Hallo,
Ich weiß, dass in Niedersachsen keine 2 Arbeiten an einem Tag geschrieben werden dürfen, außer eine ist eine Nachschreibarbeit. Jetzt bin ich auf einem Beruflichen Gymnasium Technik, an einer Berufsbildenden Schule. Unser Koordinator behauptet, dass hier diese Regelung nicht mehr gilt, weil es kein normales Gym. mehr ist, jedoch weiß ich nicht ob das stimmt. Im Schulgesetz konnte ich dazu nichts finden.
MfG
Philipp