Mehr Material berechnet, als real verbaut

A beauftragt die Sanitärfirma B mit dem Erstellen eines Kostenvoranschlags für den Aufbau und die Herstellung einer Dusche (Duschkabine).

Zum Leistungsumfang dieser Tätigkeit zählen:

  • Aufmaß der Duschkabine
  • Anfertigung der Duschkabine
  • Lieferung der Duschkabine
  • Montage der Duschkabine

Zum Aufmaßnehmen und für die weiteren o.g. Arbeitsschritte, inklusive Herstellung der Duschkabine, beauftragt B den Unterunternehmer C.

C nimmt Maß, kalkuliert die Kosten und leitet diese Informationen an B weiter.

B übermittelt A ein verbindliches Angebot für eine Duschkabine mit den Maßen:

Halbteil links 100 x 200cm, Halbteil rechts 100 x 200cm zum Material-Preis von 2.000€.

Insgesamt sollen alle Arbeitsschritte zusammen 3.000€ kosten.

Die Anfertigung Lieferung und Montage der Duschkabine erfolgen durch C.

B lässt A nun eine Rechnung i.H.v. 3.000€ zukommen, die die o.g. Maße der Duschkabine aufführt.

A stellt fest, dass die Dusche zwar korrekt montiert, aber weniger Material verbaut, als von B in der Rechnung aufgeführt wurde.

Anstatt der Maße:

Halbteil links 100 x 200cm, Halbteil rechts 100 x 200cm wurden lediglich, Halbteil links 97 x 200cm, Halbteil rechts 97 x 200cm verbaut.

Die Duschkabine passt mit den tatsächlichen Maßen genau auf die Duschtasse. Wäre die Duschkabine mit den Maßen aus Kostenvoranschlag und Rechnung verbaut worden, hätte sie nicht gepasst.

Als A dem B mitteilt, dass die Maße in der Rechnung von den realen Maßen abweichen würde und insgesamt 3,0% weniger Material verbaut worden wäre, nimmt sich B der Sache nicht an und besteht auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrags i.H.v. 3.000€.

B will die Rechnung bezahlen, aber die Kosten für das Material um 3,0% (60,00€) kürzen und somit lediglich 2.940€ zahlen.

Wie ist die Rechtslage?

Handelt es sich hier um einen Schreibfehler und es ist tatsächlich Endkunde A, der nicht die volle Rechnung bezahlen möchte?

Was glaubt denn der Kunde, wer die sechs laufenden Zentimeter des Kabinenmaterials bezahlt, die nicht benötigt wurden? Und noch eine weitere Frage: wie kommt der Kunde auf 3%? Glaubt er, dass die ganze Veranstaltung 3% weniger Arbeit, Kleinmaterial, Verbindungselemente usw. in Anspruch nimmt, nur weil 3% weniger Glas oder Kunststoff gebraucht werden?

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Blockquote [quote=„Schloss1, post:1, topic:9526204“]
B will die Rechnung bezahlen, aber die Kosten für das Material um 3,0% (60,00€) kürzen und somit lediglich 2.940€ zahlen.
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Handelt es sich hier um einen Schreibfehler und es ist tatsächlich Endkunde A, der nicht die volle Rechnung bezahlen möchte?

Blockquote

Es ist Kunde A, der die Rechnung nicht vollständig bezahlen möchte.

Blockquote [quote=„Schloss1, post:1, topic:9526204“]
B will die Rechnung bezahlen, aber die Kosten für das Material um 3,0% (60,00€) kürzen und somit lediglich 2.940€ zahlen.
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Was glaubt denn der Kunde, wer die sechs laufenden Zentimeter des Kabinenmaterials bezahlt, die nicht benötigt wurden? Und noch eine weitere Frage: wie kommt der Kunde auf 3%? Glaubt er, dass die ganze Veranstaltung 3% weniger Arbeit, Kleinmaterial, Verbindungselemente usw. in Anspruch nimmt, nur weil 3% weniger Glas oder Kunststoff gebraucht werden?

Blockquote
Laut Kostenvoranschlag und Rechnung sollte die Duschkabine folgende Maße haben:
Halbteil links 100 x 200cm, Halbteil rechts 100 x 200cm.

Stattdessen wurde ab Werk eine Duschkabine mit folgenden Maßen hergestellt und verbaut:

Halbteil links 97 x 200cm, Halbteil rechts 97 x 200cm.

Da B die Rechnung nicht korrigieren wollte, hat A die Materialdifferenz (3%) zur Berechnung des abzuziehenden Betrags herangezogen.

Hm ja, und die Rechnung von 3000 Euro beinhaltete nicht etwa auch Arbeitslohn, Anfahrt, Kleinteile und anderes Material, das mit den Außenwänden nichts zu tun hatte?

Aber kommen wir erneut zur wichtigsten Frage: wer soll denn nach Ansicht von Endkunde B die drei Prozent Material bezahlen, die für das Gesamtkunstwerk nicht benötigt wurden?

Tatsächlich auch die Duschkabine? Oder tauchen die 100x200 nur in der Materialliste auf als Maße eines Standardelements, das für den Auftrag passend zugerichtet werden muss?
Verschnitt wird normalerweise vom Kunden bezahlt.

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Die 3.000€ beinhalten auch den Arbeitslohn. A zieht die 3% von den 2.000€ Materialkosten ab, die für die zwei Teile der Duschkabine berechnet wurden, nicht von der Gesamtsumme der 3.000€.

Folglich will er 2.940€ zahlen, anstatt 3.000€.

Die Dusche von A wurde im nach Maß gefertigt. Die in der Rechnung angegebene Größe entspricht nicht der real verbauten Größe, weswegen A bei B vorstellig wurde.

Die Dusche wurde somit unmittelbar von C nach anderen Maßen 97 x 200cm, 97 x 200cm hergestellt.
Von B wird jedoch eine Dusche mit den Maßen 100 x 200cm, 100 x 200cm abgerechnet. Diese wurde jedoch nie hergestellt, aber A von B in Rechnung gestellt.

OK, ich versuche es noch einmal in einfach: produziert werden diese Duschwände in Standardmaßen - z.B. 100x200 cm. Wenn man nur 97x200 cm braucht, muss man trotzdem 100x200 kaufen und drei Zentimeter absägen. Natürlich muss der Kunde das erworbene Teil in seiner vollen Pracht - also 100x200cm - bezahlen, denn das hat der Handwerker schließlich kaufen müssen, um daraus das benötigte Teil zu fertigen.

Deswegen fragte ich auch mehrfach, was denn Endkunde B glaubt, wer am Ende die drei Zentimeter bezahlen soll, die bei ihm nicht verbaut wurden.

Die Maße 100 x 200cm beziehen sich konkret auf die Maße der Duschkabine. Von Standardelementen ist in der Rechnung nichts aufgeführt.

Wortlaut der Rechnung: "Einzelanfertigung einer L-förmigen Dusche Typ ABC(Name geändert) im Sondermaß:
Halbteil links 100 x 200cm, Halbteil rechts 100 x 200cm.

Im Originaltext der Rechnung sind andere Maße genannt. Zur Vereinfachung des Sachverhalts und zur Berechnung der Differenz, habe ich diese Werte genannt.

Wenn dem so ist, wäre es besser gewesen, wenn B dies dem A erläutert hätte. Dies ist allerdings nie geschehen.

Die ist eindeutig.

du hast zu einem Festpreis bestellt. Die Maße ergaben sich aus dem Aufmaß vor Ort und der vorhandenen (ist unklar aus deiner Beschreibung bzw. der bestellten Duschwanne. Den Preis für die Kabine hatte man dir nach Aufmaß mitgeteilt.
Ob die nun 97 cm oder 100 cm lang ist ist unwichtig, das ist im Preis alles enthalten. Die Kabine ist nach der Duschmulde gefertigt. Wäre die Dusche länger und hätte eine 100 cm Trennwand benötigt hätte es auch nicht mehr gekostet.

MfG
duck313

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Wahrscheinlich war Handwerker B völlig fassungslos, dass erstens Endkunde A ihm einfach so die Rechnung kürzt und zweitens anscheinend davon ausgeht, dass Handwerker B eine Verwendung für zwei 3x200cm lange Streifen Duschkabine findet.

Wahrscheinlich nicht, da B die Dusche von C ausführen lies und bis auf die Beauftragung des C nicht mehr mit dem Sachverhalt zu tun hatte und folglich keine 2x 3cm Streifen Duschkabine stehen hat.

Ich danke dir für die Hilfe bei dem Sachverhalt.

Vielen Dank für deine Erläuterung!

Ich fasse es nicht!
Sei froh, dass du (A?) den Auftrag nicht an mich vergeben hast.
Ich hätte wegen des kleinlichen, unsinnigen Theaters 15 % auf den KVA drauf geschlagen. 10 bis 20% mehr gelten allgemein (nicht gerichtsfest) als unerheblich.
Welchen Beruf hat A?