Mehrere Gewerbe und Steuern

Guten Tag,

ich habe eine Frage, kann jemand, der freiberuflich als Osteopath tätig ist ein Gewerbe als Hundephysiotherapeut anmelden und ein Gewerbe als Hundetrainer?

Weder für den Hundephysiotherapeuten noch für den Hundetrainer gibts gesetzliche Bestimmungen. Es geht mir mehr um die Anzahl der Gewerbe.

Und wenn ich selbst das Gewerbe als Hundetrainer nicht betreibe, kann ich dann jemanden einstellen?

Und, wie werden von den beiden Gewerbebetrieben die Steuern bemessen? Darf ich, wenn ich steuerbefreit bleiben möchte, für beide Gewerbe zusammen nur max. 17.500,-Euro verdienen oder wird jedes Gewerbe für sich bemessen?

Hätte es Nachteile zwei Gewerbe anzumelden?

Vielen Dank für die Hilfe!

VG
Jenni

Hallo,

grundsätzlich haben wir in D die Berufsfreiheit, d.h. jeder kann erst mal der Tätigkeit nachkommmen die er möchte.
Egal ob freiberuflich oder gewerblich steht es jedem frei, wieviel man tut. Es macht wenig Sinn, viele verschiedene Tätigkeiten anzumelden und dann noch unter die Kleinunternehmerregelung (kein Ausweis der Ust bis zu 17.500 € Umsatz).
Gewerblich tätig und Ust-Pflichtig wird man immer, wenn man zusammen mehr als 17500€ Rechnungen schreibt.

Als Einzelunternehmer werden alle Einnahmen in der Einkommensteuer zusammen gerechnet.

Nachteile bei mehreren Gewerben: für alle Gewerbe ist eine separate ordentliche kfm. Buchführung zu machen, denn das Finamt wird irgendwann mal eine Betriebsprüfung machen.

Ich hoffe ich konnte ein bischen helfen
Gruß Svalroph

Hallo Svalroph,

ja danke, das hilft mir weiter. Eine kleine Frage hätte ich noch:

Es macht wenig Sinn, viele verschiedene Tätigkeiten anzumelden und dann noch unter die Kleinunternehmerregelung (kein Ausweis der Ust bis zu 17.500 € Umsatz).

WARUM?

VG
Jenni

Hallo, ich bin kein Steuerexperte, aber einiges kann ich dazu sagen:

ich habe eine Frage, kann jemand, der freiberuflich als
Osteopath tätig ist ein Gewerbe als Hundephysiotherapeut
anmelden und ein Gewerbe als Hundetrainer?

Ja, warum nicht.

Es geht mir mehr um die Anzahl
der Gewerbe.

Da gibt es keine Grenze

Und wenn ich selbst das Gewerbe als Hundetrainer nicht
betreibe, kann ich dann jemanden einstellen?

Nein, das Gewerbe muss auf dich laufen, wenn du in dem Gewerbe jemanden als Angestellten beschäftigen willst. Ein Angestellter braucht einen Arbeitgeber.

beide Gewerbe zusammen nur max. 17.500,-Euro verdienen oder
wird jedes Gewerbe für sich bemessen?

Der Gewinn wird pro Person gemessen, also alle Gewerbe zusammengerechnet.

Hätte es Nachteile zwei Gewerbe anzumelden?

Nein, keine ersichtlichen.

Guten Morgen,

also, ich kann mir nicht vorstellen dass es eine Begrenzung Deiner Gewerbetätigkeiten gibt. Du kannst bei einem Gewerbe einen Gewinn erwirtschaften und beim nächsten Gewerbe, da fährst Du Verluste ein. Theoretisch alles möglich. Pratisch schwierig wird die Abgrenzung der Tätigkeiten für’s Finanzamt. Da brauchst Du, wenn es größere Beträge sind, die da hin und her fliessen irgendwann ein Fahrtenbuch für die Vorlage zum Finanzamt usw. Viele, die ein Unternehmen mit Gewinn führen (auch normale Arbeitnehmer) machen eine zweite gewerbliche Tätigkeit um Steuern zu sparen.

hamsterbaumi

Hallo,

also Gewerbe darf man meines Erachtens so viele haben, wie man möchte. Mit der Zusammenrechnung von den Grenzen für die Steuer kenne ich mich ehrlich gesagt nicht so aus - da würde ich mal beim zuständigen Finanzamt anrufen, die haben in jedem Fall Auskunftspflicht.

Gruß

Hallo Jennifer Gutmann,

zunächst einmal scheinst Du zwei Dinge miteinander zu vermischen.

Die € 17.500,00 beziehen sich auf die Umsatzsteuer im Jahr der „Firmen“-Neugründung.
Ist davon auszugehen, daß dieser Betrag im ersten Jahr nicht überschritten wird, kannst Du Deinen Betrieb als umsatzsteuerlicher Keinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz führen. Das heißt, Du brauchst keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, darfst aber auch keine Mehrwertsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen und kannst auch nicht die Mehrwertsteuer aus Lieferantenrechnung als Vorsteuer abziehen.
Aber vorsichtig bei einer „unterjährigen“ Firmengründung: machst Du z. B. in 6 Monaten 10.000,00 € Umsatz, so würde dies (dividiert durch 6 mal 12) auf 20.000,00 € hochgerechnet.

Die von Dir beschriebene Tätigkeit würde ich ähnlich wie bei Ärzten als „freiberuflich“ einstufen, weil hier eine gewerbliche Tätigkeit nicht im Vordergrund steht!
Trotzdem solltest Du einfach zu Deinem Finanzamt gehen und Dir eine sogenannte „verbindliche Auskunft“ einholen. Das kostet zwar inzwischen Gebühren, schafft Dir allerdings Rechtssicherheit. Ändert das Finanzamt seine Meinung, muß es diese verbindliche Auskunft formell aufheben.

Als „Freiberufler“ bist Du grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig!
Solltest Du im Zuge dieser Tätigkeit allerdings zum Beispiel Medikamente verkaufen, wäre dieser Teil Deines Geschäftes eine Gewerbetätigkeit, der von der freiberuflichen Tätigkeit abzugrenzen wäre, welche der Gewerbesteuer unterliegen würde.
Bei einer Personengesellschaft (nicht GmbH oder AG) hast Du allerdings einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,00 € pro Jahr, d. h., erst Gewinn über diesen Betrag würden überhaupt eine Gewerbesteuerzahlung auslösen.

Mehr die € 17.500,00 als die € 24.500,00 sprechen dadür, daß Du die beiden „freiberuflichen Tätigkeiten“ betrennt voneinander beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde anmeldest und Dir dafür vom Finanzamt auch zwei getrennte Steuernummern zuweisen lässt sowie zwei getrennte Buchhaltungen führst.

Abschließend solltest Du jedoch nicht darauf verzichten, Dich von einem Steuerberater begleiten zu lassen.

Beste Grüße
maasterp

Hallo,
Fragen zum Gewerbe kann Ihnen nur das Gewerbeamt beantworten. Nach meiner Kenntnis können Sie auch mehrere Gewerbe anmelden.
Bei der Steuer werden Ihre gesamten Einkünfte für Freibeträge herangezogen. Da ist es egal wie viel Gewerbe Sie betreiben.
Mfg.

Hallo,
also vorab mal, kann ich dir das alles nicht sicher beantworten. Vorab solltest du mal klären, ob die weiteren Tätigkeiten auch freiberuflich möglich sind. Dann kannst du die weiteren Tätigkeiten einfach in der Gewerbeanmeldung mit aufnehmen.
Was die Befreiung von USt betrifft, ist davon auszugehen, dass die verschiedenen Gewerbe addiert werden. Versuche es mal auf der Seite Steuertipps.de.

vg

Hallo Jenni,

meines Wissens kann man nur einen Gewerbeschein haben, man kann allerdings mehrere Gewerbe darin eintragen lassen.
Einkommensteuerlich werden alle Einkünfte zusammengerechnet.
Ich würde allerdings aufpassen, dass die freiberufliche Tätigkeit und die gewerblichen Tätigkeiten sauber getrennt bleiben, da sonst auch auf die Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit Gewerbesteuer anfällt.

LG, Roland

Hallo,
natürlich ist das möglich noch 2 Gewerbe zu haben. Niemand kann Ihnen verbieten mehrere Gewerbe und andere Einkünfte zu betreiben. Zwingend ist die Anmeldung beim Gewerbeamt. Die Grenze von 17500 bezieht sich auf jedes Gewerbe oder Selbständigkeit (keine Zusammenrechnung). Jedoch müssen Sie bedenken, dass Sie umsatzsteuerlich immer nur ein Unternehmer sind und somit schnell über die Grenzen für Kleinunternehmer kommen können.
Bitte suchen Sie sich einen guten Steuerberater.
MfG
Sven Duwe

Antwort derzeit nicht möglich

Hallo, das sind aber viele Fragen auf einmal.
Man kann viele Gewerbe anmelden,je Gewerbe ist man gewerbesteuerpflichtig und hat je einen Freibetrag von 24.500 €. Bei der Umsatzsteuer wird die gesamte Unternehmung betrachtet, die Grenze ist da 17.500€ für die Kleinunternehmerschaft nach § 19 UstG.
Klar kann man jemanden beschäftigen. Man muss nur die ganzen Regeln eines Arbeitgebers einhalten(Lohn rechnen, Beiträge abführen, Urlaub gewähren usw.)
In der Einkommensteuer kommen dann die Gewinne der einzelnen Gewerbe und der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit zusammen.
Hoffe, für den ersten Überblick reicht es?
Viele Grüße
P.D.

Hallo!

Zwischenfrage: Hast Du neben der Ausbildung als Ostheopath eine Ausbildung bzw. Zulassung als Heilpraktiker, Physiotherapeuth, Arzt?

Gruß

Derschwede77

Liebe Jenni,
dem Finanzamt ist es egal, wieviele Jobs Du hast, es addiert alles zusammen und die Summe ist massgeblich fuer die Bemessungsgrenze der Einkommenssteuer. Ob Deine Taetigkeiten gewerbepflichtig sind, weiss ich jetzt nicht, aber auch das macht keinen Unterschied ausser einer Kleinigkeit: Alle gewerblichen Einkuenfte werden auf der Anlage „G“ zum Mantelbogen zusammengefasst, alle freiberuflichen auf der Anlage „S“. In der Zeile „ausgeübter beruf“ (auf dem Mantelbogen und „Taetigkeit“ auf den genannten Anlagen kannst Du dann alle Taetigkeiten mit Komma getrennt angeben. Es empfiehlt sich, die Einnahmen und Ausgaben jeder Taetigkeit fuer Dich intern getrennt zu ermitteln und die Summen dann zu uebertragen. Wenn Du eine Gewinngrenze ueberschreitest, musst Du zusaetzlich noch die Anlage EÜR ausfuellen, dort koennen dann aber wirklich Zahlen zusammengefasst werden. Und wenn Du eine gewisse Umsatzgrenze aller Taetigkeiten ueberschreitest (17.500 Euro), wirst Du auch umsatzsteuerpflichtig und musst im Folgejahr auf Deinen Rechnungen, je nach Art der Taetigkeit, 7% oder 19% Umsatzsteuer zufuegen und beim Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben (meistens vierteljaehrlich). Wenn Du dazu noch Fragen hast, kannst Du gerne nochmal nachfragen.

Gruss Bernhard

Es geht hierbei tatsächlich nicht um mich.

Aber ja, meine Bekannte hat einen Großen Heilpraktiker. Sonst dürfte sie ja nicht praktizieren.

Was hat das mit der Frage zu tun ;o)??

LG
Jenni

Liebe Frau Gutmann,

Sie können mehrere Gewerbe anmelden, wenn Sie nachweisen können,
dass dies keine Liebhaberei ist.
Ich weiß natürlich nicht genau, ob dies das Gewerbeamt prüft.
Ich denke eher nicht.

Sie haben dann mehrere Einkünfte zu versteuern: Einkünfte aus
freiberuflicher Tätigkeit und Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit.
Diese Einkünfte werden dann zusammengerechnet und bilden
den Gesamtbetrag der Einkünfte, der der Einkommensteuer unterliegt.
Diese wird jedoch um die gezahlte Gewerbesteuer gemindert.

Mit der 17.500 € Umsatz meinten Sie wohl die Umsatzsteuerproblematik.
Auch wird alles zusammengerechnet. Sie müssen als Unternehmerin die
Umsatzsteuer abführen, wenn Sie über 17,500 € hinauskommen. Es spielt keine
Rolle wie sich die Umsätze aufteilen.
Ich hoffe Sie kommen klar!

Beste Grüße
IHr
Lambertobruno

Hallo!

Das ist für die umsatzsteuerliche Einstufung ganz wichtig.

Also: Die Umsätze als Osteopath u. Heilpraktiker sind umsatzsteuerfrei nach §4 Nr. 14 UStG.

Die Umsätze als Hundetrainer oder Hundephysiotherapeut wären dies nicht, also sind diese zunächst mal umsatzsteuerpflichtig. Eenn der Umsatz aus diesen und anderen Tätigkeiten die nicht steuerfrei sind aber nicht 17.500 € im Kalenderjahr übersteigt, dann greift die Kleinunternehmerregelung. Das heißt dass die Umsatzsteuer auf diese Umsätze nicht erhoben wird, also quasi steuerfrei.

Achtung! Das hier betrifft nur die Umsatzsteuer. Es kann Einkommensteuerpflicht eintreten wenn die Einkünfte bzw. der Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt.

Die Tätigkeit als Hundetrainer oder -physio ist auch gewerbestuerpflichtig, hier gibt es aber einen relativ großzügigen Freibetrag.

Die letzten 2 Absätze nur zur Erläuterung, weil ich nicht weiß ob Du mit „steuerfrei“ dich nur auf die USt beziehst oder dies als global steuerfrei meinst.

Gruß

derschwede77

Hallo, ich halte es für heikel, wenn Du steuerbefreit bleiben möchtest (abgesehen davon, dass es auch unsozial ist, Vorteile von unsere Gesellschaft zu wollen und nichts zurück zu geben) - das Finanzamt kann nämlich dann ganz schnell erkennen, dass eine tatsächliche Gewinnerzielungsabsicht fehlt; legt das Ganze als Hobby aus und schon hast Du ein teures Problem. Du kannst mehrere Gewerbe anmelden, mußt aber für jedes eine Steuererklärung machen. Veranlagt werden aber alle Einkünfte meines Wissens gemeinsam.