das ist es. Nur führt das eben in keinem Fall dazu, dass man selber das Recht auf eine Art ‚Gegennötigung‘ hätte.

Das ist schlicht Unsinn. Und das weißt Du auch. Wir reden hier schließlich nicht über Vorgänge bei einer Geschwindigkeit von 200, sondern bei 130. Da schafft auch jeder beliebige Kleinwagen mehr. Aber darum ging es ja nicht mal.

Du meinst, der Hintermann fährt dann in unverminderter Geschwindigkeit weiter? Oder wieso sollte sich der Abstand zwangsläufig dadurch verringern.

Ob und wie weit sich der Abstand dann verringert, liegt weitgehend am Verhalten des Hintermanns, das kann man nicht physikalisch errechnen. Und die Erfahrung zeigt, dass der Abstand meist gleich bleibt oder sogar größer wird. Wenn man Glück hat und es möglich ist, überholt der Hintermann dann.

Das meinst du. Ich möchte aber nicht mit 90 Sachen durch die Gegend fahren, wenn 5 m hinter mir einer fährt, der wegen des geringen Abstandes auch gar nicht sehen kann, ob vor mir evtl. ein Hindernis auftaucht.

Es geht um Dein Verhalten und nicht um das des Hintermannes. Wenn Du langsamer wirst, verringert sich zwangsläufig zunächst der Abstand. Was dann anschließend passiert, ist irrelevant. Tatsache ist, daß Du auf eine - von Dir so wahrgenommene - Gefahrensituation reagierst, indem Du die Gefahr durch die Verringerung des Abstandes weiter erhöhst.

Noch ein Grund mehr, den Abstand nicht weiter zu verringern. Im übrigen bewegt sich Dein Verhalten auf Grundschülerniveau („der hat aber zuerst mit Papierkügelchen geworfen“). Nur, weil ein anderer etwas falsch macht, ist das keine Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten. Mir ist zwar klar, daß Du Dein Verhalten für angemessen oder gar geboten hältst, aber das ist juristisch betrachtet schlicht und ergreifend falsch.

Und nicht nur das: wenn der Idiot hinter Dir der Ansicht ist, daß 5 Meter Sicherheitsabstand ausreichen, dann denkt er vielleicht auch, daß er während der Fahrt mal eben auf sein Mobiltelefon schauen oder nach einer Zigarette kramen kann. Gehst Du in einem solchen Moment vom Gas, sieht der Mensch hinter Dir nicht einmal aus dem Augenwinkel ein Bremslicht, bevor er Dir hinten rein fährt. Je nach Strecke (bergauf, bergab, flach), Fahrzeug und Geschwindigkeit dauert es nämlich weniger als eine Sekunde, bis der unzureichende Abstand durch Deine Verzögerung, die aus „Fuß vom Gas“ resultiert, aufgebraucht ist.

Eine leichte Kurve oder ein asymmetrischer Zusammenprall reichen dann vollkommen aus, um Dein Fahrzeug in eine unkontrollierbare Drehung zu versetzen, so daß Du entweder mit dem Gegenverkehr, einem Baum oder einem anderen Hindernis kollidierst. Ein ziemlich hoher Preis für eine verkehrserzieherische Maßnahme, finde ich.

Das mal ganz unabhängig von den juristischen Aspekten, die schon allein Grund genug wären, den Unsinn zukünftig zu unterlassen.

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Was glaubst Du, wie lange es dauert, bis Dein Fahrzeug 5 km/h langsamer geworden ist, wenn Du „allmählich langsamer“ wirst? Und was glaubst Du, wie lange ein Abstand von 5 Metern dann ausreicht, wenn der Hintermann in der Zeit mit unverminderter Geschwindigkeit weiterfährt?

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Na, deine Argumentation zeigt auf jeden Fall, wie wichtig es ist, nicht mit einem Hintermann mit so geringem Abstand hinter sich in der Gegend rumzufahren.

Ansonsten finde ich deine Argumentation etwas sehr theoretisch und stimmt mit meinen praktischen Erfahrungen nicht ganz überein. Außerdem könnte ich aus ihr nur den Schluss ziehen, dass ich mit so einem Hintermann immer schneller fahren müsste, um den Abstand zu vergrößern, und dass alles andere extrem gefährlich ist.

Stimmt. Blöderweise hast Du keinen Einfluß darauf, was der Idiot hinter Dir so macht. Dein eigenes Verhalten kannst Du aber beeinflussen und das, was Du da treibst, ist FÜR DICH lebensgefährlich. Und auch, wenn es hundertmal gut gegangen ist und gelegentlich auch bewirkt hat, was Du Dir erhofft hast, heißt das nicht, daß Du nicht beim nächsten mal ausgesprochen leblos am nächsten Baum hängst.

Die richtige Vorgehensweise wäre also, entweder möglichst bald auf die rechte Spur zu wechseln (Autobahn) oder dem Idioten Gelegenheit zu geben, zu überholen oder vorbeizufahren, indem Du entweder möglichst weit rechts fährst und/oder bei Gelegenheit rechts ran fährst (Parkplatz, Haltebucht).

Auch wenn Du versuchst, meine Darlegungen nun ins Lächerliche zu ziehen, will ich es noch einmal ganz einfach ausdrücken: Dein Verhalten ist verboten und lebensgefährlich, d.h. es kann mit einem Fahrverbot und einer Geldstrafe oder mit dem Tod enden. Wenn Dir das alles zu theoretisch ist, kannst Du ja weitermachen wie bisher.

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Du versuchst Dich rauszureden. Klappt aber nicht: