Mehr Lohnsteuer für Urlaubsgeld berechnet

Hallo zusammen,
kann der Arbeitgeber für das Urlaubsgeld mehr Lohnsteuer abführen als normal?

Die Sache liegt so. Ich hatte zu Mitte des Monats gekündigt und zuerst wurde das Gehalt ganz normal und korrekt berechnet.
Ich mahnte an, dass ich noch Urlaubsgeld für nicht genommenen Urlaub zu erhalten habe.
Diesen hatte man nun berechnet, aber für das Urlaubsgeld die Lohnsteuer zuviel berechnet.

Fazit für mich. Ich erhalte einen mittleren dreistelligen Betrag weniger.
Über den Lohnsteuerjahresausgleich kann ich nächstes Jahr diesen ja verrechnen.

Die Firma sagt, dass Sonstige Bezüge auf Basis des voraussichtlichen Jahresgehaltes berechnet werden.

Aber das Monatsgehalt wurde korrekt besteuert. Nur bei der Urlaubsauszahlung ist mehr abgeführt worden.

Ist das korrekt? Darf der Arbeitgeber das und muss ich das so hinnehmen, oder kann ich auf korrekte Berechnung bestehen?

Denn auf das Geld möchte man JETZT natürlich nicht verzichten. Außerdem gibt ja auch niemand gerne dem Finanzamt einen kostenlosen Kredit.

Wer weiß Rat?
Danke

Lohnsteuer für Einmalbezug
Servus,

wahrscheinlich ist die Lohnsteuer auf den Einmalbezug völlig richtig berechnet worden und Du bist mit der Urlaubsabgeltung bloß satt in die Progression reingerutscht.

Wenn Du verrietest, um welches Monatsbrutto und um welchen Betrag Abgeltung für nicht genommenen Urlaub und um welche Lohnsteuerabzugsmerkmale es geht, ließe sich leicht sagen, ob der Lohnsteuereinbehalt richtig oder falsch war.

Schöne Grüße

MM

Ich kann leider nicht helfen, tut mir leid.

Gruß
Rainer

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Hallo Aprilfrisch,
mit der Progression hat es nichts zu tun.
Trotzdem danke

Hi!

Hast Du die Antwort von MM überhaupt gelesen?

Gruß
Guido

Servus,

bei einem Jahresbrutto von z.B. 48.000 € wäre eine Steuerbelastung von 37 % und bei einem Jahresbrutto von 55.000 € eine Steuerbelastung von 41 % auf den ausgezahlten Urlaubsanspruch bei Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen Klasse I völlig richtig berechnet.

Auf der Abrechnung ist ausgewiesen, mit welchen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gearbeitet wurde. Hier kann es, wenn im Nachhinein korrigiert oder ergänzt wird, zu Abzugsmerkmalen Klasse VI kommen. Diese sind dann aber nicht erstmal „falsch“, sondern genau das, was dem Arbeitgeber bei Abruf übermittelt wurde. Mit mehr Angaben zum Sachverhalt ließe sich mehr dazu sagen.

Dass es am „Berechnen“ nicht liegt, glaube ich deswegen, weil da nirgendwo ein großes Team von Bulgaren mit Tischrechnern sitzt und emsig irgendwelche Multiplikationen im Akkord hineinklappert, sondern weil der Rechner, der die Lohnabrechnung besorgt, bereits in dem Moment, in dem die Bewegungsdaten eingegeben werden, eh schon weiß, wie viel Lohnsteuer und Soli darauf abzuziehen ist. Da gibt es keine Fehler.

Auch das Hochrechnen der durchschnittlichen monatlichen Bezüge auf zwölf Monate ist normalerweise nichts, was von Hand besorgt werden müsste. Hier könnte freilich ein Eingabefehler vorliegen, falls aus welchem Grund auch immer manuell eingegriffen wurde. Dazu bräuchte man aber mehr Informationen.

Schöne Grüße

MM

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