Hallo Jennifer Gutmann,
zunächst einmal scheinst Du zwei Dinge miteinander zu vermischen.
Die € 17.500,00 beziehen sich auf die Umsatzsteuer im Jahr der „Firmen“-Neugründung.
Ist davon auszugehen, daß dieser Betrag im ersten Jahr nicht überschritten wird, kannst Du Deinen Betrieb als umsatzsteuerlicher Keinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz führen. Das heißt, Du brauchst keine Mehrwertsteuer an das Finanzamt abzuführen, darfst aber auch keine Mehrwertsteuer auf Deinen Rechnungen ausweisen und kannst auch nicht die Mehrwertsteuer aus Lieferantenrechnung als Vorsteuer abziehen.
Aber vorsichtig bei einer „unterjährigen“ Firmengründung: machst Du z. B. in 6 Monaten 10.000,00 € Umsatz, so würde dies (dividiert durch 6 mal 12) auf 20.000,00 € hochgerechnet.
Die von Dir beschriebene Tätigkeit würde ich ähnlich wie bei Ärzten als „freiberuflich“ einstufen, weil hier eine gewerbliche Tätigkeit nicht im Vordergrund steht!
Trotzdem solltest Du einfach zu Deinem Finanzamt gehen und Dir eine sogenannte „verbindliche Auskunft“ einholen. Das kostet zwar inzwischen Gebühren, schafft Dir allerdings Rechtssicherheit. Ändert das Finanzamt seine Meinung, muß es diese verbindliche Auskunft formell aufheben.
Als „Freiberufler“ bist Du grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig!
Solltest Du im Zuge dieser Tätigkeit allerdings zum Beispiel Medikamente verkaufen, wäre dieser Teil Deines Geschäftes eine Gewerbetätigkeit, der von der freiberuflichen Tätigkeit abzugrenzen wäre, welche der Gewerbesteuer unterliegen würde.
Bei einer Personengesellschaft (nicht GmbH oder AG) hast Du allerdings einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500,00 € pro Jahr, d. h., erst Gewinn über diesen Betrag würden überhaupt eine Gewerbesteuerzahlung auslösen.
Mehr die € 17.500,00 als die € 24.500,00 sprechen dadür, daß Du die beiden „freiberuflichen Tätigkeiten“ betrennt voneinander beim Gewerbeamt Deiner Gemeinde anmeldest und Dir dafür vom Finanzamt auch zwei getrennte Steuernummern zuweisen lässt sowie zwei getrennte Buchhaltungen führst.
Abschließend solltest Du jedoch nicht darauf verzichten, Dich von einem Steuerberater begleiten zu lassen.
Beste Grüße
maasterp