Mehrere Mieter - schriftverkehr von beiden unterschrieben?

Hallo,
die Mieter A und B haben mit dem Vermieter V einen Mietvertrag gemeinsam abgeschlossen. Rund 2 Monate nach Bezug ist Mieter B ausgezogen und wollte aus dem Mietvertrag raus. Vermieter V war damit nicht einverstanden. Sie haften also weiterhin gesamtschuldnerisch gegenüber V.

V erstellt fristgerecht Betriebskostenabrechnung, A widerspricht ohne Angabe von Gründen und zahlt nicht. B weiß davon nichts. Kann V nun den gerichtlichen Mahnbescheid gegen B erlassen?

V macht aufgrund von Indexmietvertrag eine Erhöhung gegenüber A und B fristgerecht geltend. A widerspricht und schickt gleicht ein Mietminderungsschreiben mit. Reicht es wenn A nur unterschreibt oder müssen beide unterschreiben?

Egal was V an beide Mieter schreibt, A widerspricht immer und B weiß nicht davon.

Heiß die gemeinschaftliche Haftung auch, das beide Mieter allen Schirftverkehr gegenüber dem Vermieter unterschreiben müssen. Was kann B tun damit er aus dem Mietvertrag kommt?

Danke für eure Mühe
Sv

na ja B ist ja immer noch Vertragspartner. Ist denn A bereit, die volle Miete zu bezahlen?

Da gibt es keinen Widerspruch und schon gar keinen Mietminderungsanspruch. Sofern der Indexmietvertrag wirksam ist.


Die unberechtigte Mietminderung bewirkt grad eine Mietschuld, die sich immer weiter aufbaut. Bis zur möglichen Kündigung durch den Vermieter.
Btw.: der Vermieter kann sich natürlich an B schadlos halten, wenn er will. Bis hin zur (für B kostenpflichtigen) Pfändung, wenn B sich nicht wehrt.

Ja:

Letztendlich Klagen. Vorher mal mit Fristsetzung versuchen, dann mit Anwalt.

Natürlich nicht gegen den Vermieter, sondern gegen A. Lies mal:

Nein, A widerspricht der Mieterhöhung mit „akzeptiere ich nicht“

Ich meinte nicht die Mieterhöhung, sondern prinzipiell. Also ist er überhaupt bereit, irgendeine Miete alleine zu bezahlen?

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Da habe ich mich an den Vermieter gewandt, ihm meine Situation geschildert und gebeten, mich aus dem Vertrag zu entlassen. Das hatte geklappt.

Schön, dass wir das jetzt wissen. In der Frage hier steht aber:

Und nun?

Das Hiflt nru nicht viel, da die Erklärung zu einen nicht gemeinschaftlich erfolgt und zum anderen die Zustimmung zur Mieterhöhung ja schon bei der Vertragsunterzeichnung des Indexmietvertrages zugestimmt wurde.

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