Mehr einzahlen in gesetzliche RV

hallo community,
ein Angestellter (A) zahlt Beiträge zur gesetzlichen RV. Ist es für den A auch möglich jährlich einen zusätzlichen Beitrag zu dem üblich abgeführten zu zahlen (also so eine Einmalüberweisung im Jahr aber auch nicht kontinuierlich jedes Jahr), anstatt einer zusätzlichen privaten RV? Kann dann auch dieser Teil in der Steuererklärung angegeben werden und wird mit berücksichtigt?
Würdet ihr so etwas machen?

Nach einer gerade bei der RV eingeholten überraschenden Auskunft kann man freiwillig keine höheren Beiträge zahlen!

abgesehen davon:

Auch wenn die Rendite der gesetzlichen Rentenversicherung missrabel ist gibt es mehrere Gründe warum ich da eher einzahlen würde als in eine private Versicherung:

  1. private Versicherungen wollen sich zugunsten ihrer Aktionäre bereichern und Geld verdienen und betrügen ihre Kunden auch noch geschickt mit unrealistischen Sterbetabellen usw. und legen auch nicht den gesamten Betrag an sondern verbraten ca. 25% der Beiträge für sich selbst.

  2. die gesetzliche Rentenversicherung kann nicht pleite gehen da sie kein Geld anlegt sondern sofort umverteilt da sie es an die derzeitigen Rentner zahlt (staatliches Schneeballsystem!)

2a). die in die ges. RV eingezahlten Gelder zählen normalerweise nicht zum Vermögen.

  1. wenn man einmal Sozialhilfebedürftig wird oder ALG2 Bezieher wird muss man vorher erst große Teile seines Vermögens aufbrauchen, dazu zählt auch die private Rentenversicherung,
    das eingezahle Geld in die ges. Rentenversicherung bleibt dagegen fürs Alter erhalten.

  2. gleiches gilt wenn man in Insolvenz gehen muss, dann gehört die priv. RV zur Insolvenmasse.

  3. und dann wäre da ja auch noch das Problem mit dem Euro bzw. der irrsinnig hohen Staatsverschuldung die irgendwann in einem Schuldenschnitt enden wird …

Einspruch:
Wenn man sich mit privaten Rentenversicherungen nicht auskennt,
werden solche fehlerhaften Auskünfte meistens getätigt.

  1. wenn man einmal Sozialhilfebedürftig wird oder ALG2
    Bezieher wird muss man vorher erst große Teile seines
    Vermögens aufbrauchen, dazu zählt auch die private
    Rentenversicherung,

Auch das eingezahlte Geld in eine private Rentenversicherung kann für das Alter erhalten bleiben, wenn man den Verwertungsausschluss beantragt.

Damit Versicherungsnehmer, die ALGII beantragen, den Freibetrag für die Altersvorsorge geltend machen können, müssen sie in dem vom Gesetz vorgesehenen Rahmen auf sämtliche Verfügungsrechte, insbesondere auf ihr Kündigungsrecht, unwiderruflich verzichten (Verwertungsausschluss). Hierzu bedarf es einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer im Sinne von § 12 Abs. 3 SGB II zu vereinbaren.

Nein, es gibt keine Möglichkeit die Rente durch zusätzliche Zahlungen aufzustocken. Es handelt sich um Pflichtbeiträge, die sich nach der Höhe des jew. Gehaltes bis zu einer gewissen Bemssungsgrenze richten. Einzige Möglichkeit sind diverse private Altersvorsorgemöglichkeiten, die man z.B. bei Privatversicherungen nach seinen jew. Wünschen und Planungen abschließen kann. Hier sollte man jedoch genau vergleichen, da es sehr unterschiedliche Varianten gibt, die zum Teil auch mit Risiken (Verträge mit Aktienfonds etc.) behaftet sind.

VG
ayro

Hallo Puckypucky,

Nein, es ist nicht möglich freiwillige Beiträge zu bezahlen, wenn man pflichtversichert beschäftigt ist. Ich würde auch niemals raten freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung zu bezahlen, wenn diese nur zu dem Zweck einer höheren Rente dienen. Da ist das Geld auf der Bank besser angelegt, natürlich unter der Voraussetzung daß es vernünftig angelegt wird und nicht spekulativ. Freiwillige Beiträge können u.U. sinnvoll sein um die Wartezeit zu erreichen oder zur Aufrechterhaltung der Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente.

Schöne Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Danke für alle Antworten
Gruß pucky