Hallo allerseits,
ich schildere erstmal die aktuelle Situation, dann die Frage.
Es gab zwei Unternehmen, beides Einzelunternehmen, in voneinander total unterschiedlichen Bereichen, wie z.B. Personenpflege und Computerservice. Die eine, hier „Computerservice“ wurde aufgelöst und die Tätigkeit wurden beim Gewerbeamt ins Gewerbe des ersten Unternehmen mit aufgenommen. Jetzt wird gearbeitet unter „Nachname Personenpflege“ und „Nachname Computerservice“. Laut Gewerbeamt und FA wäre das ok.
Jetzt folgende Überlegung für Gründung einer UG/GmbH:
Ist es möglich eine UG, z.B. als „XXX Unternehmensgemeinschaft“ zu gründen, sodass diese als „Mutterfirma“ bei FA-Abrechnungen und so verwendet wird und die einzelnen Bereiche dann wie folgt firmieren:
„ABC Personenpflege - ein Unternehmen der XXX UG“
„DEF Computerservice - ein Unternehmen der XXX UG“
„GHI Hilfezentrum - ein Projekt der XXX UG“
„JKL Import - …“
„MNO Shop - …“
Müsste man „ein Unternehmen der XXX UG“ dann überhaupt immer auf Rechnungen und Visitenkarten angeben oder würde es reichen wenn es so im Impressum aller Webseiten geschrieben ist?
Sind die Unterfirmen dann als Tochterunternehmen oder als Marke zu bezeichnen? Oder ganz anders?
Das Angestellte dann immer bei „XXX UG“ angestellt werden, ist klar!
Zweck ist einfach den Stress und Ärger mit mehreren Firmen zu vermieden. Wenn ein Bereich dann so außerordentlich gut läuft, kann das ja in ein paar Jahren immer noch getrennt und als seperates Unternehmen fortgeführt werden. Soweit die Idee dahinter.
Sollte man alles unter einem einzelnen Bankkonto führen und mehrere? Eure Empfehlung?
Wenn alles unter einem Konto laufen soll, wäre es möglich bei der Bank verschiedene Aliasnamen anzugeben? Sodass Überweisungen mit den jeweiligen Tochterfirmanamen zum gleichen Konto angenommen und richtig zugeordnet werden können.
Was gäbe es bei dieser Konstellation noch zu beachten, was Euch einfällt oder Ihr empfehlen würdet?
Freue mich über jede Info, Meinung, Tipp…
Danke & beste Grüße