Mehrere Fragen zur türkischen Staatsbürgerschaft

Ich (19) habe mich vor 6 Jahren in meinen derzeitigen Freund (26) ( im Urlaub verliebt und so und wir haben uns erst öfters gestritten aber dann war alles gut . Ich hab ihn auch ab und u besucht … Nun wollen wir heiraten und ich will wahrscheinlich auch dort lebn und die türkische Staatsbürgerschaft annehmen usw… Aber ich weiss nicht wie ich das beantragen soll und ob ich dann auch noch nach Deutschland kann… KAnn mir jemand helfen ? (Meine Familie ist nur DE und seine glaube ich nur TR ) …

Du kannst die Türkische Staatsbürgerschaft bekommen:

„Für die Einbürgerung in der Türkei wird verlangt, dass die ausländische Person nach den eigenen nationalen Gesetzen volljährig ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den rechtmäßigen Wohnsitz in der Türkei hat, sich nachweislich in der Türkei dauerhaft niederlassen will, sittlich einwandfrei lebt, keine ansteckenden Krankheiten hat, ausreichende türkische Sprachkenntnisse besitzt und den Lebensunterhalt gesichert hat (Art. 6, 9 türk. StAG).“ http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkische_Staatsb%…

Dann brauchst Du aber immer ein Visum wenn Du nach Deutschland willst. Das musst Du dann bei unserer Botschaft oder Konsulat beantragen: http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/06__…

leicht daneben ist auch vorbei …

„Für die Einbürgerung in der Türkei wird verlangt, dass die
ausländische Person nach den eigenen nationalen Gesetzen
volljährig ist, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den
rechtmäßigen Wohnsitz in der Türkei hat, sich nachweislich in
der Türkei dauerhaft niederlassen will, sittlich einwandfrei
lebt, keine ansteckenden Krankheiten hat, ausreichende
türkische Sprachkenntnisse besitzt und den Lebensunterhalt
gesichert hat (Art. 6, 9 türk. StAG).“

seit 2009 gilt außerdem, dass die Person keine Bedrohung für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen darf. Übrigens steht das weder in Artikel 6 noch 9, sondern in Artikel 11 Abs. 1.

Ist aber hier unerheblich, denn es gilt in diesem Fall Artikel 16, Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat. Geschieht allerdings auch nicht automatisch, sondern nur auf Antrag. Voraussetzungen: mindestens 3 Jahre verheiratet (mit einem türkischen Staatsbürger, versteht sich) und die Eheleute leben in familiärer Gemeinschaft.

Von türkischer Seite wird die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt (weil Deutschland auch keine doppelte Staatsangehörigkeit zulässt, ansonsten ist doppelte Staatsbürgerschaft in der Türkei grundsätzlich möglich …) - falls sich das mal ändern sollte (es muss ja erst einmal geheiratet werden und dann mindestens drei Jahre eine Ehe geführt …), müsste zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft vor dem Erwerb der türkischen in Deutschland ein Antrag nach § 25 Abs. 2 StAG auf Genehmigung der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden.

Grundsätzlich halte ich es für keine gute Idee, die deutsche Staatsangehörigkeit gegen die türkische einzutauschen. Sogar für eine äußerst schlechte. Man braucht für eine Ehe mit einem Türken keine türkische Staatsbürgerschaft. Wenn die Ehe scheitern sollte, braucht man die deutsche um so dringender. Du wärst nicht die erste, die so einen Wechsel bitter bereut.

Es empfiehlt sich auf jeden Fall vorher eine professionelle Rechtsberatung, Adressen dazu findet man hier: http://www.migrationsrecht.net/rechtsanwaelte-auslae…

Freundliche Grüße,
Ralf

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Danke für die Klarstellung!

Hallo!

Ich kenne zwei Frauen, die einen Türken geheiratet haben und nun in der Türkei mit ihm und den gemeinsamen Kindern leben. Beide haben die türkische Staatsbürgerschaft meines Wissens nach nicht angenommen. Zu beiden habe ich noch lockeren Kontakt via FB. Wenn du mir per privater Nachricht deine Emailadresse oder andere Kontaktdaten zukommen lässt, vermittle ich gerne einen Kontakt. Diese beiden können dir sicher viel interessantes erzählen, was dir in deiner Situation möglicherweise helfen wird.

Gruß,
Inka

Hallo,

überlege es Dir gut, wenn Ihr Kinder bekommt, gehören sie nach einer Scheidung zum Mann!

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