Hallo, folgende Situation haben wir grad im Betrieb. Wir sind zu viert in einer Abteilung, wobei einer nur einen Halbtagsjob hat. Jetzt bekommen wir evtl einen Auftrag von einem Großkunden, der für uns Mehrarbeit bedeutet und zwar muß der Job zwischen 18 Uhr bis spätestens 22 Uhr erledigt sein (Dauer der Arbeit, ca 2-3 Stunden). 7 Tage die Woche auch an Feiertagen. Es ist ein Auftrag der Dauerhaft sein soll.
Da wir einen „Normalen“ Arbeitstag haben (9-17 Uhr), hieße das, dass wir abwechselnd abends den Job übernehmen müssen. Schichten sind meiner Meinung mit 3 1/2 Arbeitskräften nicht möglich, da sonst immer in den Schichten auch einer fehlen würde. Mein Arbeitsvertrag sieht vor, dass mit meinem Gehalt 30 Überstunden abgegolten sind. Könnte mein Vorgesetzer die dauerhafte Mehrarbeit (auch Wochenende) damit abgelten? In Urlaubszeiten würde die Situation so sein, dass über einen Zeitraum von 2 oder 3 Wochen auch schonmal 12-14 Stunden in der Woche gearbeitet werden muß, plus die Stunden am Wochenende. Muß mein Arbeitgeber mir in der Situation einen Freizeitausgleich geben? Und kann er pauschal meine im Vertrag stehenden Überstunden damit quasi verrechnen? Ich hoffe die Fragen sind verständlch