Megaproblem. Kann man hier auf Notwendigkeit plädieren ?

Hallo,

folgendes dummes Mißgeschick ist passiert.
Ein Autofahrer fährt auf der Autobahn. Auf der Hinfahrt wird er geblitzt weil er zu wenig Abstand zum Vordermann hält und bekommt dafür 2 Monate Fahrverbot aufgebrummt ( davon wusste er aber bis zur Postzustellung nichts ).

Am Tag darauf wird er auf der Autobahn geblitzt wegen zu hoher Geschwindigkeit ( das wusste er zu dem Zeitpunkt ). Ebenfalls 2 Monate Fahrverbot.

Die Person muss beruflich bedingt 1 oder mehrmals im Monat Notfallbereitschaft für seinen Arbeitgeben ausführen. Da die Abteilung eh schon unterbesetzt ist, könnte der Fahrer theoretisch gar keine 4 Monate am Stück OHNE Auto sein. Die Kollegen könnten diese 4 Monate unter keinen Umständen abdecken. 1 Monat würde noch irgendwie machbar sein, aber mehr geht nicht.

Kann man hier irgendwas machen damit der Fahrer nur eine höhere Geldstrafe zahlen muss, aber dafür KEIN Fahrverbot kassiert ? So eine Art Notwendigkeit von Berufswegen her ?

Da die Post schon zugestellt und auch schon tatkräftig ist, bräuchte ich schnell eine Antwort. Lohnt der Gang zum Anwalt ?

Gruß

Hi.

ja, in Einzelfällen ist das möglich. Die Behörde wird sich dann das Einkommen anschauen und entscheiden. Aber nochmal: Das sind Ausnahmen. Schließlich hat das Fahrverbot einen Sinn und nicht jeder, der Geld hat soll sich „freikaufen“ können. Da hier in der Summe vier Monate im Raum stehen, kann ich mir den Deal eigentlich nicht vorstellen.
Hat die Person eine Rechtschutzversicherung spricht doch nichts gegen einen Besuch beim Anwalt, der kann genaueres sagen.

Vor gefühlten 1000 Jahren war ich auch im Verkehrsrecht unterwegs. Es lässt sich in diesem Bereich entsprechendes verhandeln. Wie ich bei Kollegen mit bekomme, ist das wohl auch heute noch so. Ich denke deiner Situation solltest du auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen. Das Problem ist, dass heutzutage viele Menschen auf das Fahrzeug angewiesen sind. Einen guten Anwalt muss es gelingen hier gravierende Argumente vorzubringen. Dazu ist Fingerspitzengefühl erforderlich. Basis ist natürlich auch, dass abgesehen von diesen beiden Vorfällen dein Punktekonto Richtung Null tendiert. Ansonsten fürchte ich, würde es sehr eng. Also sofort bei einem Anwalt Termin vereinbaren und dir viel Glück

Der Fahrer hatte vor 2 Jahren schonmal 1 Monat den Führerschein weg ( war leider genau 1 Km/h drüber, sonst wäre nichts passiert ).

Ansonsten besitzt er keinerlei Punkte.

Die Person hat keine Rechtschutzversicherung. Wie teuer würde das am Ende kommen ? Die beiden Bussgelder betragen ca 800 Euro ( 450 und 350 )

Wie meinen? Falls die Behörde das Fahrverbot umwandeln sollte in eine höhere Geldstrafe?
Keine Ahnung, man wird Erkundigungen über den Verdienst einholen und entsprechend entscheiden.
Nochmal: Investiere die 100, oder 150 Euro in eine Erstberatung bei einem Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht, ob das Ganze überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.

Hallo,

bedauerlicherweise wird sich darauf oft eingelassen. Ob nun in diesem Fall, wird sich herausstellen. Aber mal so ganz generell gesprochen, finde ich es kontraproduktiv, daß es ausgerechnet Leuten, die von Berufs wegen öfter auf deutschen Straßen unterwegs sind, ermöglicht wird, Führerscheinentzug gegen Geldstrafe zu tauschen. Schließlich sollten doch gerade Berufskraftfahrer die Verkehrsregeln in besonders hohem Maße beachten. Daß da Gerichte Milde walten lassen, anstatt besondere Härte an den Tag zu legen, entzieht sich völlig meinem Verständnis. Ein normaler Pendler, der einmal im Tran nicht aufgepaßt hat und einem Vordermann zu dicht aufgerollt ist, geht hingegen schön den ein oder anderen Monat zu Fuß, ohne daß er die Chance hat, sich davon unter Berufung auf die berufliche Notwendigkeit des Führerscheins freizukaufen.

Gruß
C.

Nu ja , er schreibt, dass das schon „tatkräftig“ ist - vermutlich meint er rechtskräftig.
Dann kann da niemand, auch der beste Anwalt nix dran rütteln.

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Der 1 km war nicht schlimm, es waren die 30 oder 40 vorher…

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Hi

  1. vor den Bußgeldbescheid hat der Gesetzgeber eine Anhörung gesetzt - nicht erhalten oder ignoriert?
  2. was meinst du mit „tatkräftig“? - wenn das rechtskraftig heißen soll, dann ist nix, aber auch gar nix mehr am Bescheid zu ändern - das hätte man alles vorher oder im Einspruchsverfahren machen müssen. Nach Eintritt der Rechtskraft… 1…2…3… vorbei
    3… ach lassen wir das…

Jemand, der beruflich mit dem Auto unterwegs ist und tatsächlich schonmal den Lappen einkassiert bekam, hat es immer noch nicht begriffen?

Nur noch mal zur Erinnerung: Eine Strafe soll und muss WEH TUN, sonst wirkt sie nicht (quod eram demonstrandum).

Hab mal die Würde und trag deine Strafe und sieh zu, wie du das bei der Arbeit geregelt bekommst.
Keiner hat dich gezwungen, gegen Verkehrsregeln zu verstoßen. Wenn dir das Verantwortungsgefühl bislang gefehlt hat, hast du nun die Möglichkeit, das mal zu lernen.

Gruß, Diva

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Meinst du „rechtskräftig“? Falls ja: Zu spät reagiert.

Ich fürchte, dass dies keine unzumutbare Härte darstellt. Es ist absolut zumutbar, für (zwei Monate * zwei Tage pro Monat) = 4 Tage einen Fahrer anzustellen oder auf das Taxi auszuweichen.

Natürlich trifft einen das Fahrverbot HART. Existenzbedrohend ist es nach deiner Erläuterung jedoch NICHT.

Das ist nun ein kräftiger „Schuss vor den Bug“, aber das musst du mir selber klären.

Ich bin selbständig, Handwerk / Kundendienst. Ein Monat Fahrverbot wäre eine Katastrophe für mich.
Um das zu verhindern, warnt mich mein Navi bei Überschreitungen (kein Blitzerwarner).
Ich fahre öfters in unbekanntem Terrain, da passiert es manchmal wirklich, dass man ein Limit komplett übersieht. Das wäre nicht gut.
Gegen Drängeln hilft eine andere Sichtweise auf Bummel-Fahrer. Nicht drüber ärgern, sondern einfach nach rechts ausweichen und jemand anderen den Bummler wegdrängeln lassen. Das Schauspiel kann recht amüsant sein, Penner gegen Heizer…

Es gab zu beiden Fällen einen Anhörungsbogen. Vom Blitzer ( Geschwindigkeit ) lies man sich ein Foto schicken. Leider exakt darauf zu erkennen. Konnte man nix machen. Von der Abstandsmessung lies man sich ebenfalls das Bild schicken. Auch hier wurde deutlich das man zu wenig Abstand zum Vordermann hatte. In beiden Fällen war also kaum ein Einspruch oder rütteln möglich.
Also wartete die Person bis die Bescheide ins Haus flatterten.

Nun sind sie da und man versucht wenigstens das Fahrverbot zu umgehen. Das Geld tut natürlich auch weh ( war für Sommerurlaub geplant ), aber da man ein paar Euro auf der hohen Kante hat, wäre es zu verschmerzen.

Führerscheinentzug geht jedoch gar nicht.

Da man arbeitsbedingt mindestens 1 mal im Monat 8 Tage Notdienst machen muss ( und wenn Kollege Urlaub hat, 2 mal 8 Tage ), ist das über 4 Monate nicht zu überbrücken. Da müsste der Arbeitskollege 4 Monate am Stück den Notdienst machen und könnte kein Urlaub in der Zeit nehmen. Das ist einfach nicht machbar.

Deshalb versucht der Fahrer hier den Führerscheinentzug abzuwenden, oder ihn auf maximal 1 Monat plus mehr Geldstrafe herunter zu brechen.

Ich rede hier nicht von 1nem Tag. Der Notdienst ist 1 mal im Monat 8 Tage lang ( SA bis SA ). Wenn mein Kollege Urlaub hat, muss ich sogar 2x 8 Tage machen. 1 Monat könnte man noch hinbiegen, 2 evtl auch, aber 4 Monate ohne Führerschein ist nich machbar. Daher versucht man hier dem Entzug mit einer höheren Strafe zu entgehen

Wenn du so unersetzbar bist, ist dir dennoch nie die Idee gekommen, Verkehrsregeln einfach einzuhalten, DAMIT dein Führerschein nicht in Gefahr ist?
Denkt man da immer „ich werde schon nicht erwischt?“ oder merkt man gar nicht, was man tut? Ist für mich extrem schwer nachvollziehbar…

Ich bin selbständig und auf den Führerschein existenziell angwiesen.
Und obwohl natürlich niemand Fahrfehler ganz ausschließen kann, kannst du darauf wetten, dass ich NIE angetrunken oder bewusst zu schnell oder zu dicht auffahre.

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Nochmal:
Wenn die Bescheide rechtskräftig sind (das werden sie 14 Tage nach der Zustellung; das Datum ist auf dem Umschlag vermerkt), ist nichts, gar nichts, überhaupt nichts mehr gegen irgendetwas zu machen - weder gegen die Höhe der Geldbuße, noch gegen das Fahrverbot oder sonst irgendetwas.
(ist kein Führerscheinentzug, sondern Fahrverbot)

Also schau auf die Umschläge, addiere zu dem Zustelldatum die magische Zahl 14 und wenn das dann errechnete Datum rum ist: eigene Dummheit - für solche zwecke ist eine Rechtmittelbelehrung im Bescheid.
Wenn das Datum noch nicht vorbei ist: schnellstmöglich Einspruch gegen die Bescheide mit voller Begründung. Vielleicht geht die Behörde (ich würds nicht tun) oder das Gericht ja auf dein Ansinnen ein.

Warum würde ich es nicht tun? Einfach: Du hattest ein Fahrverbot und hast nichts draus gelernt. und nun zwei Verstöße mit jeweils zwei Monaten… Es ist sicher ein Gewinn für andere, wenn du mal eine Zeit nicht unterwegs bist und zur Besinnung/Nachdenken kommst, wozu Verkehrsregeln gedacht sind.

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[…]

Aus eigener erfahrung kannst du da wenig machen. ich hatte auch so ein fall indem ich den führerschein abgeben musste ( 3 monate ), beruflich bin ich zwar nicht unbedingt drauf angewiesen, aber ich muss für meinen arbeitgeber oft genug außer werk fahren ( mehrmals im monat ) und das kann außer mir auch nur 1 anderer kollege machen. zudem hatte ich damals angegeben das meine freundin 70 KM weg wohnt und selbst kein auto besitzt. also privat kam der verlust der fahrerlaubnis auch nicht gerade zum besten zeitpunkt. zudem war der finanzielle verlust durch das nicht mehr außer werk fahren dazu ( wurde extra vergütet und dazu nicht schlecht. fiel dann 3 monate weg was ca 800 euro ausmachte )

ich bin bis vor gericht gegangen. der richter beachtete meine persönlichen einwände gar nicht. man merkte ihm an das er es „geil“ fand ein, wie er sagte, extremem raser zu seiner angemessenen strafe zu verdonnern.

das es mein erstes mal war das ich zu schnell fuhr, war ihm völlig egal. hauptsache er hatte sein persönlichen orgasmus erhalten…

daher wirst du leider, wie ich, pech haben…

[Beitrag editiert - www Team]

Zu dicht auffahren hat nichts mit Schikane zu tun! Sondern mit Nötigung. Ich habe selber solche ab und zu hinter mir - und bin kein Schleicher. Da sieht man z.T. nicht mal mehr die Scheibenwischer. Und wenn so ein Volld… das hinter einem Verkehrsanfänger macht und der verreoßt vor Schreck das Lenkrad …

Oder die Raser … wo dann plötzlich was vor dem Auto auftaucht … ggf. ein Kind? DEIN Kind? Weil die Dep… auch vor Schulen in 30er Zonen meinen, 50 und mehr fahren zu müssen?

Ich kenne übrigens kein „Linksfahrgebot“ - nur ein Rechtsfahrgebot. :wink:

Und sorry - wer bereits einmal den Lappen los war, hat daraus offenbar nichts gelernt. Ich würde viel härtere Strafen einführen:

  • Handy am Steuer - 4 Wochen Lappen weg. Nur ein Beispiel. Freisprecheinrichtungen gibt es für 15 €. Und wer meint, icht fahren zu können, also so wichtig zu sein, um eine Nachricht nicht umgehend zu lesen … soll Bus fahren.

Und m.W. kann man bei Fahrverboten einen Zeitraum wählen, wo man nicht fährt - innerhalb eines gewissen Spielraums. also z.B. einen Bereich, wo der Kollege keinen Urlaub hat.

Und ansonsten: Besser mal an die Regeln halten

Mit dem Handy am Steuer - einerseits finde ich es gut, dass das streng geahndet wird. Aber andererseits kann ich mein Handy (Klapphandy mit Tasten) ohne aufs Handy zu gucken aufklappen, und ich kann ohne den Blick von der Straße zu wenden damit telefonieren. Dabei kann ich auch mäßig schnell mit sehr großem Abstand fahren, geht natürlich nur auf mehrspurigen Straßen ohne Kreuzungen, wo man immer die gleiche Geschwindigkeit haben kann und nicht schalten muss.

Ich kann das Handy auch jederzeit einfach fallen lassen, falls die Situation zwei Hände am Steuer erfordern würde. (Die hat man ja sowieso nicht immer am Steuer, sonst könnte man ja auch gar nicht schalten).

Irgendwie finde ich es verkehrsgefährdender, wenn ich auf den Tacho schaue …

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Wenn hinter mir einer drängelt, werde ich immer langsamer, bis der Abstand zur Geschwindigkeit passt …
Das mache ich nicht nur, um den Drängler zu ärgern, sondern tatsächlich auch wegen der Sicherheit.

Und auf der Autobahn beim Überholen werde ich mit einem Drängler hinter mir schon deswegen langsamer und welchsele auf keinen Fall die Spur, weil ich mich bei den Geschwindigkeiten verunsichert fühle, besonders bei Dunkelheit, wenn der noch so blendet.

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Das ist kein Missgeschick, das ist grob fahrlässig und absolut nicht notwendig.

Also weniger als 10 Meter bei 100 km/h oder 20 Meter bei 200 km/h. Mit Bremswegberechnung hast du es nicht so, oder?

Also mindestens 61 km/h zu schnell!

Und dann noch auf den Führerschein angewiesen! Mir fehlen gerade ein bisschen die Worte. Die StVo ist eine Verordnung und keine Vorschlagsliste, wie man sich verhalten kann.
Ich gehe davon aus, dass du immer so fährst, nur jetzt Pech hattest und erwischt worden bist. Kein Mensch ist so wichtig oder was auch immer, dass er sich in dieser Manier am Straßenverkehr beteiligt.

Hier noch was zum Nachlesen, was manche Gerichte davon halten

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