Hallo!
Arbeitnehmer Meier ist seit 14 Monaten bei Firma XY angestellt. Sein Urlaub ist für September geplant und bereits genehmigt und verbraucht fast den kompletten Urlaubsanspruch des Jahres. Sprich: er hat dann schon mehr Urlaub verbraucht,als er bis dahin im laufenden Kalenderjahr eigentlich erarbeitet hat. Nun entscheidet sich Meier, ab
Oktober die Firma zu wechseln. Kann sein alter Arbeitgeber XY nachträglich den genehmigten Urlaub zurückziehen, speziell den bis dahin noch gar nicht erarbeiteten anteiligen Urlaub fürs letzte Quartal ?
Hi!
Er scheidet im laufenden Kalenderjahr in der zweiten Jahreshälfte aus, ist länger als 6 Monate beschäftigt und hat somit bereits den vollen Urlaubsanspruch „erwirtschaftet“ - das gilt für den gesetzlichen Teil, also den 4 Wochen (oder genauer 24 Werktagen).
Wenn allerdings vertraglich für den Teil, welcher den gesetzlichen Mindestanspruch übersteigt, explizit nichts anderes geregelt ist, dann gilt diese Regel auch dafür.
Schön erklärt ist das Ganze hier.
Deshalb ist fraglich, ob ob die von Dir angesprochene Problematik überhaupt existiert.
Zur eigentlichen Frage: Nein.
VG
Guido